Hallo. Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Mein Kind (3 Jahre) erhält vom Vater 77,50 € Unterhalt. Seit letztem Jahr erhält es zusätzliche minimale Leistung von der Arge (KdU). Ich bin Azubi und werde beim ALG II nicht berücksichtigt, kriege aber den Mehrbedarf für Alleinerziehung.
Den Antrag auf Unterhaltsvorschuss habe ich nicht gestellt. Ich weiß, dass das Jugendamt dem Kind noch den Differenzbetrag unter Berücksichtigung des gezahlten Unterhalts vom Vater gewähren würde:
125 € (pauschaler Unterhaltsvorschuss für Kinder von 0-5 Jahren)
- 77,50 € Unterhalt vom Vater
= 47,50 € die das Jugendamt gezahlt hätte.
Nach dem ich mich geweigert habe den Unterhaltsvorschuss zu beantragen, hat die Arge das Einkommen aus Unterhalt auf 125 € (inkl. 77,50 € vom Vater) festgesetzt, da UV vorrangige Leistung ist. Hier ist die Arge, wie ich annehme, nach dem selben Prinzip vorgegangen wie das Jugendamt=Zahlung des Vaters wird vom Unterhaltsvorschuss abgezogen. (125-77,50=47,50)
77,50 € Unterhalt Vater
+47,50 € Unterhaltsvorschuss
=125 € Einkommen aus Unterhalt.
Soweit hatte ich damit kein Problem.
Nur mit dem neuen Bescheid, gültig ab 01.03. 09 wird das Einkommen aus Unterhalt so festgesetzt:
117 € (seit 01.01.2009 gültiger UV)
+77,50 € Unterhalt vom Vater
=194,50 € Einkommen aus Unterhalt gesamt
Meine Frage ist, welche Berechnung ist richtig???
Darf die Arge also annehmen, dass das Jugendamt zusätzlich zu Leistungen des Vaters den kompletten UV zahlt? Bzw. trotz Unterhalt vom Vater, den vollen Unterhaltsvorschuss ansetzt?
Das ganze hätte evtl. die Folge, dass die alte Berechnung falsch wäre und ich zurückzahlen müsste, oder halt umgekehrt.
Hab dazu nirgends Infos gefunden. Halt nur, dass UV, auch wenn man das nicht beim Jugendamt beantragt, voll angesetzt wird. Aber leider keine Infos ob dabei der Unterhalt des Vaters gesondert oder zusammen mit UV berechnet wird.
Danke im Voraus.