Ummelden!

  • Ich würde mich gerne ummelden, da ich ab August eine Ausbildung zur Verkäuferin anfange. Und so endlich aus Hartz4 kommen möchte.
    Möchte mich bei meinem Freund zu Hause melden, er wohnt selber aber noch bei seinen Eltern.
    Letze Mal würde mir gesagt, dies wäre kein Problem.
    Meine Eltern beziehen aber Hartz4.
    Meine Frage ist, da ich nur einen Personalbogen bekommen habe und meinen richtigen Ausbildungsvertrag erst im August bekomme, wird das Arbeitsamt sich jetzt krumm stellen.
    Eine Bekannte sagte zu mir, ich muss mit meinem Ausbildungsvertrag zum Arbeitsamt ( Hartz 4 unter 25 Abteilung) und erst wenn die da mir Ihr JA geben, darf ich mich ummelden.
    Wäre echt toll, wenn Ihr mir hier weiterhelfen könntet! :)

  • Wenn ich das richtig verstehe lebst du in BG mit deinen Eltern.Du kannst sicher zu deinem Freund ziehen aber du wirst dann vom Amt keine Leistungen bekommen sondern kannst nur von deinen Eltern das Kindergeld verlangen.Wenn du dann deine Ausbildung hast bekommst du ja Ausbildungsgeld und eventuell Berufsausbildungsbeihilfe.

  • Ja ich lebe in einer BG mit meinen Eltern.
    Ich will ja auch kein Geld mehr vom Amt, wenn ich meine Ausbildung anfange.
    Also denkst du, dass es ohne große Probleme klappen würde?
    Weiss denn auch einer ob ich unbedingt meinen Ausbildungsvertrag dem Arbeitsamt vorlegen muss, oder ob ich mich einfach so ummelden kann???
    Wäre echt dankbar für antworten!
    Danke im vorraus

  • Es klappt nicht ohne Probleme, wenn du dich bereits vor Ausbildungsantritt ummeldest. Das meinte Kitty, als sie schrieb: "aber du wirst dann vom Amt keine Leistungen bekommen sondern kannst nur von deinen Eltern das Kindergeld verlangen". Das heißt, du hast in den Monaten ab Ummeldung bis zur ersten Ausbildungsvergütung dann nur noch das Kindergeld - wenn deine Eltern es an dich weiterleiten - zur Verfügung. Und da das "Zuflussprinzip" gilt, solltest du, wenn du das so nicht möchtest, auch warten mit der Ummeldung, bis du dein erstes Geld vom Arbeitgeber auch wirklich auf dem Konto hast.


    Denn ab demjenigen Zeitpunkt fällst du sowieso aus der BG mit deinen Eltern `raus, wärst dann sozusagen HG=Mitglied.
    Als HG-Mitglied erhälst du keine Leistungen mehr vom Amt, jedoch werden eure Wohnkosten, wenn du dann noch nicht umgemeldet bist, gedrittelt und deine Eltern erhalten nur noch zwei Drittel davon. Der dritte Anteil entfällt auf dich. Wenn du dich zum richtigen Zeitpunkt ummeldest (meiner Meinung nach nach einem Monat Tätigkeit), erhalten deine Eltern weiterhin die vollen Wohnkosten und du ab dann ja dein Ausbildungsgeld.


    Allerdings solltet ihr bei der Gelegenheit auch gleich mal prüfen, ob die Wohnung deiner Eltern dann noch als angemessen gilt (Größe und Kosten).


    Zu deiner weiteren Frage: Wenn du dich ummeldest, musst du niemandem deinen Ausbildungsvertrag vorlegen. Deine Eltern müssten dann lediglich den Vordruck "Veränderungsmitteilung" ausfüllen, eine Meldebescheinigung (deine neue) mitschicken und das wars.


    Gruß. Lirafe