Hallo
Was ist wenn Mietkautionen zu zahlen sind ? Übernimmt die Bagis sowas ?
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Hallo,
wenn du ALG2 Empfänger bist, der Umzug und die neue Wohnung von der Arge genehmigt wurden, dann ja.
Die Kaution darf die gesetzlich vorgeschriebene Höhe von 3 Kaltmieten aber nicht übersteigen. -
Danke, für deine antwort muß nämlich wegen der eigenbedarfskündigung meiner vermieterin mir eine neue wohnung suchen und finde bei Kijiji unter wohnungsanzeigen nur welche mit kaution
und wie hoch darf die miete sein für eine Person -
Das sagt dir die zuständige ARGE weil das überall etwas anders ist.
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Also die Kaution bekommt man von der Arbeitsagentur! als Darlehen bewilligt. So war es bei uns, wir mussten die dann monatlich mit 50 Euro zurückzahlen. Eine Übernahme der Kaution von der ARGE wäre nicht möglich, so die Auskunft damals.
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Soweit ich weiß, dürfen sie die Kaution gar nicht in monatlichen Raten zurückfordern, sondern bekommen nach Beendigung des Mietverhältnisses die Kautionssumme + Zinsen vom Vermieter zurück, so dass der Mieter die Kaution zu keinem Zeitpunkt selber in Händen/auf dem Konto etc hat.
Wenn diese Information falsch ist, wo steht das dann im Gesetz?
Liebe Grüße,
Jana -
Also ich hab` das jetzt hier im Forum auch schon so oft gelesen. Thema Kaution - als Darlehen. Am Logischsten finde ich Janas Eingabe, denn: Was ist, wenn man die Kaution selbst zahlt (also als monatliches Darlehen bekommt) und irgendwann wieder auszieht. Zählt die gezahlte, abgestotterte Kaution dann als Einkommen in dem Monat (Zuflussprinzip, wie bei anderen Dingen auch)? Würde mich nicht wundern.
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Habe jetzt im Internet gelesen das ein darlehen was man vom amt bekommt nicht von den Regelleistungen des ALG 2 empf. angezogen werden darf
das das amt sowas erst zurück bekommen kann wenn der jenige es zurück zahlen kann oder in Arbeit istStimmt das??
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bei mir ist es so, dass die kaution bis 600€ glaub ich bezahlt wird und das dann in den folgenden monaten von meiner leistung abgezogen wird.
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