Unfallversicherung und hartz4??

  • Hallo zusammen. Meine Frau und meine Kinder bekommen hartz4, da ich bei meiner ausbildung nicht genug verdiene. Jetzt hatte ich letztes jahr einen unfall und mir wurde der linke unterarm amputiert. ich erhalte deswegen eine rente die angerechnet wurde. Jetzt habe ich heute bescheid bekommen das ich einen hohen fünfstelligen betrag als ausgleich von der privaten unfallversicherung bekomme. Ich habe gehört das man einmalzahlungen der versicherung nicht beim amt anzeigen muss, stimmt das?

  • Ja, die Verletztenrente wird leider inzwischen auch als Einkommen bei der Berechnung des ALG II angerechnet, nicht aber dürfte der Betrag aus der Unfallversicherung angerechnet werden, wobei ich nicht weiß, wie das dann mit dem zulässigen Vermögen ist, diesbezüglich muss es ja dann auch Regelungen geben. Kann ja nicht sein, dass man das behalten darf und es in dem Monat nicht als Einnahme zählt, dann aber verwerten muss. Habe dir mal nachfolgend etwas "kopiert". (Findest du, wenn du obere Menueleiste - ALG II / H IV und dann "kein Einommen ist ..." anklickst):


    "... Die Verletzenrente hingegen ist nach neuster Rechtsprechung des Bundessozialgerichts anrechenbares Einkommen beim ALG II.
    Gleichfalls nicht angerechnet werden [I]Einnahmen aus Entschädigungen, die aufgrund eines Schadens geleistet werden, welcher kein Vermögensschaden ist. Dies trifft zum Beispiel auf Schmerzensgeld zu[/I], nicht aber auf Schäden, die an einem Gegenstand bzw. am Vermögen entstanden sind."


    Das ist deutlich.


    L.G. Lirafe

  • Gleichfalls nicht angerechnet werden Einnahmen aus Entschädigungen, die aufgrund eines Schadens geleistet werden, welcher kein Vermögensschaden ist. Dies trifft zum Beispiel auf Schmerzensgeld zu, nicht aber auf Schäden, die an einem Gegenstand bzw. am Vermögen entstanden sind."
    Das ist ja eine aussage die eigentlich bedeutet, das dass geld aus der unfallversicherung unberührt bleibt!!!

  • Genau tyler123, das habe ich dir mit meiner vorangegangenen Eingabe mitgeteilt. Ich hatte dir einen Passus "kopiert" aus den Grundsätzen das ALG II / H IV, nämlich: "...Gleichfalls nicht angerechnet werden ..." Den ganzen Text kannst du dir ja noch mal ansehen in dem von mir gleichzeitig genannten Abschnitt.