Hallo zusammen!!
Ich hab jetzt eine Weile hier im Forum rumgestöbert, aber leider noch keine zufrieden stellende Antwort auf mein Anliegen gefunden.
Es geht darum, das ich gerne mit meinem Freund zusammen ziehen würde. Ich bin Alleinerziehende Mama von einem fast 2 Jährigem Jungen und wohne in einer 3 1/2 Zimmer Wohnung.
Jetzt ist meine Frage wie das mit dem LU aussieht, muss mein Freund (verdient 930 € Netto ) für mich und meinen Sohn dann aufkommen oder gibt es dann aneteilig ALG II? Jetzt habe ich grad im Forum gelesen, das es möglich ist ein Jahr nicht als BG zu leben, funktioniert das wirklich oder kommt die ARGE dann an und will einen sofort als BG eintragen??Wir haben halt Angst das wir, wenn wir zusammen ziehen sollten, kein Geld mehr haben. Danke schonmal für eure Antworten.
LG Jesca
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Hallo Jesca,
ihr beiden müsst der ARGE/Jobcenter erklären, dass Euer Zusammenziehen quasi erst einmal auf Probe ist, um erst nach 1 Jahr als BG zu gelten. Sollte allerdings Dein Freund der Kindesvater sein, wird man Euch von Anbeginn an eine "eheähnliche Gemeinschaft" unterstellen und das Einkommen Deines Freundes nach Abzug entsprechender Freibeträge anrechnen.
vG Berthold
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Also, mein Sohn ist nicht von ihm. Ich lebe seit November vergangenen Jahres mit dem Kindsvater in Scheidung.
Wenn wir der ARGE sagen das es Probeweise ist, dann muss er nur ein drittel der Miete dazu tun oder? Denn mein sohn und ich müssen ja rein Theoretisch einen höheren Anteil der Kosten tragen.MfG Jesca
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Hallo Jesca!
Richtig... er 1 Drittel, ihr 2 Drittel.
vG Berthold
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Ok, danke...Denke ich werde ihm heut Abend die erfreuliche Nachricht überbringen und dann mich mal zum Amt bewegen
Wünscht mir Glück das das alles reibungslos klappt!Danke für die schnelle Antwort.
LG Jesca
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