Kosten für Unterkunft gekürzt weil.....

  • Hallo liebe Forengemeinde,
    ich bin auf dieses Forum gestoßen weil ich im Internet rechachiert habe und nicht mehr weiter weiß.
    Folgendes Problem.
    Wir sind eine BG mit 4 Personen.
    Vater Teilzeitjob
    Mutter Teilzeitjob
    Tochter(15J.) Schülerin
    Sohn (21J.) Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX
    Wir beziehen ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt+Kosten für Unterkunft und Heizung.
    Unser Sohn bekommt seit 9.1.2008 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX .
    Soweit so gut.
    Seit Februar 09 behauptet plötzlich das LRA(Landratsamt), das unser Sohn nicht mehr zu unserer BG gehört und verweigert den Mietanteil für ihn(-70€). Ohne Bescheid etc. Heute schaute ich auf`s Konto und was musste ich festellen? Nochmals 82€ weniger. Ohne eine Vorankündigung oder ähnliches.
    Hat unser Sohn keinen Anspruch auf Mietzuschuß? Wer kann uns weiterhelfen??
    Vielen Dank an alle die uns helfen können/wollen.


    MfG
    Immerpower

  • Zunächst müßtest du bei der zuständigen Stelle einen Bescheid einfordern der die Kürzung ordentlich darlegt.Da du bis jetzt regelmäßig Leistungen bekommen hast können sie nicht einfach so eingestellt werden.Eventuell mußt du für deinen Sohn Wohngeld beantragen.