Hallo zusammen,
ich habe am Freitag 20.03.09 ein Vorstellungsgespräch in Hambrug gehabt und habe hier am Montag 23.03.09 Mittags die Zusagen für den Job bekommen. Heute war ich beim Amt wegen der Umzugskosten / Pauschale sowie die klärung des Mietvorschusses für die Neue Wohnung.
Info vorweg..."Ich habe am 27.02.09 schonmal einen Zusage bekommen und war am folge Montag auch beim Amt wewesen (geschlagene 7 Stunden) im ganzen um eben das ganze hier mit meinem Vermittler / Teamleiter zu klären bez. der Mietvorrauszahlung für die Neue Wohnung in Hamburg, als auch die übernahme der Umzugskosten als auch die Darlehnsgewährung für die Kaution in höhe von 350€ für die neue Wohnung in Hamburg. In diesen 7 Stunden ist mehr oder weniger vieles gesagt und gemacht worden, aber zu einem Umzug kam es nicht somit auch nicht zu einer Abreitsaufnahme...."
Meine Frage hier an euch...
Das Amt übernimmt ja die kompletten Umzugskosten, also sprich alles was mit dem Umzug verbunden ist oder? Man hat mir heute Vormittag beim Amt gesagt das hier nur die Kosten für Uz-Firma / Spedition o. Autovermietung übernommen werden und es hier eine pauschale für Helfer von 100€ gibt. Ich selber habe keine Fahrerlaubnis und müßte somit schauen das ich einen fahrer bekomme sollte ich es nicht schaffen hier eine Uz-Firma kurzfristig noch zu organisieren, allerdings kommt dann hier wieder der Faktor Fahrer ins Spiel...soweit ich weiß gilt dieser hier als Umzugshelfer / fahrer also muss / sollte dieses ja auch mit in dieser Umzugspauschale / kosten enthalten sein oder?
Ich habe mich mal etwas schlau gemacht..."zumindest versucht"...im SGB II gibt es ja zwei § die für die Regelung und Übernahme von Kosten bei einem Umzug aus Beruflichen gründen geregelt ist, problem an der ganzen sache ist...ich verstehe von diesem fachchinesisch nicht sehr viel, ich weiß nur das die § 22 & 23 dazu dasind um eben stittische Frage zu klären, was den Umzug, die Mietvorzahlung als auch die Kautionsübernahme der Neuen Wohnung angeht...
kann mir hier jemand helfen?
MfG
Rainer