Hallo,
heute, als ich meinen Arbeitsvermittler besucht habe, erwähnte er mir im Gespräch ganz beiläufig, dass ich pro Bewerbung (brieflich oder per E-Mail) 5,- EUR bekommen kann, sofern ich einen Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget (gem. §16 Abs.1 Sozialgesetzbuch - Zweites Buch (SGB II) i.V.m. §45 Sozialgesetzbuch - Drittes Buch - SGB III) ausfülle und die Bewerbungs-Anschreiben als Nachweis beifüge.
Jetzt mal im Ernst, was machen die, wenn ich innerhalb von einem Monat 100 Bewerbungen per E-Mail losschicke. Bekomme ich dann 500,- EUR Bewerbungskostenerstattung zzgl. zu meinen 700,- ALG II. Dann würde ich ja im Monat um die 1200,- EUR machen. Das wäre ja dann schon fast ein besser bezahlter Nebenjob... Da muss doch ein Haken sein?! Aber welcher?
Gruß Benny