Hallo,
seit über ca. drei Jahren sind wir geschieden und vorher haben wir schon drei Jahre getrennt gelebt. Mein Kind ist jetzt 7 1/2 Jahre und recht selbstständig. Im gleichen Haushalt lebt noch eine fast volljährige Tochter aus ihrer ersten Ehe. Er hat seinen eigenen Haustürschlüssel und einen sehr kurzen Schulweg. Außerdem könnte ich zwei Nachmittage unter der Woche um 14 Uhr frei machen und mich um ihn kümmern. Er hängt auch sehr an mir. Also ist eine Betreuung gewährleistet.
In der ganzen Zeit habe ich meiner Ex treu und brav Ehegattenunterhalt in erheblicher Höhe (ca. 2 x so hoch wie der Kindesunterhalt) noch zusätzlich zum Kindesunterhalt bezahlt. Sie arbeitet halbtags und laut ihrer Aussage ist der Job auch nicht auf mehr Stunden aufzustocken.
Nun zur Frage...
Grundsätzlich hat sie wohl keinen Anspruch mehr. Aber wie verhält es sich, wenn ihr Gehalt nicht für ihren Lebensunterhalt (ihre Tochter bekommt vom anderen Ex gar kein Unterhalt) ausreicht.
Muss bin ich dann trotzdem in der Unterhaltspflicht oder tritt dann das Sozialamt ein ?
Ich möchte eine Staffelung machen und über die nächsten zweieinhalb Jahre und in drei Stufen jeweils ca. 20% vom Gesamtunterhalt kürzen. Am Ende wären immer noch 150% laut Düsseldorfer Tabelle, die ich dann als reinen Kindesunterhalt sehe.
Soll ich diese Staffelung ihr einfach mitteilen oder ist es notwendig über einn Anwalt zu gehen ?
Meiner Ansicht nach ist diese Regelung vermutlich deutlich besser für sie, als wenn das über ein Gericht geklärt wird.
Viele Grüße