Anspruch von Hartz 4 unter 25?

  • geht darum dass eine freundin von mir vor ca 6 monaten von zu hause ausgebüchst ist. sie ist 18 wohnt in einer einzimmer wohnung und die eltern können nicht für sie aufkommen, job hat sie auch keinen mehr. das arbeitsamt hat sie damit abgewimmelt dass sie noch keine 25 ist. steht es ihr wirklich nicht zu? sie hat momentan keinen Job, außer kindergeld und ab und zu was von den eltern was wirklich nicht grandios hoch ist. das heißt sie kommt damit nicht über die runden

  • Hallo Jum,


    deine Freundin sollte zum Jugendamt gehen und dort ihre Situation erläutern. Warum sie von zu Hause weg ist und ob und warum sie nicht wieder zurück kann.
    Denn es ist so, dass sie keinen Anspruch auf ALG II hat solange sie keine 25 ist. Ihre Eltern sind unterhaltspflichtig, d.h. sie muss dort wohnen oder die Eltern zahlen die Wohnung.
    Sollte sich heraus stellen, dass die Situation wirklich so schlimm in ihrem zu Hause ist, wird ein Gutachten von einem Sozialarbeiter erstellt und sie erhält dann ALG II.


    Aber mal ehrlich, ist es so schlimm? Immerhin hat sie ja Kontakt zu ihren Eltern und sie unterstützen deine Freundin ja wohl auch etwas. Also kann das Verhältnis ja nicht soooo schlecht sein, oder?
    Und wegen einiger Reibereien mit den Eltern kann eben nicht die Allgemeinheit für die Wohnung von Ausreißern aufkommen.


    LG, Jalale.

  • das jugend am ist für menschen unter 18 jahren zu ständig. so viel ich weiß. das problem ist einfach dass die eltern in magdeburg leben und sie jetzt in berlin ;). das verhältnis ist so olalala . meine frage im allgemeinen ist nur wenn die eltern für sie nicht aufkommen können (warum auch immer) könnte sie hartz 4 beantragen und es auch bekommen?

  • Nein, nur in Härtefällen. Also Misshandlung, seelische Gewalt usw. oder auch unzumutbare familiäre Verhältnisse. Solche Härtefälle müssen eben durch einen Sozialarbeiter festgestellt werden.
    Ansonsten bekommt sie kein ALG II.
    Und das Jugendamt ist für sie zuständig, sie kann sich aber auch an ProFamilia o.ä. wenden.


    LG, Jalale.