Hallo!
Ich bin alleinerziehende Mutter mit einem 12 jährigen Sohn. Ich bekomme seit 2004 eine Leistung ALG 2. Ich war von 2004 - 2007 Arbeitslos. Im letzten Jahr 2008 hatte ich eine Teilzeitbeschäftigung. Da ich vom Kindesvater noch nie Unterhalt bekommen habe, bekam ich weiterhin Leistungen vom Amt dazu. Jetzt erhielt ich einen Brief und muss meine kompletten Heizungsabrechnungen und Betriebskostenabrechnungen beim Amt von 2004 - 2009 vorlegen. Auf allen Rechnungen hatte ich auch Guthaben. Ich denke mal, dass ich dieses zurück erstatten muss. Jetzt stellte ich fest, dass ich erst seit Juni 2006 einen Mehrbedarf für Alleinerziehende bekommen habe. Bekomme ich es auch vom Amt Nachgezahlt? Seit wie viele Jahre gibt es diesen Mehrbedarf? Über eine Antwort wäre ich dankbar.
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Das was du zuviel bekommen hast wirst du zurückzahlen müssen.Du hättest das eigentlich sofort angeben müssen.Ansonsten müßtest du für die Bescheide einen Überprüfungsantrag stellen mit den Verweis das du diesen Zuschlag nicht erhalten hast.
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Vielen Dank für die schnelle Antwort. Ich werde diesen Antrag stellen.
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