Hallo an alle,
ich betreibe einen kleinen Metallbaubetrieb und habe befristet einen Mitarbeiter vom 01.11 - 20.12.2008
beschäftigt. Dieser Ma. hatte zuvor Hartz 4 erhalten und im Anschluß an das Av. auch wieder.
Nun streicht das Jobcenter die Sozialleistungen für den Januar und fordert die Sozialleistungen zurück.
Obwohl der Ma. nicht mehr bei mir beschäftigt war. Das Jobcenter begründet dies damit, da die Gehaltszahlung von mir zwar am 27.12.2008 vorgenommen wurde, jedoch auf dem Konto des Ma.erst
im Januar gebucht worden ist. Blickt hier zufällig jemand durch???? Somit hätte der Ma. im Monat Dezember
gar kein Einkommen gehabt und was ist mit den restlichen 10 Tagen aus dem Dezember. Wenn ein Av. beendet wird, hat man meiner Meinung nach sofortigen Anspruch auf Sozialleistungen.
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Ja, das selbe Problem hatte ich auch mal. Ich hatte ein befristetes Arbeitsverhältnis und mein Lohn wurde auch immer erst am 20. eines monates ausgezahlt.
NAchdem ich meiner SB den befristeten Vertrag zugesandt habe habe ich einen neuen Bescheid bekommen, in welchem mir im Folgemonat, also in dem ich bereits wieder erwerbslos war, trotzdem noch der Arbeitslohn von meinem ALG2 abgezogen. Als ich daraufhin die SB anrief und um Klärung bat wollte sie mir auch weismachen, dass ich ja erst am Monatsende das geld bekomme und davon im nächsten Monat leben könne.
Ich habe Widerspruch eingelegt mit der Begründung das der Lohn jawohl für den Vormonat gedacht sei und es jawohl nicht sein könne das ich 2 komplette Monate mit nur einem gehalt leben solle.
Der Widerspruch fiel natürlich zu meinen Gunsten aus und ich habe einen neuen, korrekten Bescheid und demnach auch wieder Geld bekommen.
Also WIderspruch einlegen!Lg
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Es gilt immer das sogenannte "Zuflussprinzip", also das Gehalt, das jemand erhält, wird nicht für den Monat gewertet, in dem er es erarbeitet hat, sondern für den, in dem es seinem Konto gutgeschrieben worden ist. Leider. Das nennt sich "Zuflussprinzip" und da könnte dein Mitarbeiter in der Tat "hinten `runterfallen.
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Es kommt nicht darauf an wann du das Geld überwiesen hast sondern wann es bei dem Mann auf dem Konto eingegangen ist.Wenn das Geld also erst im Januar gebucht wurde so stellt dieses in diesem Monat Einkommen dar und wird auf die Leistungen angerechnet.
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