Welche Ansprüche habe ich?

  • Sehr geehrte Forenmitglieder,


    Ich bin unter 25 Jahre alt, wohne in Kiel, gehe noch zur Schule und werde zurzeit vom Jugendamt (Eingliederungshilfe) betreut. Jetzt möchte ich in eine eigene Wohnung ziehen. Leider übernimmt das Jugendamt die Unterkunftskosten nicht, sondern das Jobcenter wird mich finanzieren.
    Die Warmmiete darf höchstens 205 Euro betragen.
    Das Erstausstattungsgeld liegt bei genau 270 Euro. Möbel oder sonstige Ausstattungen besitze ich nicht. Weiß jemand, wo ich (1.) günstige Einrichtungsausstattung finde? Gibt es (2.) vielleicht eine Möglichkeit, noch eine Beihilfe zu bekommen, da ich niemanden sonst habe und mit diesem Limit auch fast keine Wohnung finde?
    Viele Grüße,
    Lisa

  • Hallo Lisa,


    bist du sicher, dass die 205 € warm sind? Das kommt mir etwas wenig vor, in Berlin besteht Anspruch auf ca. 350 € warm für eine Person. Und in Kiel sind ja die Mieten sicherlich nicht so viel geringer.
    Hast du das vielleicht mit der Kaltmiete verwechselt? Frag ansonsten nochmal beim Jobcenter nach.


    Zusätzliche Leistungen zu Regelleistung und KdU bekommst du nicht.


    Wegen der Wohnungsausstattung schließe ich mich meinen Vorschreiberinnen an.


    LG, Jalale.