BAB wenn Partner zusammen wohnen?

  • Hallo!


    Mein Freund hat BAB beantragt, seine damalige Situation war allein wohnend, Miete bei knapp 400€, Ausbildungsvergütung 440 netto. Der Antrag wurde in erster Instanz abgelehnt, der Widerspruch läuft noch. Allerdings überlegen wir in diesem Jahr noch zusammen zu ziehen. Nun befürchten wir, dass das einen Weiterbezug der BAB verhindert.


    Ich selbst bin Studentin, erhalte 310€ von meinen Eltern und hab einen Mini- sowie einen Midijob. Mein monatliches Einkommen unterliegt Schwankungen, dürfte aber ca. bei 1000€ liegen. Wird mein Einkommen angerechnet? Wird er unter Umständen weniger bekommen weil die Mietkosten durchs zusammen ziehen geringer werden? Welche anderen Möglichkeiten gäbe es? Würde es helfen wenn wir das als WG laufen lassen?


    Fragen über Fragen, sorry!


    Ich danke für alle Antworten!

  • Wenn alleine schon du geschätzte 1310 € zur Verfügung hast, bekommt ihr keinerlei Zuschüsse, denn: Regelsatz 351 € x 2 zzgl. Wohnkosten und Aufwandspauschale (weil du berufstätig bist) liegen sicher unter deinem Einkommen. Kommt nach dem laufenden Widerspruch evtl. dann auch noch das Geld deines Freundes dazu, hat sich diese Möglichkeit komplett erledigt.


    Vielleicht könnt ihr Wohngeld beantragen; einen Versuch ist es Wert.


    Gruß.Lirafe

  • Hallo,


    es geht doch um die Bewilligung von BAB, oder? Dieses ist doch völlig unabhängig vom Einkommen des Partners, oder irre ich mich da völlig?
    Der Antragsteller braucht eine eigene Wohnung (also nicht mehr wohnhaft bei den Eltern) und dann spielt die Ausbildungsvergütung eine Rolle. Und das wars, oder?


    Warum ist denn das BAB abgelehnt worden?


    LG, Jalale.

  • Der Sache nach hat Jana Recht. Hier geht es ja nicht um H IV, und ihr seid ja nicht verheiratet, denn dann würde dein Einkommen angerechnet werden. (Auszug BAB: "Ausserdem muss das Einkommen der Eltern (oder des Ehepartners) oder die Ausbildungsvergütung nicht ausreichen, um den Bedarf zu bestreiten.")


    Also: Wie alt ist dein Freund? Wie weit wohnt er von seinem Elternhaus entfernt, also wäre es vom Weg zur Ausbildungsstätte her möglich(zumutbar), diesen von dort aus zurückzulegen usw. Es wäre gut, wenn du noch einige Details nennen könntest, die wichtig wären, wie insbesondere auch die Begründung der Ablehnung.


    Gruß. Lirafe

  • Hallo Lirafe


    Danke für die Antwort. Mein Freund wird dieses Jahr 26, er wohnt nicht weit weg vom Haus des Vaters aber aufgrund dessen psychischer Probleme konnte er da nicht mehr bleiben.


    Soweit ich bisher weiß wurde BAB abgelehnt, weil seine Mutter als selbstständige Rechtsanwältin ein zu hohes Einkommen hat, der Vater hat kein anrechenbares Einkommen. Die Eltern leben getrennt, der jüngere Bruder meines Freundes ist grad 18 geworden und lebt noch daheim. Die Mutter hat Widerspruch gg die Ablehnung eingelegt, der (Stand heute) ebenfalls abgelehnt wurde. Laut eigener Aussage könne sie ihren Sohn aber nicht finanziell unterstützen. Kann es denn tatsächlich sein, dass er mit seinen 440€ monatlich (Ausbildungsvergütung) über die Runden kommen muss? In Köln liegt der durchschnittliche qm-Preis bei 10€, wovon soll er denn leben?


    Ich bin noch ein Jahr Studentin, meine Jobs sind 400 bzw. 800€ Jobs. Wir befürchten halt das ähnlich wie bei HartzIV mein Einkommen angerechnet wird wenn wir zusammen wohnen... Und für 2 Personen reicht mein Einkommen nicht wirklich, selbst jetzt geht locker die Hälfte für Fixkosten drauf...