Fragen!!!

  • Hallo ich hätte da mal ein paar Fragen....



    Also:


    ich bin 18 jahre alt und werden im Mai Mama. Mein Freund macht am dem 1. mai seinen Zivi. zur zeit bekomme ich ALG2. Das amt hat gesagt ich würde eine Wohnung bezahlt bekommen. Nun meine Frage: was fürleistungen kann ich noch beantragen???


    Meint ihr ich schaffe es finanziell mit baby und wohnung?????
    Meine eltern sind der meinung Nein

  • das schaffst du ganz sicher
    ich kann dir nur raten gehe zur beratungsstelle eines paritätischen vereins (caritas profamilia drk oder sowas) und die beraten dich auf den letzten cent also erstausstattung usw. und es gibt da meist auch zusätzliche hilfen

  • Hallo,


    ich schließe mich uiffi an, suche eine Beratungsstelle auf. Dort kann man dir in allen Fragen helfen. (z. Bsp. den Sozialdienst katholischer Frauen).


    Einige Fakten vorweg...


    du bildest mit dem Kind eine eigene Bedarfsgemeinschaft. Das heißt du bekommst unabhängig vom Einkommen deiner Eltern Unterstützung der Arge sofern du deinen eigenen Lebensunterhalt nicht bestreiten kannst und auch über keine Vermögenswerte verfügst.


    Wenn du mit dem Kind alleine in einer Wohnung wohnst bekommst du


    angemessene Kosten der Unterkunft
    345€ Regelleistung für dich
    207€ Regelleistung für das Kind
    ca. 47€ Mehrbedarf für Alleinerziehende
    300€ Elterngeld (bleibt anrechnungsfrei)


    Davon in Abzug gebracht wird das Kindergeld für dein Kind und die Unterhaltsleistungen (Unterhaltsvorschuss sofern der Vater seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommen kann)


    An einmaligen Leistungen steht dir eine Erstausstattung (Wohnung und Kindersachen) zu. Diese ist bei der Arge zu beantragen.


    Ich würde dir auf jeden Fall raten auch einen Antrag bei der Mutter Kind Stiftung zu stellen.


    Solltest du mit deinem Freund in eine gemeinsame Wohnung ziehen, bildet ihr 3 zusammen eine BG. Das Einkommen deines Freundes wird dann auf die Einnahmen der gesamten BG angerechner. Unterhaltsvorschuss würde in diesem Fall wegfallen. Dieser Betrag würde aber gegebenfalls durch die ALG2 Leistungen wieder gedeckt werden.

  • Mehrbedarf bei Schwangerschaft ca. 59 €. H4 für Alleinstehende 351 €, für das Kind 211 € - dies sind die jetzt geltenden Zahlen.


    ABER: Ihr werdet als Bedarfsgemeinschaft gerechnet (weil es euer gemeinsames Kind ist), dadurch ändern sich die Zahlen wie folgt: Je Erwachsenem 316 €, der Mehrbedarf für Alleinerziehende fällt bei euch weg. Das Einkommen deines Freundes wird mitgerechnet. Das Kindergeld wird als Einkommen mit gerechnet.