Also meine Schwägerin war so dumm und ist zu ihrem freund gezogen, ohne Ausbildung ohne Job, Ihr Freund ist Stundent und hat einen 400 Eurojob. Dann hat sie ebenfalls einen 400 Eurojob angenommen in der selben Firma wie ihr Freund (mittlerweile seit 8 Monaten verheiratet die beiden). Jetzt spinnt aber der Chef von den Beiden rum und mobbt sie quasi raus. Wie sieht es dann aus, hat meine Schwägerin Anspruch auf hartz IV, da sie ja mittlerweile verheiratet ist? Würde sie in die BG des mannes aufgenommen werden? Oder würden sie an das Gehalt des Vaters gehen?
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Hallo Icemen74,
wenn sie noch keine 25 ist, sind ihre Eltern unterhaltspflichtog. Dabei spielt keine Rolle ob sie verheiratet ist oder nicht.
Sie sollte sich eine Ausbildung suchen und solange einen neuen Nebenjob annehmen.LG, Jalale
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Also ist es auch egal, ob ER die BG anmeldet? quasi er geht hin, sagt ich habe nichts und bin verheiratet. Dann sehen die das sie keine 25 ist und sagen dann nur Herr x bekommt Leistungen, und deine Frau bekommt nix? Trotz Ehe?
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Ja genau, denn die ARGE fordert ja alle Unterlagen von seiner Frau, zuallererst den Personalausweis. Und dann ist klar, dass sie keinen Anspruch hat.
Aber du hast doch geschrieben, dass der Feund deiner Schwägerin Student ist. Damit bekommt auch er kein ALG II. Die zwei können aber Wohngeld beantragen. Ist immerhin etwas.LG, Jalale.
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Ja er möchte deswegen ja auch das studium abbrechen, da er eh nur 3 oder 4 mal da war in den letzten 2 jahren. aber da die jetzt verheiratet sind, muss da nicht der mann für seine frau aufkommen und damit ihre eltern aus den schneider? Denn in einem anderen forum wurde mir dies gesagt, weil sie halt jetzt verheiratet sind Man is das kompliziert
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Meiner Meinung nach bilden die beiden eine BG und haben da sie verheiratet sind mit den Eltern nichts mehr zu tun.Sie haben eine eigene Wohnung und müßten eigentlich Leistungen beantragen können und auch bekommen.Allerdings nur dann wenn er nicht mehr studiert ansonsten bekäme nur sie die Leistungen.
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Hallo,
sorry Iceman74, Kitty hat recht. Wenn sie verheiratet sind, sind ihre Eltern nicht mehr für sie zum Unterhalt verpflichtet. Hatte bisher im SGB II das "unverheiratete Kinder" überlesen.
Sollte der SB in der ARGE die Eltern in die Pflicht nehmen wollen, soll deine Schwägerin auf SGB II § 7 (3) Nr. 2 verweisen.
Entschuldigung nochmal für die anfängliche Falschauskunft. Hab ich bisher echt nicht gewusst.LG, Jalale.
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Ok danke hat mir geholfen. Also auch andere sagen, daß die Beiden Ansprüche hätten, nachdem er seinStudium abbricht
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Deine Schwägerin hat auch Anspruch, wenn ihr Freund weiter studiert. Sie sind dann eine BG und er muss sein Einkommen offen legen, was dann angerechnet wird, aber dennoch bekommt sie dann was.
LG, Jalale.
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