Trennungsunterhalt

  • Hallo bin neu und habe dringende Frage
    Bin seit drei Jahren getrenntlebend. Mein Ex ist inzwischen arbeitslos und kommt ganz bald in ALGII. Nun kommt wohl ein Unterhaltsanspruch seitens Arge/AA auf mich zu. Arbeite teilzeit Netto 1450 EUR. Wir sind Freunde geblieben und er will mir nicht schaden. Müssen wir uns jetzt ganz schnell scheiden lassen; das wollten wir gar nicht. Und wie wird sein Unterhaltsanspruch berehnet. Kann ich noch Kreditzahlungen bei der Berechnung geltend machen? Außerdem lebe ich selbst zurzeit in einemeheähnlichen Verhältnis. Wer kann mir/uns helfen. Was muss ich jetzt tun? Was kann ich jetzt tun?
    Bitte ganz ganz schnell antworten. Danke

  • ja, die frage von svenSZ ist berechtigt, klare verhätnisse hätten dich nicht in diese lage gebracht, und mit FREUNDE bleiben" hat das nixx zu tun, und ob diese situation deiner jetzigen beziehung zuträglich ist bezweifle ich
    aber egal nun ist es ja soweit
    also so schnell als möglich die scheidung einreichen und gut
    erwachsenenunterhalt ist meines erachtens nur dann möglich wenn der unterhaltsberechtigte den bedarf auch geltend macht
    ansonsten hast du gegenüber deinem "ex" ein selbstbehalt und gemeinsam erwirtschaftete schulden sind auch vom einkommen abzugsfähig genauso wie werbungskosten für deine jetzige arbeit usw...
    ihr solltet euch über den trennungszeitpunkt einig sein!

  • Hallo,
    wir dachten bisher nicht an Scheidung um den Anderen im Falle eines Falles rentenrechtlich abgesichert zu wissen. Außerdem ist so eine Scheidung nun wirklich nicht billig.
    Wann wäre denn der beste offizielle Trennungstermin?

  • Wenn man sich trennt und Mittel (hier beispielsweise ALG II) beanspruchen muss, wird der Ehepartner geprüft, und dabei ist völlig gleich, ob man bereits in Scheidung lebt, schon geschieden ist oder sonstwas. Ehegatten sind sich gegenseitig - ausgenommen, sie haben einen Ehevertrag vor Heirat oder kurz danach geschlossen - unterhaltsverpflichtet. Das Amt wird dies prüfen, denn es ist vor Bezug ALG II genauso auszuschöpfen, also vorrangig zu beanspruchen (falls möglich), wie beispielsweise Bafög, Unterhaltsvorschuss oder sonstwas.


    Methados
    Was meinst du mit "3 Jahre lang illegal in den Genuss kommen der besseren Steuerklasse und nu`rumheulen ...?"
    Auch als dauernd getrennt lebender Mensch muss man seine Steuerklasse ändern; dann eben statt III und V oder IV und IV auf II. Das ist Vorschrift und hat nichts mit der irgendwann kommenden "richtigen" formalen Scheidung zu tun. Und wer hat hier "geheult", konnte nichts dergleichen nachlesen.