schulische ausbildung und hartz4

  • Hallo!
    Ich ,(28 jahre,ledig,eigene wohnung und bekomme hartz4) werde vorraussichtlich diesen sommer eine schulische ausbildung beginnen.Die schule hat mir die anmeldung schon bestätigt.
    Nun zu meiner Frage.Stehen mir überhaupt leistungen zu? Ich meine BaB bekomme ich bei einer shculischen ausbildung ja nicht.und Bafög? Wieviel ist das denn? ich meine davon kann man ja kaum leben,Miete, Lebensmittel etc.
    Meine Mutter ist neu verheiratet und mein Vater ist verstorben.Die auf dem arbeitsamt meinte ,das meine mutter nicht für mich aufkommen muss,weil sie neu verheitatet ist.


    Aber man kann doch nicht nur von Bafög leben.Klar werde ich nebenbei noch arbeiten gehen(400€)müssen..


    Kann mir jemand weiterhelfen?

  • nun die unterhaltspflicht erlischt nicht, weil ein elternteil neu heiratet, in deinem falle ist sie aus altersgründen erloschen


    ansonsten stehen dir von wohngeld bis GEZ-erlass alle sekundären sozialleistungen offen, du musst sie halt nur beantragen,
    ist wärend der ausbildung keine vergütung zu erwarten?

  • Hallo,


    ob die von dir angestrebte Ausbildung dem Grunde nach förderungsfähig ist, kann dir deine zukünftige Ausbildungsstätte sagen.


    Sollte die Ausbildung förderungsfähig sein...


    Wenn du noch keine abgeschlossene Ausbildung hast, ist deine Mutter in der Zeit der Ausbildung noch unterhaltspflichtig (Beginn bis zum 30. Lebensjahr), sollte deine Mutter zu wenig verdienen greift dann das Bafög. (Achtung das Einkommen des Siefvaters wird beim Eigenerhalt der Mutter mit angerechnet)


    Solltest du bereits eine abgeschlossene Ausbildung haben, die von deiner Mutter finanziell unterstützt wurde besteht eventuell Anspruch auf elternunabhängiges Bafög.


    Der Höchstatz Bafög für Auszubildende mit eigenem Haushalt liegt bei ca 550 inkl. Krankenkassenbeitrag.

  • uiffi


    wenn noch keine Ausbildung gemacht wurde, ist es doch schnuppe weil die Eltern bis dato noch keine Ausbildung finanziert haben.


    Ob der Vater zahlen will oder nicht, stellt sich in diesem Zusammenhang leider nicht....auf rein menschlicher Ebene gebe ich dir Recht, wenn keine Gründe vorliegen wieso weshalb noch keine Ausbildung gemacht wurde.

  • naja ich glaube es müssen seitens des unterhaltberechtigten gründe vorliegen warum noch keine ausbildung gemacht wurde


    hast du ne rechtsgrundlage von wegen bis zum beginn des 30. LJ?
    ich hab so im hinterkopf 27 jahre...

  • Hallo,


    es ist so...Bafög kann bis zum 30 Lebensjahr beantragt werden, darüber hinaus müssen treffende Gründe vorliegen die das absolvieren einer Ausbildung bisher unmöglich machten.


    Die Unterhaltspflicht bis zum 27. Lebensjahr ist so richtig doch kann diese aus den oben genannten Gründen auch über das Alter hinaus bestehen.


    Sollte Anspruch auf Bafög bestehen, wird das Bafögamt für die Berechnung des Anspruches auch jetzt (mit 28 Jahren) das Einkommen der Eltern als Berechnungsgrundlage nehmen. Sollte der Vater sich weigern Unterhaltszahlungen zu leisten, weil er meint seine Unterhaltspflicht erfüllt zu haben muss dies dem Bafögamt mitgeteilt werden. In diesem Fall wird dann geprüft ob die Grundlage für Elternunabhängiges Bafög (in diesem Fall eine Härtefallregelung) und Leistungen zuerkannt werden können.

  • ich habe ersteinmal das thema bewertet, das nenne ich mal eine sachgerechte aussage.... thxxx. aus diesem blickwinkel hab ich das noch nicht gesehen,


    den grund möchte ich sehen , warum ein gesunder mann nicht eine ausbildung vor dem 28. lebensjahr absolvieren konnte...
    das ist ja schon fast sittenwidrig

  • Zum Beispiel können Zvildienst oder Wehrdienst auf den Anspruchszeitraum von Bafögleistungen wie auch Untehaltsleistungen angerechnet werden.


    Andere Begründungen können z. Bsp. Krankheiten, Betreuung eines leiblichen Kindes sein.


    Ich möchte hier ungern spekulieren oder vorschnell urteilen, da wir ja nicht wissen warum k6w noch keine Ausbildung absolvierte. Vielleicht gibt es nachvollziehbare Gründe. Außerdem muss es ja nicht bedeuten, dass er bisher auf der faulen Haut gelegen hat.

  • Also, ich bin weiblich und werde ja dann vorraussichtlich ne schulisch aausbildung auf einer berufsschule machen.Also erhalte ich ja kein Lehrgeld.


    Und ich kann mir nicht vorstellen, das der Mann meiner mutter,der mich nicht adoptiert hat für meinen Lebensunterhalt aufkommen muss.


    Die ganzen regelungen machen mich echt wahnsinnig.Aber ich warte ja noch auf eionen termin beim arbeitsamt.Bin ja aml gespannt was die mir erzählt.:)


    Und es ist meine erste Ausbildung, ich habe noch nie eine begonnen.


    Vielen Dank für Eure zahlreichen antworten!!!! Lieb von Euch!!!:)

  • Habe mit meiner arbeitsvermittlerin gesprochen und sie meinte ,die arge wäre dann für mich nicht mehr zuständig.Ich müsste zur schulbehörde gehen und dort bafög beantragen ,weil ich über 25 Jahre alt bin und dies meine erstausbildung sei!
    Ich habe ja nur angst ,das ich meine miete strom etc. nicht bezahlen kann und ich mich somit in schulden treibe.


    mgf