Hallo zusammen!!
Ich habe mal eine Frage und vieleicht kann mir ja jemand weiter helfen.
Und zwar möchte ich mit einer Freundin in eine 78m² in eine 60Kilometer entfernte Stadt ziehen.
Zur Zeit sind wir beide Hartz 4 Empfänger aber ich möchte mich als mobiele Fußpflege dort selbständig machen und meine Freundin möchte sich auch selbstständig machen.Ich habe gehört das ich mich in der neuen Stadt nur anmelden brauch und spätestens 1 Woche vor dem Umzug mich auf dem aktuellen Amt abmelden.Kann uns das Amt diesen umzug verbieten??
Schonmal im vorraus lieben Dank!!
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wenn du dich im zuge des umzuges selbständig machst und damit keine leistungsberechtigung mehr hast kann das amt nichts dagegen tun, da es nicht mehr zuständig ist, denn du wirst aus selbständigkeit dein lebensunterhalt bestreiten,
bleibst du aber leistungsabhängig wird das so nach deinen vorstellungen schlecht laufen,
wenn du noch keine selbständigkeit hattest erkundige dich mal wegen existenzgründung parallel -
Hallo,
es steht dir frei umzuziehen auch wenn die Arge die Notwenigkeit eines Umzuges nicht anerkennen will, sofern du die Umzugskosten selber trägst. Die neue Wohnung muss aber mit dem üblichen Prozedere von der zuständigen Arge genehmigt werden, sonst kann es Probleme mit den Mietkosten geben. Generell aber gilt, es kann dir keiner verbieten von A nach B zu ziehen so lange keine Mehrkosten für die Arge damit verbunden sind.
Due Existenzgründung kann natürlich für den angestrebten Umzug eine Begründung sein. Vor der Selbstständigkeit solltest du deine Pläne auf jeden Fall mit deinem SB besprechen, da die Arge eine Unterstützung durchaus verweigern kann, sofern sie in der Art der Tätigkeit keine Rentabilität sieht. Das würde bedeuten, dass du dich ohne Berücksichtigung deiner selbständigen Tätigkeit dem allgemeinen Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stellen musst.
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