Fehlerhafte Berechnung?

  • Hallo,


    hab heute den ersten Bescheid über ALG II bekommen.



    1.) Mein Leistungszeitraum beginnt am 17.03.
    Für den Zeitraum vom 17.03. bis 31.03. wurden keine (anteiligen) Kosten für Unterkunft und Heizung bewilligt.


    Ist das korrekt so? Ich würde doch sagen, dass der halbe Monat an Miete gezahlt werden muss?


    2.) In den Nebenkosten des Vermieters sind keine Heizkosten ausgewiesen weil das hier Mietersache ist. Daher habe ich eine ausführliche Erläuterung an die ARGE geschrieben wie sich die zusätzlichen Heizkosten zusammensetzen:
    Ich heize einen Raum mit Holz, dass ich kostenlos bekomme und die restliche Wohnung mit Strom (Ölradiator). Für die restliche Wohnung gibt es keine andere Möglichkeit als eine Stromheizung. Außerdem ist die Wohnung sehr schlecht isoliert, dass hier recht hohe (Strom-) Heizkosten anfallen. Diese betragen ca. 60 - 80 EUR pro Monat gemittelt auf das Jahr. Ein getrennter Stromzähler für die Heizung ist in der Wohnung auch nicht möglich, so dass ich hier eine Hochrechnung von 60 EUR abgegeben habe. Belege über den Gesamtstromverbrauch der letzten Jahre habe ich beigelegt.


    Im Bescheid ist außer der Kaltmiete und den Nebenkosten des Vermieters kein Zuschlag für die zusätzlichen Heizkosten aufgeführt. Jetzt ist die Frage ob das vielleicht daran liegt, dass die Heizperiode demnächst endet und nicht mehr in den Anspruchszeitraum (vor dem 17.03.) fällt? Oder werden die Heizkosten - auch bei eigener Heizung - generell auf das Jahr gemittelt und müssen auch in den Sommermonaten bezahlt werden?



    Vielen Dank!


    Gruß
    Michael

  • Hallo Michael,


    wieviel Regelleistung wurde dir denn für März bewilligt? Haben sie das so vielleicht verrechnet?
    Zu den Heizkosten: Die werden immer für das ganze Jahr gemittelt gezahlt, sonst kämen ja ständige Schwankungen der KdU zustande. Wenn dann die Jahresabrechnung kommt, kann es evntuell zu Änderungen kommen.
    Also die ARGE müsste normalerweise deine Heizkosten berücksichtigen. Hast du denn außer den Belegen über den Gesamtstromverbrauch der letzten Jahre auch einen Beleg darüber abgegeben, dass du mit Strom heizt? Eventuell kannst du von einem Sachverständigen eine schriftliche Bestätigung über den Verbrauch von Ölradiatoren vorlegen, oder so ähnlich.


    Ich würde mit dem Bescheid zum SB gehen und nachfragen. Die Heizkosten müssen dir bezahlt werden.


    LG, Jalale.

  • Hallo,


    für März wurde nur die Grundsicherung für 15 Tage (175,50 EUR) gezahlt. Keine Miete und keine Heizkosten.


    Ich habe ein ausführliches Schreiben verfasst, worin detailliert beschrieben wird wie geheizt wird (Wohnzimmer mit Holz, Restliche Wohnung mit Strom) und dieses dem Antrag beigelegt. Darin wurde auch beschrieben was für eine Leistungsaufnahme so ein Gerät hat, wieviele Stunden das Ding im Schnitt läuft und was eine Kilowattstunde beim aktuellem Strompreis kostet. Ich habe dann pauschal 60 EUR an Stromheizkosten veranschlagt. Warmwasserbereitung ist bei diesen Stromkosten nicht enthalten.


    Falls es jemanden interessiert, hier die Hochrechnung:
    In der Hochrechnung komme ich da auf einen Gesamtverbrauch von 3600 kWh im Jahr, was verteilt auf 12 Monate Stromkosten von ca. 64 EUR ergibt. Dabei läuft die Heizung (2,5 kW) aber nur ca. 8 Std. am Tag in der Hauptheizperiode von 15.10. - 15.04.. Die Stromheizung beheizt eine Fläche von ca. 30 m² und dank der schlechten Isolierung ist es an kalten Tagen trotzdem bitterkalt (Teilweise nur 12 - 14° in der Küche, Bad, Schlafzimmer).


    Die Heizperiode wird übrigens so definiert: "Dieser für die Beheizung von Gebäuden zugrunde gelegter Zeitabschnitt, beginnt in Mitteleuropa im Herbst, wenn die Außentemperatur von 15 Grad C für einen über 5 Tage gemittelten Zeitraum unterschritten wird, frühestens jedoch am 1. September. Analog dazu endet die Heizperiode im Frühjahr, wenn im Fünftagesmittel wieder eine Außentemperatur von 15 Grad C erreicht oder überschritten wird. Als spätester Termin ist dabei der 31. Mai festgelegt worden. Entsprechend diesen Definitionen spricht man von einem Heiztag, wenn das Tagesmittel der Lufttemperatur unter 15 Grad C liegt."


    Naja weiß nicht ob ich erst nachfragen soll oder gleich einen Widerspruch gegen den Bescheid mit Fristsetzung von 14 Tagen einlegen soll. Geht immerhin um 200 EUR die mir laut meiner eigenen Berechnung fehlen und da ich mit der Miete eh schon in Verzug bin ist es zur Zeit extrem eng.


    Schöne Grüße
    Michael

  • Du kannst ja den Widerspruch schreiben und trotzdem zu deinem SB gehen. Wenn die Sache vielleicht gleich geklärt werden kann, geht das wahrscheinlich schneller seinen richtigen Weg als im Widerspruchverfahren. Bei dem Besuch kannst du ja erwähnen, dass du einen Widerspruch geschrieben hast. Bei Uneinigkeit mit dem SB würde ich den Teamleiter verlangen und dem die Sache vortragen.
    Wenn das nichts bringt, Widerspruch einlegen.


    LG, Jalale.

  • Achtung! Viel Text ;)



    So ging es weiter:


    02.04. Widerspruch beim Sachbearbeiter abgegeben und quittieren lassen


    06.05. Da immer noch keine Reaktion seitens der ARGE kam, dort in der Widerspruchsabteilung angerufen und die Auskunft bekommen, dass die Bearbeitung des Widerspruchs noch min. 2 Monate dauern wird.


    Bis zu diesem Tag sind knapp über 300 EUR aufgelaufen, die mir durch die fehlerhafte Berechnung fehlen. Hab anschließend über eine telefonische Rechtsberatung mit einem Fachanwalt für Sozialrecht gesprochen. Dieser hat mir geraten einen Vorschuss zu beantragen und eine Frist vom 10 Kalendertagen zu setzen.


    Am selben Tag eben diesen Vorschuss gemäß § 42 SGB I in Höhe der fehlenden Bezüge beantragt, bis das Widerspruchsverfahren abgeschlossen ist.



    Zwischeninfos:
    • Zwischenzeitlich kam von meinem ehemaligen Stromversorger ein Schreiben von einem Inkassobüro, da ich bis jetzt nicht in der Lage war, die Nachzahlung von 2008 zu begleichen. Ich wurde zum 01.02. von diesem Stromversorger gekündigt, weil der Abschlag 2 mal unpünktlich bezahlt wurde (bin seitdem wieder beim örtlichen Stromversorger). Die entsprechenden Abschläge sind bezahlt, nur die Nachzahlung ist eben noch offen. Jetzt wurde mir angeboten die Nachzahlung inkl. Gebühren des Rechtsanwalts (ca. 390 EUR) zzgl. einer Einigungsgebühr von 81 EUR in Raten zu bezahlen. Zusätzlich soll ich laut der Ratenzahlungsvereinbarung eine Selbstauskunft abgeben und folgende Vereinbarung unterschreiben: "Zur Absicherung der Forderung (...) trete ich hiermit den jeweils gegenwärtig und künftig pfändbaren Teil meiner JAnsprüche aus Arbeitslosengeld I und II (...) gegen den jeweiligen Leistungsträger ab. (...) Die durch mich erklärten Abtretungen dürfen nur offengelegt werden, wenn ich meinen Ratenzahlungsverpflichtungen nicht oder nicht vollständig nachkomme."
    Sind solche Formulierungen die Regel und was heisst das nun? Dass die mir einfach die Bezüge vom Konto pfänden können, falls ich doch mal in Verzug mit der Rate kommen sollte?


    • Außerdem kam am 12.05. auch ein Brief vom Rechtsanwalt des Vermieters wegen 2 offener Monatsmieten inkl. fristloser Kündigung der Wohnung. Die zwei offenen Mietzahlungen wurden aber am 04.05. beglichen. Leider zu spät, wie ich dann am Telefon erfahren habe. Es wurde mit Räumungsklage gedroht. Im Telefonat mit dem Rechtsanwalt wurde mir dann gesagt, dass keine Maßnahmen eingeleitet werden sofern die aktuelle Miete (für Mai, die noch offen ist) bis nächste Woche bezahlt ist. Zusätzlich kamen mal wieder RA-Gebühren in Höhe von ca. 230 EUR dazu, die ich ggf. auch in Raten bezahlen kann. Problem ist nun wieder, dass der Kontostand nicht ausreicht um die offene Miete vom Mai bis nächste Woche zu begleichen...


    Meines Erachtens hätte das Inkasso durch den Vermieter klar vermieden werden können, wenn die ARGE die zustehende Leistung zum entsprechenden Zeitpunkt gezahlt hätte. Das Inkasso durch den ehemaligen Stromversorger wäre wohl nicht zu vermeiden gewesen, aber so bin ich jetzt leider in ziemlicher Bedrängnis.



    so zurück zum Widerspruch:
    Heute kam nun folgender Brief von der ARGE:
    "Ihrem Antrag vom 06.05. auf Vorschusszahlung kann nicht entsprochen werden.


    Nach § 42 Abs. 1 SGB I sind Vorschusszahlungen zu leisten wenn ein Anspruch auf Geldleistungen dem Grunde nach besteht und zur Feststellung seiner Höhe voraussichtlich längere Zeit erforderlich ist. Nachdem über Ihren Antrag bereits abschließend entschieden wurde (27.03.2009) sind Vorschusszahlungen nicht möglich.


    Der von Ihnen eingelegt Widerspruch vom 02.04.2009 wird bis zum 05.06.2009 bearbeitet."



    Also so wie es aussieht kommt dann frühestens am 08.06.2009 die Nachzahlung. Bis dahin hat dann wohl der RA des Vermieters Räumungsklage eingereicht oder ähnliches.
    Zusätzlich steht noch der Abschlag (150 EUR) des neuen Stromversorgers an.



    Frage nun: Was jetzt? Weiß so langsam nicht mehr weiter... Bräuchte also mit den anfallenden RA-Kosten momentan rund 750 EUR um überhaupt mal für die nächsten Wochen auf einen grünen Zweig zu kommen.



    Schöne Grüße
    Michael

  • Hallo Michael,


    sag mal du musst doch keine RA-Kosten selbst tragen!!!!!! Du kannst dir einen Beratungsschein beim Amtsgericht holen, bzw. dein Anwalt sollte das für dich regeln können. Mich wundert, dass der dir das Geld abknöpft, wo er doch weiß, dass du ALG II bekommst.
    Sprich deinen Anwalt darauf, wenn er keinen Beratungsschein annimmt, such dir einen anderen Anwalt und beantrage diesen Schein!!! Du brauchst dazu nur deinen aktuellen Bewilligungsbescheid und die letzten Kontoauszüge.
    Vielleicht bekommst du ja die schon geleisteten Anwaltskosten zurück erstattet. Da weiß ich aber nicht ob das geht.


    Was die ARGE angeht, da denke ich, kannst du bezüglich des Vorschusses nichts machen, da dieser normal gewährt wird wenn du momentat gar keine Leistung erhältst. Du bekommst ja aber monatlich deine Bezüge, ich denke deswegen gibt es nichts.
    Du könntest Widerspruch einlegen mit der Begründung, dass Wohnungslosigkeit droht.


    Aber wie gesagt, viel wichtiger ist, dass du dir diesen Beratungsschein holst, der kostet einmalig 10 € und du hast weiter keine Kosten.


    Viel Erfolg.
    LG, Jalale.

  • Hallo,


    mit den RA-Kosten sind die Anwaltsgebühren/Inkassokosten der Gegenseite gemeint, also vom Vermieter und vom ehemaligen Stromversorger, die ich ja quasi bezahlen muss, da ich in Verzug bin.


    Selbst habe ich noch keinen Anwalt beauftragt.


    Hab mal noch etwas nachgedacht:


    Besteht die Möglichkeit sich die zusätzlichen Gebühren, die durch das Inkasso entstanden sind, von der ARGE ersetzen zu lassen? Schließlich hat die fehlerhafte Berechnung erst dazu geführt. Aber vermutlich wird da nichts zu machen sein, weil ich das selbst erst realisiert habe, als es schon zu spät war.


    Oder gibt es wenigstens die Möglichkeit einen Kredit oder ähnliches von der ARGE zu bekommen um überhaupt mal die Miet- und Stromschulden bezahlen zu können?


    Kann zwar mit dem Anwalt des Stromversorgers eine Ratenzahlung vereinbaren, aber das ist mit zusätzlichen Gebühren von 81 EUR verbunden, die ich mir natürlich auch nicht leisten kann. Schätze mal bei den Anwaltskosten des Vermieters wird bei einer Ratenzahlung das gleiche kommen.



    Schöne Grüße
    Michael

  • Achso, das ist ja Mist.
    Das mit dem Darlehen ist eine gute Idee. Dabei solltest du ein Darlehen für Übernahme der Heizkosten beantragen. Wie gesagt, wichtig ist, dass du das mit der drohenden Wohnungslosigkeit begründest.
    Wenn du im Widerspruchsverfahren Recht bekommen solltest, muss die ARGE meiner Meinung nach die Kosten tragen, die dir entstanden sind. Ich weiß aber nicht ob es so ist und wo das gesetzlich verankert ist.
    Hol dir doch einen Beratungsschein und lass dich von einem Anwalt unterstützen.