5,- EUR pro Bewerbung

  • Hallo,


    heute, als ich meinen Arbeitsvermittler besucht habe, erwähnte er mir im Gespräch ganz beiläufig, dass ich pro Bewerbung (brieflich oder per E-Mail) 5,- EUR bekommen kann, sofern ich einen Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget (gem. §16 Abs.1 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) i.V.m. §45 Sozialgesetzbuch - Drittes Buch - SGB III) ausfülle und die Bewerbungs-Anschreiben als Nachweis beifüge.


    Jetzt mal im Ernst, was machen die, wenn ich innerhalb von einem Monat 100 Bewerbungen per E-Mail losschicke. Bekomme ich dann 500,- EUR Bewerbungskostenerstattung zzgl. zu meinen 700,- ALG II. Dann würde ich ja im Monat um die 1200,- EUR machen. Das wäre ja dann schon fast ein besser bezahlter Nebenjob... Da muss doch ein Haken sein?! Aber welcher?


    Gruß Benny

  • Hmmh... ich habe mir den Antrag angschaut, aber außer Belehrungen, die dort drin stehen, steht jetzt nichts konkretes zur Höhe der bewilligten Bewerbungskostenpauschale drin, nein nicht einmal die 5,- EUR werden dort erwähnt.. Auf einer Webseite eines anderen Jobcenters habe ich gelesen, dass man Kosten in Höhe von bis insgesamt 260,- € je Jahr, pauschaliert mit je 5,- € für schriftliche und je 1,- € für Online-Bewerbungen, beantragen kann. Nun habe ich den Eindruck, dass jedes Jobcenter das vielleicht wieder anders handhaben könnte und die Höhe der Bewerbungskostenerstattung bundesweit uneinheitlich sind.


    Allerdings steht in einem anderen Hartz IV Forum, in denen das Thema auch aufgekommen ist, folgendes:



    Jetzt bin ich noch schlauer (=verwirrter) als vorher :-)

  • Ich habe damals auch für jede Bewerbung 5 Euro zurückerstattet bekommen. Aber da Maximun liegt wirklich bei 260 Euro im Jahr. Is halt scheiße, wenn du nun mehr Bewerbungen schreiben solltest, als du an Werbungskosten dann quasi erstattet bekommst. Aber zumindest hilft es dir dabei, ein paar Kosten wieder reinzubekommen. Das hilft ungemein. Musst den Antrag nur VOR deinen Bewerbungen einholen.... alle Bewerbungen die du vor diesem Datum geschrieben hast werden dir nicht bezahlt. Erst die, die du NACH Antragsstellung geschrieben hast. (Hab meinen Antrag immer sofort ausgedruckt bekommen)

  • Benedictus
    Der Auszug aus deinen hier dargelegten, umfangreichen Vorschriften (also das darin durch Fettschrift untermauerte) würde doch bedeuten, dass man an und für sich wirklich mehr als diese 260 €/Jahr bekommen müßte/sollte? Da stand ja ohne Einschränkung:


    "Als Bewerbungskosten werden vermutlich wie bisher pauschal 5€ pro Bewerbung oder die tatsächlichen nachgewiesenen Kosten übernommen, wobei eine Kostenbegrenzung nicht mehr erfolgen dürfte."