Hallo,
hab heute den ersten Bescheid über ALG II bekommen.
1.) Mein Leistungszeitraum beginnt am 17.03.
Für den Zeitraum vom 17.03. bis 31.03. wurden keine (anteiligen) Kosten für Unterkunft und Heizung bewilligt.
Ist das korrekt so? Ich würde doch sagen, dass der halbe Monat an Miete gezahlt werden muss?
2.) In den Nebenkosten des Vermieters sind keine Heizkosten ausgewiesen weil das hier Mietersache ist. Daher habe ich eine ausführliche Erläuterung an die ARGE geschrieben wie sich die zusätzlichen Heizkosten zusammensetzen:
Ich heize einen Raum mit Holz, dass ich kostenlos bekomme und die restliche Wohnung mit Strom (Ölradiator). Für die restliche Wohnung gibt es keine andere Möglichkeit als eine Stromheizung. Außerdem ist die Wohnung sehr schlecht isoliert, dass hier recht hohe (Strom-) Heizkosten anfallen. Diese betragen ca. 60 - 80 EUR pro Monat gemittelt auf das Jahr. Ein getrennter Stromzähler für die Heizung ist in der Wohnung auch nicht möglich, so dass ich hier eine Hochrechnung von 60 EUR abgegeben habe. Belege über den Gesamtstromverbrauch der letzten Jahre habe ich beigelegt.
Im Bescheid ist außer der Kaltmiete und den Nebenkosten des Vermieters kein Zuschlag für die zusätzlichen Heizkosten aufgeführt. Jetzt ist die Frage ob das vielleicht daran liegt, dass die Heizperiode demnächst endet und nicht mehr in den Anspruchszeitraum (vor dem 17.03.) fällt? Oder werden die Heizkosten - auch bei eigener Heizung - generell auf das Jahr gemittelt und müssen auch in den Sommermonaten bezahlt werden?
Vielen Dank!
Gruß
Michael