29 Jahre, recht auf eigene Wohnung?

  • Ich will nur nachfragen,ob ich's richtig verstanden habe:
    ich 29 beende meine schul. AUsbildung im sommer, ich wohne nun noch in einem kleinen Zimmer im Haus meiner eltern.


    habe ich ab Sep. ein Anrecht auf eine eigene Wohnung sollte ich HARTZ4 erhalten (ich such natuerlich einen Job) . Muss ich erst HARTZ 4 beantragen und darf dann auf Wohnungssuche gehen?


    Kann mir jemand was ueber das Prozedere sagen?Lieben Dank

  • Du hast Anspruch auf eine eigene Wohnung, da du älter bist als 25. Bevor du einen Mietvertrag unterschreibst, wäre es allerdings besser, beim Amt die Modalitäten (Größe, Kosten etc.) vorzuzeigen, damit die später nicht sagen, dass die Wohnung nicht angemessen ist aus irgendwelchen Gründen und mit daher die Kosten nicht übernehmen wollen.


    Zur H IV-Beantragung die Frage: Was ist das für eine schulische Ausbildung, von der du sprichst. Eltern müssen ihr Kind ja bis nach der ersten richtigen abgeschlossenen Ausbildung unterstützen; allerdings bist du nun aber auch schon 29 Jahre alt. Also wenn du H IV bereits beantragst, wenn du noch zu Hause wohnst, sollten deine Eltern dem Amt gegenüber eine schriftliche Erklärung abgeben, dass sie finanziell nicht mehr für dich aufkommen, auch wenn du jetzt noch zu Hause wohnst. Dann bekommst du den H IV - Regelsatz und ein Drittel der Wohnkosten, die deine Eltern haben.

  • Danke fuer deine Antwort. muss ich bei meiner Wohnungssuche auf die 45 qm2 achten oder auf einen bestimmten Mietbetrag der nicht ueberschritten werden darf? Ich hab gelesen,dass die Groesse die 45qm2 fuer Alleinstehende nicht ueberschreiten darf.


    Meine schul. Ausbildung bezahlen meine Eltern. Aus Kostengruenden bin ich bei ihnen eingezogen.

  • Ja, du musst diese Größenvorgaben und maximale Kosten, die entstehen dürfen, beachten. Die sind aber nicht in allen Bundesländern gleich, so dass du dich vor deiner Suche schon einmal darüber informieren solltest bei der für dich dann zuständigen Stelle.


    Aber eine andere Frage taucht auf: Deine Eltern bezahlen deine Ausbildung. Würdest du normalerweise Bafög erhalten und zahlen Sie für die Ausbildung, weil sie zuviel verdienen und du deshalb kein Bafög erhälst? In dem Fall wüßte ich nicht, wie das gehandhabt wird, weil jemand, der der Sache nach Baföganspruch hätte, kein H IV bekommt.

  • Hallo,


    @ lirafe, Java29 geht es doch darum, was nach der Ausbildung ist. Also wenn sie keinen Job finden sollte, ob sie dann ausziehen darf.
    Und, ja das darf sie natürlich. Dem Rest deiner Ausführungen kann ich nur zustimmen.


    Vielleicht noch ein Zusatz @ Java29: Falls es deine erste eigene Wohnung sein sollte, in die du dann einziehst, kannst du Erstausstattung für die Wohnung beantragen.
    Ich würde vorab schon mal eine Wohnung suchen, vom Jobcenter schriftlich genehmigen lassen, Mietvertrag unterschreiben, und dann Antrag auf ALG II stellen.
    Wenn du den Antrag stellst, solange du noch zu Hause wohnst, gibt es nachher nur Rennereien, weil du ewig rechtfertigen musst, warum du denn ausziehen musst und ob nicht doch deine Eltern dich weiterhin finanzieren können, usw. und so fort...


    LG, Jalale.

  • Ja ich bin nicht BAFOEG berechtigt weil meine Eltern zu viel verdienen. Mein Problem ist, wenn ich mit meiner Ausbildung fertig bin bewerb ich mich ja wo ich nur kann. ich zieh also nicht nach der Ausbildung in eine Wohnung um dann nach 2 monaten wieder auszuziehen weil ich in xy einen Job gefunden habe. Deswegen ist es wohl besser in meinem Zimmer zu bleiben und zu warten bis einen Job gefunden habe. Das Gerenne wird zu heftig. Ausserdem denk ich ,dass unterschiedl. Arbeitsaemter zu stanedig waeren. ich wohne nun auf dem Land und wuerde DA ALG2 beantragen. Will ich ausziehen,dann in unsere naechst groessere Stadt, weil meine Eltern nach einigen Monaten nicht mehr gewillt waeren fuer mich zu zahlen. Dann waere ja auch ein anderes AA fuer mich zu staendig und somit is das Gerenne noch groesser oder?