Hallo,
vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen, momentan finde ich irgendwie von offizieller Seite keine konkreten Aussagen.
Also, ich bin Studentin (in NRW), bekomme 512Euro Bafoeg und lebe mit meinem Partner in einer Bedarfsgemeinschaft – er bekommt Alg2.
Nun habe ich schon mehrmals gelesen und auch durch Anruf bei der Hotline des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales erfahren, dass Bafoeg fürs Arbeitslosengeld meines Freundes nicht angerechnet wird.
Ich bekomme weiterhin noch Halbwaisenrente (175,30Euro) und (mein)Kindergeld (164Euro) und wir bezahlen zusammen 240,85Euro Miete und insg. 75Euro Gas –Warmwasser.
Aufgrund der Aussage der Sachbearbeiterin der ARGE, dass mein Bafoeg in die Berechnung mit einbezogen wird, hat mein Freund gegen die bisherigen Bescheide Widerspruch eingelegt. Wir haben die Antwort bekommen, dass der Widerspruch abgelehnt wurde und zwar aus dem Grund, dass das Bafoeg zwar nicht angerechnet wird, aber:
„Bezieht jedoch ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft Leistungen nach dem BaföG und hat daneben noch weiteres Einkommen und übersteigt das gesamte Einkommen seinen Bedarf nach dem BaföG, dann kommt es zur Anrechnung des weiteren Einkommens auf die Leistungen der weiteren Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft.“
Das ist zwar ein schöner Absatz im Widerspruchsbescheid, ist aber (neben allen Unwichtigen Erklärungen in dem Schreiben, die zu unserem Anliegen eigtl. gar nichts zur Sache tun) als einziges nicht mit einem Gesetzesverweis belegt.
Die ARGE hat dann daraus folgende Berechnungen geschlossen:
Mein Freund hätte Anspruch auf 466,17 Euro Arbeitslosengeld (316Euro Regelleistung +150,17 Euro für den Anteil Miete und Heizung)
Nach Rechnung der ARGE habe ich Anspruch auf 526,18Euro Bafoeg(müsst ich also mal beim Bafoeg-Amt fragen warum die Differenz zu dem was ich wirklich bekomme)
Das ergibt dann
Mein Bafoeg 512,00
Kindergeld 164,00
Waisenrente 175,30
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Gesamteinkommen 851,30
Abzügl. Bedarf nach Bafoeg 526,18
Abzügl Pauschbetrag f. Versicherungen 30,00
Anrechnungsbetrag monatlich 295,12
So, die 466,17 theoretischen Anspruchs meines Partners minus die 295,12 Euro Unterhalt von mir an meinen Partner ergeben ein Arbeitslosengeld von 171,05Euro!! ????????
Ist das so richtig oder bezahlen die uns zu wenig? Sollte sich mein Freund einen Rechtsanwalt suchen um nun gegen die Entscheidung beim Sozialgericht Klage zu erheben und wo bitte steht, dass Studentenbafoeg mit in die Berechnung einbezogen wird?
Ich weiß, das ist ein rießen Batzen den ich hier aufgelistet habe, aber vll kann mir irgendjemand ja mal sagen wie wir weiter vorgehen sollen oder ob wir uns einfach mit den 171 Euro zufrieden geben sollen!?
Liebste Grüße und Danke im Voraus!!