Hallo Zusammen,
ich habe mal wieder eine Frage. Mein Freund zahlt im Augenblick Unterhalt für seinen 17 jähringen Sohn. Dieser hatte bereits im vergangenen Jahr und auch in diesem Jahr keine Lehrstelle gefunden und wird daher auch nach Volljährigkeit eine Schule besuchen. Wie wird aber dann der Unterhalt berechnet. Muss er weiterhin das Gleiche zahlen wie bisher oder wonach richtet sich dann die Berechnung?
Würde mich über Rückantworten freuen.
Vielen Dank schon Mal
Nella