Ich will nur nachfragen,ob ich's richtig verstanden habe:
ich 29 beende meine schul. AUsbildung im sommer, ich wohne nun noch in einem kleinen Zimmer im Haus meiner eltern.
habe ich ab Sep. ein Anrecht auf eine eigene Wohnung sollte ich HARTZ4 erhalten (ich such natuerlich einen Job) . Muss ich erst HARTZ 4 beantragen und darf dann auf Wohnungssuche gehen?
Kann mir jemand was ueber das Prozedere sagen?Lieben Dank