Hallo,
ich habe vielleicht einmal eine interessante Frage. Also es handelt sich um eine Bedarfsgemeinschaft, 32 jähriger Mann und 30 jährige Frau dazu 1 jähriges Kind. Nun ist der Mann in Elternzeit und bezieht somit ALG II, hat eine Teilzeitarbeit. Die Frau muss einen Intergrationskurs besuchen. Nun bestand die Arge auf einen Eingliederungsvertrag. Der Mann musste Bewerbungen schreiben und bekam nun ein Ausbildungsangebot, ca. 300 Kilometer vom Wohnort. Nun entschied sich die Arge aber, dass der Eingliederungsvertrag nicht hätte unterschrieben werden dürfen. Nun möchte der Mann gerne das Ausbildungsangebot annehmen. Die Arge stellt sich aber bei einem Umzug quer. Welche Möglichkeiten gibt es noch den Unzug durchzuführen? Meiner Meinung nach kaum eine.
Gruß
Mindestlohn24