Zusammenzug

  • Hallo,


    bin neu hier und hoffe auf Hilfe Eurerseits. Habe vor einem reichlichen Jahr einen neuen Partner kennengelernt, von dem ich mein 3. Kind erwarte. Lebe vom leiblichen Vater meiner beiden ersten Kinder ebensolange getrennt. Beziehe seit längerer Zeit ALG II und bin alleinerziehend. Bewohne mit meinen beiden Kindern eine kleine 3-Raum-Wohnung. Nun möchte mein neuer Partner spätestens im Sommer nächsten Jahres mit uns zusammenziehen aufgrund des Nachwuchses. Er verfügt über eine sehr gute Fachschulausbildung und arbeitet seit langem in einem gut bezahlten Job. Sein Ansinnen geht in Richtung eigenem Heim älteren Datums. Er würde einen Kredit aufnehmen, ihn auch bekommen und uns zur Miete im Haus aufnehmen. Ein gemeinsamer Zusammenzug in eine Mietwohnung kommt nicht in Betracht, da er dann aufgrund seines Einkommens für alles allein aufkommen müsste. Ein eigenes Haus war schon lange sein Ziel. Allerdings kollidieren unsere Lebensumstände gewaltig. Er Vollzeitverdiener und ich Alg-II-Empfänger. Sein Mietvertrag müsste angemessen ausfallen, es dürfte keine Wohngemeinschaft vorliegen, die Quadratmeter samt Preisen müssten angepasst werden. Seine behördliche Adresse wäre eine andere. Tatsächlich möchten wir aber zusammen wohnen. Das Problem ist, dass ich als alleinerziehende Mutter von dann drei Kindern so schnell keine Arbeit finden werde, um dem Ganzen ein Ende zu setzen, um legal zusammenzuwohnen. Kann man sich auf diesem beschriebenen Weg zusammen tun? Oder gibt´s eine andere Lösung?


    Danke für Euer Interesse!

  • Im großen und ganzen wollt ihr hier betrügen und das wird hier nicht gerne gesehen.


    Da du ja nun schwanger bist wird sich in der nächsten Zeit an deiner beruflichen Situation nichts ändern.Es ist ja auch so das es mit drei Kindern nicht gerade leicht ist eine Arbeit zu finden.Es stellt sich mir die Frage warum dein neuer Partner erst mit dir nächsten Sommer zusammenziehen will da ist doch das Kind längst geboren.Ist es eigentlich so das es dir peinlich ist zur Zeit kein Einkommen zu haben oder ist es deinem Partner unangenehm für dich mit aufkommen zu müssen.Unabhängig mal von deinen beiden Kindern die du schon hast bekommst du ja ein Kind von ihm und wenn er gut verdient wo ist da das Problem das er dich unterstützt.Ich gehe jetzt mal davon aus das dein erster Partner Unterhalt für seine Kinder zahlt womit deren Lebensunterhalt zumindestens teilweise gedeckt wäre.Wenn du Leistungen bekommst vom Amt mußt du alle Änderungen angeben.Ihr könnt natürlich jeder für sich eine eigene Wohnung haben oder in dem Falle er die Wohnung und du das Haus.Wenn du innerhalb der angemessenen Wohnkosten liegst ist sicher auch die Bezahlung von seiten des Amtes kein Problem.Wenn aber euer Zusammenleben dem Amt bekannt wird mußt du dich auf Rückzahlungen und eventuell einen Strafantrag gefasst machen.Dafür reicht manchmal schon ein lieber Nachbar.

  • Hallo,


    bin neu hier und hoffe auf Hilfe Eurerseits. Habe vor einem reichlichen Jahr einen neuen Partner kennengelernt, von dem ich mein 3. Kind erwarte. Lebe vom leiblichen Vater meiner beiden ersten Kinder ebensolange getrennt. Beziehe seit längerer Zeit ALG II und bin alleinerziehend. Bewohne mit meinen beiden Kindern eine kleine 3-Raum-Wohnung. Nun möchte mein neuer Partner spätestens im Sommer nächsten Jahres mit uns zusammenziehen aufgrund des Nachwuchses. Er verfügt über eine sehr gute Fachschulausbildung und arbeitet seit langem in einem gut bezahlten Job. Sein Ansinnen geht in Richtung eigenem Heim älteren Datums. Er würde einen Kredit aufnehmen, ihn auch bekommen und uns zur Miete im Haus aufnehmen. Ein gemeinsamer Zusammenzug in eine Mietwohnung kommt nicht in Betracht, da er dann aufgrund seines Einkommens für alles allein aufkommen müsste. Ein eigenes Haus war schon lange sein Ziel. Allerdings kollidieren unsere Lebensumstände gewaltig. Er Vollzeitverdiener und ich Alg-II-Empfänger. Sein Mietvertrag müsste angemessen ausfallen, es dürfte keine Wohngemeinschaft vorliegen, die Quadratmeter samt Preisen müssten angepasst werden. Seine behördliche Adresse wäre eine andere. Tatsächlich möchten wir aber zusammen wohnen. Das Problem ist, dass ich als alleinerziehende Mutter von dann drei Kindern so schnell keine Arbeit finden werde, um dem Ganzen ein Ende zu setzen, um legal zusammenzuwohnen. Kann man sich auf diesem beschriebenen Weg zusammen tun? Oder gibt´s eine andere Lösung?


    Danke für Euer Interesse!


    Das HEißt: Du willst mit ihm zusammen leben und gleichzeitig weiterhin ALG II beziehen.??? Wennja, dann geht das leider nicht.


    Wenn Ihr zusammenzieht und er so viel verdient, fällt ihr vielleicht aus dem ALG II bezug, denn sein Einkommen, wird mit dem Zusammenzug (und daher zuzug in die BG) auf die ALG II angerechnet.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Danke für Deine Antwort!
    1. Das Zusammenziehen nächsten Sommer ist meinerseits, da meine große Tochter ihre 4. Klasse noch in ihrer Schule absolvieren soll, die sie nächstes Jahr beendet und dann eh die Schule wechseln muss.
    2. Meinem Partner möchte ich nicht zumuten, dass er für uns alle - auch die beiden anderen Kinder - aufkommen müsste. Natürlich erhalten wir Kindergeld und Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt. Damit wären einige Kosten abgedeckt. Da gebe ich Dir recht! Meinem Partner ist es nicht unangenehm, für mich aufzukommen, nur vielleicht unzumutbar?!
    3. Natürlich wird er mich unterstützen wollen, nur irgendwann verlangen, selbst Einkommen zu erzielen, was mit 3 Kindern eventuell schwierig werden könnte?!
    4. Bis zum Zusammenzug leben wir in getrennten Wohnungen, haben dadurch aber auch die doppelten Kosten.
    Es ist nicht leicht, eine gute Lösung zu finden.


    Im großen und ganzen wollt ihr hier betrügen und das wird hier nicht gerne gesehen.


    Da du ja nun schwanger bist wird sich in der nächsten Zeit an deiner beruflichen Situation nichts ändern.Es ist ja auch so das es mit drei Kindern nicht gerade leicht ist eine Arbeit zu finden.Es stellt sich mir die Frage warum dein neuer Partner erst mit dir nächsten Sommer zusammenziehen will da ist doch das Kind längst geboren.Ist es eigentlich so das es dir peinlich ist zur Zeit kein Einkommen zu haben oder ist es deinem Partner unangenehm für dich mit aufkommen zu müssen.Unabhängig mal von deinen beiden Kindern die du schon hast bekommst du ja ein Kind von ihm und wenn er gut verdient wo ist da das Problem das er dich unterstützt.Ich gehe jetzt mal davon aus das dein erster Partner Unterhalt für seine Kinder zahlt womit deren Lebensunterhalt zumindestens teilweise gedeckt wäre.Wenn du Leistungen bekommst vom Amt mußt du alle Änderungen angeben.Ihr könnt natürlich jeder für sich eine eigene Wohnung haben oder in dem Falle er die Wohnung und du das Haus.Wenn du innerhalb der angemessenen Wohnkosten liegst ist sicher auch die Bezahlung von seiten des Amtes kein Problem.Wenn aber euer Zusammenleben dem Amt bekannt wird mußt du dich auf Rückzahlungen und eventuell einen Strafantrag gefasst machen.Dafür reicht manchmal schon ein lieber Nachbar.

  • Hallo,


    ich kann deine Bedenken schon verstehen. Ich finde es ebenfalls unmöglich, dass ein neuer Partner finanziell für nichtleibliche Kinder in Anspruch genommen wird und die leiblichen Väter sich auf die faule Haut legen können.


    Doch dass er für dich aufkommt finde ich selbstverständlich.

  • dem vater deines 3. kindes und dem mann, der dich liebt, mutest du es nicht zu, dass er für dich aufkommt, aber mir als einer der steuerzahler mutest du zu, dass ich dulde, dass ihr mich besch... und ich euch unterhalte


    leider ist dieses denken gang und gebe, schlimm

  • Für sein Kind muss er ja so oder so aufkommen, und wenn du aufgrund des neuen Nachwuchses in Elternzeit gehst, warum soll er dann nicht auch für dich aufkommen. Schließlich kümmerst du dich um euer gemeinsames Kind, was auch eine Menge Arbeit ist.


    Ich kenne mich mit Unterhaltsrecht nicht aus, aber solange dein neuer LG deine beiden anderen Kinder nicht adoptiert, sehe ich keinen Grund, warum der Unterhaltsvorschuss wegfallen würde. Damit und mit dem Kindergeld für die beiden dürfte doch ein großer Teil des Unterhaltes für sie gedeckt werden können. Außerdem wusste er doch wohl von Anfang an, dass du bereits zwei Kinder hast und hat sich trotzdem auf dich eingelassen.


    Wenn du schreibst, es sei ihm unzumutbar, für dich und deine /eure Kinder aufzukommen, ein klares NEIN, es ist nicht unzumutbar, sondern völlig normal in eurer Situation!!!


    Und natürlich kann er nach Ablauf der Elternzeit - soweit die Kinderbetreuung sichergestellt ist - von dir verlangen, einen Teil zu euerm Lebensunterhalt beizusteuern. Im Gegenzug kannst du genauso von ihm verlangen, seinen TEil zum Haushalt und der Kinderbetreuung/-erziehung beizusteuern. Aber er kann nicht verlangen, dass du dir einen Arbeitsplatz aus den Rippen schneidest.


    Solange du also grundsätzlich bereit bist, dir Arbeit zu suchen, wenn die Elternzeit abgelaufen und die Kinder in Betreuung sind, verstehe ich euer Problem nicht. Du liegst ihm nicht wie ein Schmarotzer auf der Tasche, sondern kümmerst dich um seinen Nachwuchs.


    Und in einer Beziehung - vor allem mit gemeinsamen Kindern - ist es normal, dass einer für den anderen aufkommt. Da fragt man normalerweise nicht danach, wer wann wieviel beigesteuert hat, sondern meistert sein Leben gemeinsam.


    Liebe Grüße,
    Jana


    P.S.: Verzeiht die Länge meines Beitrags, aber irgendwie hat mich dieser Thread ein wenig aufgeregt ...

  • Hallo,


    ich finde man muss den ganzen Sachverhalt ein wenig differenzierter betrachten...
    Ich finde es auch vollkommen normal, dass der neue Lebensgefährte seine Familie finanziell versorgt. In diesem Fall die Mutter und das Kind. Wo kämen wir denn sonst hin, wenn man über diesen Punkt überhaupt diskutieren könnte.


    Auf der anderen Seite kann ich jeden Alleinerziehenden verstehen, der sich bei einer neuen Lebenspartnerschaft in einer Zwickmühle befindet. Natürlich wird UVG weiter gezahlt ( so lange man nicht mit dem neuen LG verheiratet ist). Doch wird dieser auch zusammen mit dem Kindergeld nicht ausreichen um den Lebensunterhalt der in die Beziehung mitgebrachten Kinder sicher zu stellen. Das heißt der neue Mann (sofern er genug verdient) wird vom Staat in Anspruch genommen, die nichtleiblichen Kinder finanziell zu versorgen weil er eine Beziehung mit der Kindsmutter hat. Natürlich wusste der neue LG vorher dass Kinder mit in die Beziehung gebracht werden, aber das bedeutet doch nicht gleichzeitig, dass er ganz selbstverständlich die finanzielle Verantwortung des Kindsvaters aufgewälzt bekommt. Ebenfalls hat der neue Partner, der die Kinder finanziell versorgt keine Rechte bezüglich des Kindes. Diese obliegen dem leiblichen Vater, auch wenn er seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Fair ist etwas anderes.


    Hier sind wieder die Alleinerziehenden die Leidtragenden. Nicht nur dass sie die Erziehung der Kinder alleine bewältigen müssen, nebenher arbeiten und mit den ganzen finanziellen Sorgen alleine dastehen wird auch die Aussicht auf eine neue Beziehung getrübt. Ich muss auch ehrlich gestehen, dass ich wenn ich einen Alleinerziehenden Mann kennengelernt hätte, der ALG2 bezieht nicht bereit gewesen wäre, die finanzielle Verantwortung für die Kinder zu übernehmen während die leibliche Mutter auf der faulen Haut liegt.


    Ich hatte dieses Problem auch. Der Vater meines Kindes hat noch einen einzigen Cent gezahlt. Während dem Studium bekam ich Bafög, Kindergeld und ergänzende ALG2 Leistungen für meinen Sohn. Als ich dann meinen Mann (damals noch Freund) kennen lernte und mit ihm zusammen zog wurden die ALG2 Leistungen für meinen Sohn gestrichen. Ich konnte meinen eigenen Lebensunterhalt durch das Bafög sicherstellen, für meinen Sohn war dann mein Freund verantwortlich, während der Kindsvater seine auf 2 Jahre angelegte Weltreise antrat und natürlich nicht einen einzigen Cent Unterhalt zahlte noch irgendein Interesse an seinem Kind zeigte.


    Alle Versuche den Kindsvater finanziell in Anspruch zu nehmen waren fruchtlos. Es interessierte weder das Gericht noch das Jugendamt, dass der Kindsvater sich zu diesem Zeitpunkt bereits ganze 10 Jahre aus der Verantwortung gezogen hat. Er wurde weder nachdrücklich aufgefordert sich endlich einen Job zu suchen, noch wurden ihm weitere gerichtliche Schritte angedroht.


    Fazit ist, dass mein Freund meinen Sohn (nicht mich, da ich meinen eigenen Lebensunterhalt zu jeder Zeit sicherstellen konnte) die ganze Zeit während meines Studiums finanziert hat. Es geht hier nicht darum, dass er dies nicht gerne für meinen Sohn und mich getan hat sondern vielmehr darum, dass der leibliche Vater vollkommen aus der Verantwortung gezogen wurde und sich auf Kosten meines Freundes ein schönes Leben ermöglichte ohne auch nur leisen Anstoß daran zu finden. Im Gegenzug durfte mein Freund blechen, hat sich um das Kind gekümmert und durfte mal nicht mal eine Einverständniserklärung des Kindergartens oder der Schule unterschreiben, weil er rein rechtlich nichts mit meinem Kind zu tun hatte.


    Wie sieht das ganze jetzt aus, wenn eine geschiedene Frau mit drei kleinen Kindern einen neuen Mann kennenlernt und der leibliche Vater keinen Unterhalt zahlt. Wenn der neue Lebensgefährte gut verdient, bleibt ein schaler Beigeschmack, wenn der neue Lebensgefährte wenig verdient wird er zum Sozialfall gemacht, während der leibliche Vater sich der lästigen Verantwortung entziehen kann.


    Meines Erachtens gibt es hier eindeutig Handlungsbedarf bezüglich der Inanspruchnahme leiblicher Väter die keine Lust haben zu zahlen. Wie kann es sein, dass ein Vater jahrelang keinen Unterhalt zahlt und die Mutter die ihrer Erziehungspflicht nachkommt sich mit der Arge rumschlagen darf.
    Darüber rege ich mich auf. Schließlich hat der Steuerzahler die Unterhaltslast der Kinder zu tragen solange sich kein neuer (dummer) LG findet dem man diese Verantwortung aufbürden kann.

  • Ich gebe dir (leider auch aus Erfahrung) in allen Punkten Recht. Bin der Meinung, dass zuminstest der Mindest-Regel-Unterhaltsbetrag gem. Düsseldorfer Tabelle auflaufen und sich summieren sollte, so dass solchen Vätern (für die der Steuerzahler ja auch einspringen muss, ob er will oder nicht) die Möglichkeit, sich der Verpflichtung jahrelang zu entziehen, nicht mehr bieten kann und sie die Beträge irgendwann zurückzahlen müssen (an die Kinder, Kindesmutter oder Staat, je nach Verlauf).

  • Ich hoffe das mich jetzt keiner prügelt aber in dem Fall hier muß ich mal sagen das ich mir als alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern die vom Vater nichts bekommen und somit auf staatliche Leistungen angewiesen sind auch genau überlegen würde ob ich da mit einem neuen Partner gleich wieder ein Kind in die Welt setzen muß.Zumal dann wenn der neue Partner nicht für die Kinder aufkommen will oder soll.Das eine Arbeitsaufnahme mit drei Kindern schwierig ist sollte klar sein.

  • Kitty121
    Natürlich ist auch das ein Standpunkt, den man haben kann, zumal sie/Mädel schreibt: "... habe vor reichlich einem Jahr einen neuen Partner kennengelernt, von dem ich mein 3. Kind erwarte ... Ich weiß, was du meinst und hätte mich keineswegs so entschieden wie Mädel. Manchmal hat man hier das Gefühl, die Planungen beruhen ausschließlich auf unserem Sozialnetz, nicht auf Familie und deren Zuständigkeit.

  • @kitty...dich will sicherlich keiner prügeln...:-),



    das sehe ich genauso, wenn man sich entschließt Kinder in die Welt zu setzen, sollte man sich vorher Gedanken machen. Natürlich ist keine Verhütungsmethode zu 100% sicher, das habe ich selber am eigenen Leib erfahren...


    Ich hätte selbst jetzt noch finanzielle Bedenken ein weiteres Kind zu bekommen, obwohl wir es uns eigentlich leisten könnten...aber man weiß ja nie was noch kommt.
    Also noch ein wenig arbeiten und absichern für den Notfall und dann vielleicht irgendwann nochmal ein zweites Kind.

  • Es ist ja jeden überlassen wieviel Kinder er bekommt aber darüber mache ich mir vorher Gedanken und nicht erst wenn ich bereits schwanger bin.Wenn ein KInd geplant wird dann sollte man schon die finanzielle Seite nicht außer acht lassen und auch festlegen wie es nach der Geburt weitergehen soll.Das die Frau meist zu Hause bleibt und sich um den Nachwuchs kümmert ist eh die Regel aber es sollte eben auch klar sein das erstmal an eine Arbeit in den ersten Jahren nicht zu denken ist und der Mann der Hauptversorger ist.Natürlich kann man auch gleich wieder zu arbeiten anfangen aber dann brauch ich auch kein Kind kriegen wenn die Bezugsperson in den ersten Jahren die Erzieherin ist.