Hallo,
da ich aus familieren & sozialen Gründen von Bochum nach Duisburg ziehen möchte folgende Frage:
Die neue Wohnung entspricht auf den cent genau der Vorgabe der ARGE,die alte Wohnung war fast doppelt so teuer,so das ich selbst drauf gezahlt habe.
Kann die neue Arge in der neuen Stadt mir die Zahlung von Unterkunft & Heizung verweigern wenn ich die Kaution & den Umzug selbst zahle?
Die Notwendigkeitsbegründung wurde von der alten ARGE abgelehnt!
Für eine detaillierte Antwort wäre ich sehr dankbar.
Habe die alte Wohnung gekündigt und kann nächste Woche den Mietvertrag unterschreiben.
gr.
halbengel
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Solltest du über 25 Jahre alt sein, so kann die Arge dir die zahlung nicht verweigern. Höchstens auf die Angemessenen kosten reduzieren. Da die Wohnung wie du sagtest angemessen ist, dürfte das keine Problem sein.
Es ist allerdings fragwürdigg voher du das Geld für eine kaution und den Umzug hast, wenn erst in Bochum ALG II bezogen hast und jetzt in einer anderen Stadt ALG II beziehen willst.
Die Frage wirst du dir auf jeden fall gefallen lassen müssen.
Gruß
Diablo
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Hallo nochmal,
erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort!
Die Kaution kann ich bezahlen weil ich das Geld für die jetzige Wohnung selbst bezahlt hatte, bzw. eine gute Freundin mir geliehen hat. Und diese ist bereit mir den fälligen Betrag weiter zu stunden.
Umzug könnte ich mit Ihr kombinieren,da sie aus beruflichen Gründen zur gleichen Zeit in die gleiche Stadt ziehen wird, also kostet es mich nichts.
Ist die Frage ob diese wahrheitsgetreuen Aussagen klug sind? Oder haste noch ne andere Idee?
Ansonsten nochmals vielen Dank und Halbengel wünscht Diablo alles gute!!!
PS: Hat es wirklich Sinn im in meinem Fall Nachhinein Widerspruch gegen die Notwendigkeitsablehnung zu erheben, wenn man die Kaution eh selbst tragen will, um evtl. Umzugskosten bzw. Renovierungskosten im Nachhinein erstattet zu bekommen???
gr.
halbengel -
Hallo,
es gibt keine Notwenigkeit für den Umzug (z. Bsp. ein Arbeitsplatz, Familienzusammenführung etc.), deswegen wäre ein Widerspruch vergeudete Zeit und Papier.
Grundsätzlich sollte es mit der wahrheitsgemäßen Aussage bezüglich der Kaution keine Probleme geben...solltest du einen unangenehmen SB haben, der versucht dir aus allem einen Strick zu drehen (auch wenn er damit nicht durchkommt ...Unannehmlichkeiten sind Unannehmlichkeiten), viele Vermieter gestatten dem Mieter die Kaution in Raten zu zahlen..-..
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PS: Hat es wirklich Sinn im in meinem Fall Nachhinein Widerspruch gegen die Notwendigkeitsablehnung zu erheben, wenn man die Kaution eh selbst tragen will, um evtl. Umzugskosten bzw. Renovierungskosten im Nachhinein erstattet zu bekommen???
gr.
halbengelDu hast gegen die Ablehnung keine Rechtsmittel, weil es keine verwaltungsakt im Sinne des § 35 VwVfG ist.
=> Du kannst also keinen Widerspruch einlegen.
Gruß
Diablo
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