Miete

  • Hallo. Ich bin heute das erste mal hier und brauche dringend Rat. Sehe bald nicht mehr durch. Ich wohne momentan alleine, möchte aber zu meinem Freund (dieser hat jetzt wieder Arbeit gefunden) ziehen. Nun habe ich mich schon per Internet Informiert, das für zwei Personen, vom Hartz IV Regelsatz, 60qm einem zustehen. Ich habe gelesen das ich statt die 351€ nur noch 316€ bekomme. Stimmt das???. Mir wurde von Bekannten erzählt, das die ARGE mir die vollen 351€ zahlen muss, da man erst nach 3 Jahren als Lebensgemeinschaft zählt. Und wie ist es mit der Miete? Bekomme ich nur noch die Hälfte der Mietskosten oder wie wird das gerechnet? Wird von meinem Freund, der Lohn mit angerechnet? Danke für Eure Hilfe.
    LG Jacqui

  • 1.
    Ihr seid normal eigentlich von Beginn an eine BG = Bedarfsgemeinschaft, denn ihr seid ja "richtig" zusammen. Solltet ihr angeben, nicht richtig "zusammen", also keine BG zu sein, zählt ihr ein Jahr lang als HG = Hausgemeinschaft (nicht drei Jahre lang).
    2.
    Der Regelsatz beträgt 351 €.
    3.
    Wenn ihr zusammenlebt und sagt, dass ihr nicht BG, sondern nur HG seid, erhälst du 1/2 der Miet- und Mietnebenkosten.
    4.
    Der Lohn deines Freundes wird ab demjenigen Zeitpunkt voll angerechnet und mit eurem Bedarf verrechnet, ab dem ihr als BG gewertet werdet .


    Gruß.Lirafe

  • Hallo,


    was du mit den drei Jahren meinst, bedeutet dass ihr schon angebt in Lebensgemeinschaft miteinander zu stehen, aber dass ihr erstmal auf Probe zusammen ziehen wollt. Das geht dann aber nur ein Jahr, dann werdet als BG eingestuft. In diesem Fall musst du von deinem Freund erstmal keine Unterlagen einreichen. Ob das immer so von den Sachbearbeitern hingenommen wird, weiß ich nicht.
    Wenn ihr angebt kein Paar zu sein, müsst ihr damit rechnen, dass die ARGE kontrollieren kommt. Dann darf da kein gemeinsames Schlafzimmer existieren usw.


    LG, Jalale.