Hallo,
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen, ich hab zwar schon im Hartz 4 Buch gelesen aber über meinen "Fall" nichts gefunden !
Also:
2006 hatte ich ein Guthaben in der Nebenkostenabrechnung von 219,93€ davon zog mir Die K-A-S
48,03€ ab
2007 hatte ich ein Guthaben von einmal der neuen Wohnung 177,14€ und der alten Wohnung 3,16€
die K-A-S zieht mir ab 170,42€
Warum zieht mir die K-A-S von 2007 soviel ab ??
Wird es irgendwie Prozentual abgezogen ?
Vielen Dank schon mal für eure hilfe
LG Mel
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nein, da wird nichts prozentual abgezogen
die realen abrechnungen und die BK-abrechnung des sozialhilfeträgers stehen nicht im zusammenhang
die abrechnung des vermieters erfolgt nach tatsächlichen verbrauch
die abrechnung der ARGE oder des Sozialamtes erfolgt daraufhin nach verbrauchsrichtlinien über die angemessenheit
in der regel ist ein guthaben nicht dein geld, denn das guthaben wurde ja schließlich nicht durch dein einkommen gedeckt sondern in der regel durch die geleisteten kosten der unterkunft durch den sozialhilfeträgermanchmal wenn es ganz komisch kommt, kann es passieren, dass der vermieter eine abrechnung macht, aus der ein guthaben zu erkennen ist, aber nach der abrechnung durch den sozialhilfeträger muss man trotzdem nachzahlen
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