Mieterhöhung ( Hilfe )

  • Hallo an alle da draußen


    Ich hoffe ihr könnt mir Helfen


    Also es geht darum ,wir sind 5 Personen in einer 83 qm kleinen wohnung die uns 525 Euro mon. kostet .Uns stehen laut gesetz 100 qm zu und eine mon. miete von 615 Euro nun ist es so da wir eine nachzahlung also eine zahlung an denn vermieter von rund 1000 Euro zahlen müssen ist zum teil verstäntlich durch die kids und die erhöhnungen der nebenkosten ,also Gas ,wasser , versicherung und und und .Nun ist es so das unser Vermieter unsere Miete auf 120 Euro rund erhöht hat ,dazu jetzt meine frage muß das a-amt die volle miete zahlen oder können wir durch die erhöhung umziehen da wir als H4 entfänger uns das nicht leisten können.


    Ich habe vergessen noch zu erwähnen das uns die Wohnung mit 5 personen auch zu klein ist ,da wir ein schulpflichtiges Kind haben und unser kleinster mit in diesen zimmer schläft.


    Lg Lucas

  • Hallo Lucas,


    das Amt ist in diesem Falle angehalten, die "Angemessenheit" Eurer Wohnung neu zu überdenken. Entweder übernimmt das Amt die Erhöhung oder es fordert Euch zur Senkung der Kosten der Unterkunft auf. Letzteres wäre dann wohl mit einem Umzug verbunden, da Euer jetziger Vermieter wohl kaum die vorgenommene Erhöhung wieder zurücknehmen wird.


    Ihr solltet mit der sicher schriftlich angekündigten Mieterhöhung und der Nebenkostenabrechnung beim Amt schriftlich die Übernahme dieser Kosten beantragen.


    Es ist richtig, dass 5 Personen eigentlich bis zu 100/105 qm zustehen, allerdings muss das Amt einem Umzug in eine größere Wohnung nicht von vorneherein zustimmen. In diese Überlegung fließt auch die Anzahl der vorhandenen Zimmer der jetzigen Wohnung mit ein und wie die Kinder untergebracht sind.


    Es schadet nicht im gleichen Zuge auf die ggf. beengten oder unzumutbaren Wohnverhältnisse mit hinzuweisen. Zu diesem Zwecke wäre es gut, wenn ihr bzgl. einer neuen, größeren Wohnung schon Daten hättet, was heißen soll: ... nicht teuerer als die von Dir genannten € 615!


    vG Berthold

  • HALLO Berthold
    haben gestern den neuen besc unsheid erst bekommen.konnten daraus entnehmen das das a-amt nur 497 euro miete übernehmen und der rest zu unser lasten geht.haben beim amt schon versucht eine zustimmung für einen umzug zu bekommen doch uns wurde gesagt das eine mieterhöhung auch in solch einer höhe keinen grund ist umzuziehen.ein grund wäre nur arbeit oder familienzusammenführung.desweiteren hat uns das amt gesagt das es doch unser problem wäre wie wir es bezahlen,wir sollten uns arbeit suchen dann könnten wir diese hohe miete auch zahlen und genau das versuchen wir auch jeden monat aufs neue und hatten bis jetzt in der hinsicht keinen erfolg.kann uns das a-amt uns einfach vor volllendete tatsachen stellen das wir irgendwann auf der straße sitzen?den genau das haben die warscheinlich vor.jedenfalls so wie es im moment aussieht.

  • Solltest du Widerspruch einlegen und die Übernahme der Vollen Kosten beantragen mit dem Hinweis das ihr ja auch für die Größe der Wohnung mehr Personen seit und dementsprechend auch höhere Nebenkosten verursacht.War bei mir auch so und ich habe es durchbekommen.Ich muß nur noch 40 Euro selbst bezahlen davor wären es 110 Euro gewesen.

  • Hallöchen Lucas. Ich habe mit der ARGE fast das selbe Problem wie du, nur das ich immer ein Guthaben bei der Jahresabrechnung hatte. Mein Vermieter wollte die Miete immer runter setzten, was ich nicht zuließ. Eben wegen der Gefahr, einer zu Hohen Nachzahlung. Die ARGE teilte mir mit, das ich die Miete runtersetzen lassen muss, von meinem Vermieter. Da fragte ich nach, zwecks einer Nachzahlung. Mir wurde es so gesagt (ich nehme gleich mal deine Miete): Deine Miete beträgt 525€. Díe ARGE zahlt dir normalerweise eine Miete bis zu 615€. Diese Differenz zwischen den zwein Mieten und diese Differenz mal 12 Monate. Diesen Betrag müsste die ARGE zahlen. Bei dir wäre es so: die 615€ minus 525€ (deine Miete)= 90€ (ist die Differenz zwischen den zwei Mieten). 90€ mal 12 Monate = 1080€ die die ARGE zahlen müsste. So wurde es mir gesagt. Ich würde aug jedenfall einen Wiederspruch einlegen. Frag noch mal nach. Was die Erhöhung der Miete angeht, muss die ARGE diese auch zahlen. Allerdings nicht die volle Summe. Ich glaube 6€ oder 7€ weniger. Wünsch dir viel Glück. LG bienchen

  • Hallo Lucas,


    so wie sich Dein SB das vorstellt geht es ja nun wirklich nicht. Das ist ja eine Doppelabsage ohne Ausweg! Wenn wie in Deinem Fall die Wohnung aufgrund Mieterhöhung "unangemessen" wird, hat die ARGE entweder die höheren Kosten der Unterkunft zu übernehmen oder Euch einen Umzug in eine "angemessene" Wohnung zu bewilligen. Die Regelleistung ist schließlich nicht dazu da, um Mieterhöhungen aufzufangen!


    Dem Ansinnen Deines SB würde ich auf alle Fälle widersprechen!


    vG Berthold

  • Hallo


    Wir haben jetzt unser Bescheit bekommen nun sieht es für uns besser aus ,aus denn schreiben kann ich entnehmen das wir nur noch 70 Euro selber tragen müssen ,aber schon tritt ein weiteres problem auf ,das a-amt hat uns mitgeteilt das wir jetzt wohngeld beantragen müssen sonst wird und das Geld gestrichen.Ist das Rechtens was die mit uns machen .

  • Du meinst du musst Wohngeld für die deine Kinder beantragen.
    Das ist in Ordnung, wenn Sie dadurch aus der BG fallen.
    In der Gesamtsumme ändert sich dadurch nichts.


    SGB II § 22 Leistungen für Unterkunft und Heizung
    (1) Leistungen für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen erbracht, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, werden die Leistungen weiterhin nur in Höhe der bis dahin zu tragenden angemessenen Aufwendungen erbracht. Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. Rückzahlungen und Guthaben, die den Kosten für Unterkunft und Heizung zuzuordnen sind, mindern die nach dem Monat der Rückzahlung oder der Gutschrift entstehenden Aufwendungen; Rückzahlungen, die sich auf die Kosten für Haushaltsenergie beziehen, bleiben insoweit außer Betracht.


    Laut dessen muss euch die ARGE eine frist setzen um eine angemessene Wohnung zu finden(normalerweise 6 Moante) und bis dahin muss die aRGE die Kosten übernehmen, wenn vorher die Wohnung angemessen war.


    Gruß Klaus