Hallo zusammen,
mein Ex -Mann zahlt keinen Unterhalt mehr und ich werde Hartz iV beantragen müssen.
Nun haben meine Eltern uns 3 " Kindern schon 1990 ihr Häuschen überschrieben,
je zu einem Drittel, Rückforderungsrecht lt. Übertragungsvertrag ausgeschlossen.
Sie wohnen weiter in dem Haus und haben lebenslangen Niessbrauch.
Wird mir das als Kapital, sprich Eigentum angesrechnet, dass ich
oder meine Elteren jetzt eine Kredit auf meinen Anteil des Hauses aufnehmen müssen,
und Hartz Iv wird deshalb nicht bewilligt ?
Wer kennt sich da aus oder hatte einen ähnlichen Fall.
Über eine Antwort würde ich mich freuen
LG Jeannie2k
Versehen:
Sorry das der erste Beitrag unetr Bäfög gerutscht was