Kündigung und umzug in eine andere stadt wer kann mir helfen!

  • Hallo leute!


    ich brauche dringend mal einen fachkundigen rat von euch:
    ich bin zur zeit noch in arbeit in der stadt x...ich möchte aber wieder zurück in meine heimatstadt stadt y...und mein arbeitgeber hat seinen hauptsitz auch in meiner heimatstadt (y), es ist ein 10-mann-betrieb. allerdings sträubt sich mein chef mich wieder in stadt y arbeiten zu lassen...ich denke aus persönlichen gründen mir gegenüber obwohl er definitiv noch leute einstellen möchte, nimmt er mich nicht zurück...(und hier in x sind wir zuviele leute und zu wenig arbeit)ich bin jetzt schon seit fast drei jahren hier in x und möchte halt zurück, mit meinem freund zusammen ziehen und wieder bei meinen freunden und bei meiner familie sein...und nun bin ich kurz davor, meinen boss zu bitten, dass er mich kündigt...aus betrieblichen gründen oder wergen schlechter auftragslage oder so...
    auf jeden fall habe ich ja dann falls er mich kündigen sollte anspruch auf alg I ja? und nun weiß ich nicht ob ich dann schon umziehen kann, obwohl ich in x noch meine wohnung habe und noch drei monate miete bezählen müsste...und auf welches arbeitsamt müsste ich dann gehen,,in x oder in y? ich denke mal dort, wo ich gemeldet bin...kann mir da irgendjemand weiterhelfen...ich hoffe ihr konntet meiner geschichte folgen und wenn ihr noch fragen habt, schreibt mich an!!


    DANKE SCHONMAL FÜR DIE HILFE!!!

  • Meiner Meinung nach kannst du, solange du AlG I beziehst und nicht ALG II / H IV, hinziehen, wo du möchtest. Allerdings würde ich mich erst einmal bei dem jetzt noch für dich zuständigen Arbeitsamt melden und dort bei Antragstellung (ALG I) auch gleich mitteilen, dass du umziehst und die Formalitäten erfragen, damit der Übergang dann reibungslos abläuft.


    Schwierig wäre ein Umzug, wenn du bereits ALG II beziehen würdest, weil das Amt dann ja für die Kosten aufkommen müßte etc.


    Die Mietzahlung (weitere 3 Monate) ist eine andere Sache, sozusagen deine Privatangelegenheit. Wenn du die Wohnung gekündigt hast, und sie beispielsweise leersteht für die restliche Zeit, weil du zu dem Zeitpunkt bereits in y wohnst, musst du dich ja trotzdem ummelden dorthin (also y). Man muss gemeldet sein, wo man seinen (überwiegenden) Wohnsitz hat. Mithin ist auch die Frage nach dem zuständigen Arbeitsamt diesbezüglich für diese drei Monate geklärt.


    Gruß. Lirafe