Arge rechnet vollen Unterhaltsvorschuss und Unterhalt vom Vater als Einkommen an

  • So wie ich es sehe war der vorige Bescheid einfach falsch! Die hätten schon immer so rechnen müssen!


    Sei doch einfach froh drüber, daß sie dir daraus nicht auch noch einen Strick drehen und die Leistungen kürzen.


    Offensichtlich hast Du einen netten SB erwischt, der da eben einfach den Fehler des Amtes und des Leistungssachbearbeiters nicht weiterverfolgt.....



    Glück gehabt, würde ich sagen! Aber beschwere Dich ruhig wenns Dich glücklich macht !


    Allerdings solltest Du dann eben nicht lamentieren wenn Du zur Rückzahlung aufgefordert wirst oder eben sogar Sanktionen bekommst.....


  • Und warum tut sie es nicht??????????????????????????Warum zahlt die Arge denn fröhlich seit über einem halben Jahr, ohne mich auf UV zu verweisen?????????Weil die diesen UV bereits seit einem halben Jahr in ihrer Berechnung mit einbeziehen!!!
    Ich wiederhole mich nun zum zigsten mal, die Arge zwingt mich nicht UV zu beantragen, sie hat es mir mündlich
    bei der Antragsstellung mitgeteilt, dass UV vorrangig ist, und falls ich es nicht tue, die mir das anrechnen.


    Und das haben die auch getan: September, Oktober, November, Dezember 08, Januar und Februar 09.
    Ohne irgendwelche Sanktionen!
    Ohne Aufforderungen!
    Keine Schreiben wg. UV!


    Und auch mit der Weiterbewilligung ab März, gab es keine Schreiben wg. UV!
    Keine Androhungen Leistungen einzuschränken usw.!


    Die Arge nimmt also seit September den fiktiven UV mit in ihre Berechnung.
    Und ich bin mir dessen BEWUßT!!! BIN DAMIT SEIT SEPTEMBER EINVERSTANDEN!
    Und die Arge ist mit meiner Weigerung UV zu beantragen auch einverstanden.
    Habt ihr es auch langsam verstanden klaus   Laetitia ???


    Es geht hier nur um die Höhe des fiktiven UV, der bereits seit sept. 08 berechnet wird.
    und sich im märz verändert hat.

  • Hallo Kiso,


    warum regst du dich so auf. Wir haben verstanden, dass es dir nur um die Höhe geht.
    Unsere Antworten sind deshalb so und wir brauchen das auch nicht dreimal lesen.


    Niemand von uns zwingt dich zum Jugendamt zu gehen, nur dann trage auch die Konsequenzen.
    Schon mal in Betracht gezogen, der erste Bescheid könnte falsch sein ?


    Aber wir haben hier ja keine Ahnung im Gegensatz zu dir. Wie kompetent du bist, beweist ja dein Post in einem anderen Thread. Nur weil dir die Antworten nicht gefallen oder passen sind sie nicht zwingend falsch.


    Aber du kannst hier ja solange posten, bis du eine Antwort erhälts, die dir gefällt.
    Wenn es nur das ist, dann schreib sie mir und ich poste sie dir zurück.



    Gruß Klaus


    der seine Zeit hier nicht mehr verschwendet

  • So wie ich es sehe war der vorige Bescheid einfach falsch! Die hätten schon immer so rechnen müssen!


    Sei doch einfach froh drüber, daß sie dir daraus nicht auch noch einen Strick drehen und die Leistungen kürzen.


    .


    Das ist es ja was ich wissen will! Welches von beiden ist falsch? Nach Gesetzt.
    Deswegen überhaupt der ganze Beitrag.
    Und die werden mir ein Strick draus machen, wenn der erste falsch war...
    früher oder später werd ich zurück zahlen müssen.


    Ist der erste aber richtig, so ist der 2te falsch.
    Und da könnte ich Widerspruch einlegen.
    Ich wills halt genau wissen, bevor ich irgendwas mache.

  • Aber du kannst hier ja solange posten, bis du eine Antwort erhälts, die dir gefällt.


    der seine Zeit hier nicht mehr verschwendet


    Das mach ich auch, und eine die mir gefallen könnte, würde evtl. auf Gesetze verweisen.
    Und nicht auf irgendwelche Annahmen.


    Denn eins was ich durch die ARGE gelernt hab, ist das alles hieb- und stichfest sein muss. :p

  • Hase - es muss der UVG beantragt werden ! Der und der unterhalt des Vaters ergeben das Einkommen des Kindes ! Und das ist nun mal so!! Die haben einfach den ersten bescheid versemmelt!


    Aber das ist jetzt wirklich das letzte Mal - hättest Du schon vor etwa zwanzig Posts verstehen können....


    Wenn Du damit nicht zufrieden bist, und Gesetze willst dann geh zum Anwalt!


    Denn Rechtsberatung druch Laien ist verboten!

  • es soll ja paare geben die nur angeblich nicht zusammen wohnen um die ganzen vergünstigungen, wie aleinerzieherbonus, kita-gebühren, volle miete usw. von den ämtern abzugrabbeln
    wenn es aber um unterhaltsvorschuss geht, dann würden sie ja sich selbst ins knie schießen, also unterbleibt der antrag auf UVG, im übrigen der einzig sinnvolle grund UVG nicht zu beantragen


    jedwede diskussion wie etwa uvg lieber später beantragen wegen zukünftig eventuell ergöhtem bedarf ist sinnlos, denn die arge und eigentlich der hilfeempfänger auch sollten ja möglichst in zukunft wieder für den eigenen unterhalt aufkommen, wenn aber erstmal im warmen SGBII nest eingebettet wird es immer schwieriger argumente zu finden um zu arbeiten, wenn man doch alles kostenlos haben kann (und wenn schon arbeiten, dann gefälligst bar auf die kralle abzugsfrei... das auto muss ja nach der abwrackprämie auch bezahlt werden)

  • Laetitia
    Weiß zwar nicht, warum du nach meinem letzten Beitrag, der Klaus und dich verstehen ließ, dass ihr wirklich in mehreren Stellungnahmen hier alles ausdauernd immer wieder zu erklären versucht habt, jetzt so schreibst, aber egal. Mit den privaten Gründen meinte ich, dass man nicht immer weiß, was hinter einem solchen Verhalten steht. Da gibt es vielfältige Möglichkeiten.


    Ich spreche aus eigenen Erfahrungen. Niemals habe ich den Vater meiner Kinder, obwohl der nicht oder kaum Unterhalt zahlte, überprüft oder gebeten, mir sein Einkommen darzulegen. (Allerdings habe ich keine Hilfe von irgendwoher in Anspruch nehmen müssen). Hatte mich mit ihm (obwohl ich 9 Jahre lang seine komplette Ausbildung und dann noch 1 Jahr ohne Arbeit und Anspruch auf irgendwas, finanziert hatte vom ersten Abschluss bis zum fertigen Studium) auf 100 DM/Kind geeinigt. Denn ich wußte, dass er die Kinder und (insbesondere die bedingungslose Liebe meines Sohnes zu ihm) als Druckmittel nutzen würde, wenn ich "fordere". Leider hat er irgendwann dann doch - aus purem Egoismus - die Kinder fallen lassen und meinem Sohn geschrieben, dass er dies macht, um selbst "glücklich" zu werden. "Ab jetzt ist er nicht mehr erreichbar, ihn gäbe es praktisch nicht mehr", sagte er mir im letzten Telefonat und ich mußte meinen Kindern das irgendwie erklären. Er bekam mit der dritten Frau sein viertes Kind und mein Sohn, der seit der Trennung (er war 4 Jahre alt) sowieso schon psychisch erkrankt war, war gerade in der Pubertät, fühlte sich unnütz, ungeliebt, verlassen, magerte ab und manchmal hatte ich Angst, dass er nicht mehr weitermacht. Selbst in der Schule (bereits Abi) fiel das auf und man lud mich ein und erklärte mir, dass man zusehen könnte, wie der "Junge" immer mehr verfällt, und was denn los sei. Sowas tut sauweh und man ist einfach nur machtlos.


    Im Anschluss daran (das ist der Hohn) klagte der "Vater" mehrfach gegen uns wegen Herabsetzung des Unterhalts auf Null. Er kam damit nicht durch, das Gegenteil war der Fall. Der Richter forderte Umgang mit den Kindern und in mehreren Terminen ging es zur Sache. (Nicht von mir angeleiert, sondern von "Amts wegen" eingeleitet). Solches Verhalten kann strafrechtlich verfolgt werden, wurde immer wieder erklärt. Manchmal schießen sich Menschen auch ganz alleine ohne Hilfe ein Eigentor. Trotzdem - die Kindheit meines Sohnes ist gelaufen. So etwas zu vermeiden, wären für mich beispielsweise die von mir angedeuteten "privaten Gründe", liebe Laetitia

  • Es ist ja auch völlig egal was für Gründe Kiso nun hat oder nicht.Im Bezug auf den Unterhalt den die ARGE da rechnet kann ich sie schon verstehen da sie jetzt mehr angerechnet bekommt als vorher.Ich glaube auch nicht das das Jugendamt den vollen Unterhalt zahlt und die Zahlung des Vaters völlig außer acht läßt.Ich würde einfach einmal beim Jugendamt nachfragen dann weißt du ob du Widerspruch einlegen mußt oder nicht.

  • Es wa eine Antwort auf uiffi!


    Und es ist eben völlig egal was man als Grund hat etwas nicht zu beantragen! Bezieht man Sozialleistungen dann wird das eben so berechnet als ob es beantragt worden wäre.


    Darum geht es hier ! Und das will die TS eben anscheinend nicht verstehen..


    Sicher , man kann sich immer einigen als Elternteile ( habe ich z.b auch gemacht und bekomme weniger als mir eigentlich zustünde ) Aber : ich erhalte mich eben auch aus eigenen Mitteln - nicht aus Sozialne Hilfen! Müsste ich die beantragen ,dann würde ich ohne zu zögern das einfordern was mir zusteht, denn das verlangt der Staat nun mal von mir!


    Und da würde ich eben zu Gunsten des Kindes nicht drauf verzichten!


    Fazit : man kann in diesem Staat alles vereinbaren und alles anders regeln - wenn man es sich eben leisten kann! Da beißt nun mal keine Maus nen Faden ab. Sobald man ALG 2 oder andere Sozialleistungen bekommt muss man sich an gewisse Spielregeln halten. Und das finde ich richtig so!

  • Laetitia
    1.
    "private Gründe" (ohne dies jetzt noch einmal weiter auszuführen, du weißt, was ich meine) kam am 28.03. von mir.
    2.
    Wenn du nicht verzichten würdest, um dein Kind zu schützen, also wie du schreibst "zugunsten" deines Kindes,
    ist das eine Ansicht, die man haben kann, aber nicht muss. Dass man, wenn man sich dafür entscheidet, natürlich auf irgendwelche Mittel verzichten "muss", steht außer Frage.
    3.
    Wie von mir geschrieben, habe ich zu dem Zeitpunkt auch keine öffentlichen Mittel beansprucht.


    Aber nu` reichts auch.


    Unter`m Strich ist es leider so, dass kiso mit all ihren `zigfachen Ausrufezeichen, Fragezeichen und durch Rötungen (vermeintlich) unterstrichene Aussagen für mich sehr agressiv `rüberkommt; und ich denke, das ist sehr schade und hier in einem Forum, in dem es darum geht, dass jeder eigentlich nur helfen möchte, völlig unangebracht.


    Gruß. Lirafe

  • Hallo zusammen,


    ich mische jetzt mal mit.


    Mal alle persönlichen Ansichten ausser Acht gelassen, ist doch die Frage legitim wieviel UV vom ALG II abgezogen wird.
    Und ich denke auch, dass wenn das Jugendamt UV-Satz - UH vom Vater zahlt, muss auch dieser Betrag von der ARGE berücksichtigt werden, und nicht UV + UH.
    Also eben so wie die ersten 6 Monate dies gehandhabt wurde.


    @ Kiso: Geh doch einfach zur ARGE und frage nach. Dann musst du nicht gleich einen Widerspruch schreiben. Denn wenn die Berechnung falsch ist, werden die das dann ja sehen.
    Und Fakt ist auch, wenn die erste Berechnung (der letzten 6 Monate) falsch gewesen wäre, wäre auch mit dem neuen Bescheid die Aufforderung zur Rückzahlung gekommen, denn dann hätte ja aufgefallen sein müssen, dass sie dir zu wenig abgezogen haben.


    Also: Einfach nachfragen!


    LG, Jalale.

  • Sorry wenn alles sehr aggressiv rüber kam.
    Es war eher verzweifelt!
    Hab hier zwischen durch schon Heulkrämpfe gehabt und an der Tastatur genagt.
    Also recht herzlichen Dank an alle für die Geduld.
    Senke meinen Haupt in Demut.