Unterhaltszahlungen

  • Hallo!


    Ich habe mal ne Frage bezüglich Kindesunterhalt


    Also ne Bekannte ist schwanger, muss der vater des kindes (sie sind nicht mehr zusammen) die voll summe an unterhalt zahlen wie es in dieser tabelle steht?? bekommt sie auch wenn der vater bekannt ist geld vom amt und wie ist das können die sich auch unter einander einigen wie viel er zahlt?? und was ist wenn sie dann mit ihrem geld nicht zu recht kommt?? sie bezieht hartz 4.


    Liebe grüße Taralyn

  • Der Vater muss natürlich, soweit möglich, Unterhalt gemäß der Düsseldorfer Tabelle zahlen. Das wird anhand seines Einkommens geprüft; irgendwelche Einigungen "untereinander" greifen nicht, beispielsweise also wenn die Mutter sich mit weniger einverstanden erklärt. Wenn sie H IV bezieht, fehlt ihr das letztlich. Außerdem wird/würde ihr das Amt vermutlich wenigstens ein Unterhaltseinkommen für das Kind anrechnen, das sie erhält, wenn sie Unterhaltsvorschuss bekommt. Unterhaltsvorschuss erhält man 6 Jahre lang (max. bis zum 12. Lebensjahr). Wenn das Kind also geboren ist und sie sofort Unterhaltsvorschuss bekäme, wäre dies bis zum vollendeten 6. Lebensjahr des Kindes.