schwanger, umzug wird nicht genehmigt

  • ich bin neu hier und hoffe das ich hier richtig bin und mir auch jemand helfen kann.


    ich bin in der 24 ssw, wohne mit meinen freund in einer 2 raum wohnung 50 qm, würde gerne umziehen in einer größeren wohnun 3 Raum, habe ein wohnungsangebot vom vermieter erhalten (miete und wohnraum auch angemessen für 3 Leute) und bin damit zum Amt habe auch vorher gefragt wie es aussieht ob ich mehr mit einer ablehnung rechnen muss oder nicht sie meinte das dagegen eigentlich nichts einzuwenden ist, nun habe ich dort heute angerufen und mal nachgefragt wann ich endlich den bescheid bekomme da meinte sie zu mir das sie mir die wohnung nicht zustimmen kann mit der begründung das, das kind ja sowieso bis es ein jahr ist bei der mutter in der schlafstube schläft und schwangerschaft kein richtiger grund ist für ein umzug. und nun meine frage ist das überhaupt zumutbar zu dritt in einer 2 raumwohnung zu wohnen? was sind denn richtige gründe umzuziehen zu dürfen? mein freund ist in einer lehre und wenn das kind jede 2te stunde aufwacht, wacht er mit auf und denn verpennt er doch frühs und verliert dadurch irgendwann seine lehre das kann doch irgendwo nicht rechtens sein. oder? :confused::confused::confused:
    würde mich auf ein paar antworten von euch freuen...

  • 1)
    Bitte geh auf den Link in der oberen Menueleiste: H IV/ ALG II = angemessener Wohnraum. Euch steht derzeit kein größerer Wohnraum ; anscheinend hat das seine Gründe.
    2)
    Andere wohnen auch nicht anders und machen eine Ausbildung oder arbeiten und müssen von dem Geld eine Familie ernähren,
    3)
    Es ist rechtens.
    4)
    Es gibt auch den umgekehrten Weg: Nämlich erst Partnerschaft festigen, dann Grundsteine legen (=beide eine Ausbildung) dann Jobs festigen und dann größere Wohnung; danach Familienplanung.

  • Keine Ahnung wer sich hinter lirafe versteckt, aber diese Person hat wohl nix Besseres zu tun, als andere Leute zu kritisieren! Überall mal schnell ein dummes Kommentar abgeben und wenn man sich dann nochmals äußert - kommt nix mehr! Bin zwar neu hier, aber denke doch, dass die Leute hier Hilfe erwarten und nicht noch mehr Ablehnung! Naja, ich finde wirklich Hilfe bekommt man hier wohl nicht!

  • Hallo Tessi!


    An eurer Stelle würde ich es nochmals versuchen, einen Antrag zu stellen, denn meines Erachtens steht euch doch erst mal zu zweit ein Wohnraum von 60 qm zu! Vielleicht gibt es ja eine kleinere Dreiraumwohnung! Vielleicht auch mit dem Zusatz, dass ihr ja in der Lage seit, erhöhte Kosten selber zu tragen, dein Freund bekommt doch bestimmt Ausbildungsvergütung und eventuell BAB? Ich würde es an eurer Stelle jedenfalls nochmal versuchen und bloß hier nicht entmutigen lassen! Alles Gute und viel Vergnügen mit dem Nachwuchs!

  • Liebe Dagmar,


    ich stimme liralife in diesem Fall vollkommen zu. So sind die Rechtsbestimmungen nun mal und etwas anderes hätte liralife überhaupt nicht schreiben können. Hife besteht nicht aus den Dingen die man gerne hören möchte sondern aus Fakten!


    Ich finde ebenfalls, dass eine junge Familie sich einen Wohnschlafraum einrichten kann ohne das man von unzumutbaren Zuständen sprechen kann!


    Auch ein erneuter Antrag wird nichts bringen, da auch der SB sich an die Gesetzeslage zu halten hat. Wenn tessi nun trotzdem umzieht wird sie die Umzugskosten, die Kautionskosten etc. selbst bezahlen müssen. Ebenso werden nur die angemessenen KDU der momentanen Wohnung übernommen. Ich weiß nicht ob einer jungen Familie mit einer solchen finanziellen Belastung zu Gunsten eines weiteren Zimmers geholfen ist.

  • Es mag wohl sein das ihr eigentlich mehr Quatratmeter zusteht als sie derzeit bewohnt aber dies ist kein ausreichender Umzugsgrund.Umziehen kann sie natürlich trotzdem aber sie bleibt wie schon gesagt wurde auf den Kosten sitzen.Davon mal abgesehen ich habe auch Kinder und diese haben alle zunächst mit im Schlafzimmer geschlafen und mein Mann mußte auch früh auf Arbeit und hat nie verschlafen.Das spielt sich alles ein und erfordert etwas organisation.

  • Hallo Salle!


    Keine Ahnung warum hier niemand richtig liest und dann erst nörgelt! Ich hab ihr ja nicht geraten sich eine 100 qm Wohnung zuzulegen, sondern lediglich bemerkt, dass ihnen zu ZWEIT 60qm zustehen würden. Und ich kann der Art und Weise von Lirafe´s Antwort einfach nichts abgewinnen. Ich weiß nicht warum man jungen Leuten so respektlos antworten muss, denn keiner kennt hier die Umstände! Nur deswegen hatte ich mich hinreissen lassen, ein Kommentar zu Lirafe´s Antwort abzugeben.

  • dagmar8053


    Zunächst einmal hat lirafe kein "dummes" Kommentar abgegeben und dann kommt nix mehr... Habe keine Ahnung, woher du das holst (zumal du ja selbst sagst, dass du hier neu bist), aber wenn du das für dich brauchst, ist es in Ordnung. Und nu` kritisierst du ja auch die anderen "... habe keine Ahnung, warum hier keiner richtig liest..." Du bist wie ein Geisterfahrer, der der Meinung ist, dass alle anderen die falsche Richtung nehmen.


    Dein Tipp zur 60 qm ist echt "super". Ich möchte mir eher nicht vorstellen, wie eine 3-Zimmer-Wohnung, die tessi gerne möchte, verteilt auf "satte" 60 qm (von dir angedacht) aussieht. Sicher lohnt es sich, wegen 10 qm mehr umzuziehen ...;)


    Mit solch "gut gemeinten" Ratschlägen kommt Tessi dann auch sicher weit(er).


    L.G. Lirafe


    Salle & kitty121
    Danke

  • dagmar8053
    Jetzt, nachdem ich nachgeschaut habe, klärt sich Einiges; sowohl salle, kitty als auch ich hatten zu einer anderen Frage von dir geschrieben. Vermutlich haben dir die Antworten dort auch nicht gefallen. Aber darum geht es hier in diesem Forum nicht - um Gefallen -. Es geht um wirklich ernst gemeinte, nicht beschönigte, Ratschläge oder Hinweise.

  • War bei mir auch so, dir steht im Moment keine größere Wohnung zu. Ich mußte laut meiner Sachbearbeiterin warten bis mein Kind ein halbes Jahr ist um einen Antrag auf eine größere Wohnung zustellen, was ich jetzt auch getan hab und mal sehen was raus kommt.
    Und meine Kinder haben immer das erste halbe jahr bei uns geschlafen und mein Mann hat Schichtarbeit, es gab aber nie Probleme, das find ich ne Ausrede weil dein Freund arbeiten muß, und stimme in allen Punkten lirafe zu.

  • Hallo zusammen,



    hmmmm, da sieht man mal wieder wie unterschiedlich die Argen handeln. Bei uns hieß es z.B. unser Kind hätte erst Anspruch auf eigenen Wohnraum wenn es im schulpflichtigen Alter wäre. Was stimmt denn nun wirklich? Und warum gibt es hierzu keine bundesweit einheitlichen Regelungen?

  • ...ZWEIT 60qm zustehen würden....


    Wenn du schon mit Weisheiten um sich wirfst, sollten Sie auch richtig sein.
    Angemessen ist ein Wohnraum für 2 Personen bis zu 60m².


    Hallo zusammen,



    hmmmm, da sieht man mal wieder wie unterschiedlich die Argen handeln. Bei uns hieß es z.B. unser Kind hätte erst Anspruch auf eigenen Wohnraum wenn es im schulpflichtigen Alter wäre. Was stimmt denn nun wirklich? Und warum gibt es hierzu keine bundesweit einheitlichen Regelungen?


    Dazu gibt es tatsächlich keine Bundeseinheitlichen Regeln, da Kosten der Unterkunft von der Kommune gezahlt werden, wird dies auch von Kommune zu Kommune anders behandelt.


    Dazu ist hier einer der wenigen Punkt gegeben, in welchem die SBs tatsächlöich noch ermessensspielraum haben. Ich persönlich würde euch die neue Wohnung genehmigen, einen Anspruch darauf habt ihr allerdings nicht.


    Es kommt eben darauf an, was für einen Bearbeiter du hast:
    -Solltest du einen SB haben, welcher selber aktuell sein kleines kind im Schlafzimmer ein plätzchen schaffen muss, wirst du vermutlich wenige möglichkeiten haben die Größere Wohnung geniogmigt zu bekommen


    - Solltest du einen SB haben, weclher vielleicht keine Kinder hat, oder eine, welcher eine Große Wohnung hat, wirst du vermutlich eher die neue Wohnung genehmigt bekommen.


    Wenn das Kind allerdings etwas älter ist (auch hierzu gibt es meines wissen, keine einheitlichenm Regeln wie alt das Kind sein muss) solltet ihr erneut einen Umzugsantrag stellen, denn vermutlich wird die situation irgentwann schlimmer werden.


    Tut mir leid, aber du wirst deiner SB vermutlich glauben müssen.
    (Vorab: Widerspruch ist sinnlos, da Ablehnung keine Verwaltungsakt ist)


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Diablo


    ja, dass dachte ich mir schon...................
    Sind jetzt auch schon auf der Suche nach einer strapazierfähigen Schlafcouch um dann in naher Zukunft unser Nachlager im Wohnzimmer aufzuschlagen (Vorschlag unserer SB). Unser Zwerg wird nun bald 10 Monate, schläft durch und so langsam möchten Mama und Papa ja auch mal wieder ein paar Stunden zu zweit verbringen............grins. Wir nehmen es halt mit Humor. Was soll man sonst tun. Man muss ja froh sein, dass man überhaupt was hat. (Vorsicht Ironie)

  • sansch
    ... auch dir ein Danke...


    melffi
    Das macht ihr richtig. Was man nicht wirklich ändern kann, muss man dann (leider) erst einmal akzeptieren und das Beste daraus machen. Meine Kinder sind trotz manchmal schwieriger Umstände sehr gut geraten. Sie leben noch heute bei mir und ich bin sehr froh darüber, dass es so ist.


    Und die Zeiten mit Kind(ern) ändern sich immer wieder, wie ich im Nachhinein weiß. So hatte ich zwar beispielsweise, als meine klein waren, die Möglichkeit eines eingenen kleinen Kinderzimmers, aber oftmals ist es doch sowieso so, dass man das Kind (zum Stillen oder auch aus anderen Gründen - Krankheit etc.) zu sich holt und dann hat sich der Vorteil des Kinderzimmers eh erledigt.


    Dann kamen Zeiten (da waren sie schon "richtig" groß, also Jugendliche, als wir nach Trennung 2 1/2 Zimmer hatten. Da habe ich dann zugunsten der beiden (die jeder wirklich ein eigenes Zimmer brauchten, auch zumal Junge und Mädchen etc.) im Wohnzimmer geschlafen. Das heißt, wir hatten so eine amerikanische offene Situation (Wohnzimmer und Küche = ein großer Raum). Also habe ich in diesem Raum gekocht, gegessen, geschlafen, gewohnt, während die Zwei natürlich Rückzugsmöglichkeit hatten, die sie meiner Meinung nach auch brauchten (Lernen, Entwicklung, Freunde einladen und so weiter).

  • ist ja alles gut und schön das das kind bis zum halben jahr bei der mutter im schlafzimnmer schlafen soll, aber es gibt so viel leute die in der schwangerschaft eine größere wohnung bekommen haben da hat keiner so ein zeckmeck gemacht aber bei mir, und vom amt bekomm ich nicht mal eine richtige begründung..
    warum wird denn gesagt ab der 13ten woche zählt man denn für zwei bzw. in meinen fall für drei. und soweit ich mich recht entsinne bekommt man für drei personen ein dreiraumwohnung und darf bis zu 515 miete haben? und jetzt auf einmal wo ich fast soweit bin heißt es dit wird so gerechnet das dit kind erst wenn es ein halbes jahr ist mit dazu gehört. was ist das bitte für ein rechtsstaat.

  • Leider hast du meine ausführungen nicht richtig verstanden.


    Es ist durchaus zumutbar, dass ein Baby, in der Ersten zeit bei den Eltern im Schlafzimmer lebt.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter

  • Ich glaub langsam du willst es nicht verstehen, es ist halt mal so, das es im ersten halben Jahr zumtbar ist das der Säugling im Elternzimmer schläft.
    Und wenn du meinst es ist nicht rechtens dann mußt zum Anwalt, wobei das rausgeschmiessenes Geld ist, der wird dir das gleiche sagen wie wir.

  • es geht mir ja auch darum das alle anderen wo sie schwanger waren ein größere wohnung bekommen haben, nur ich nicht. die waren in den gleichen umständen wie ich. bei ihr ist es anscheinend nicht zumutbar aber bei mir oder was??? dit ist der punkt den ich nicht verstehe, bekomm ich darauf mal eine vernünftiga antwort.... OHNE DAS IHR GLEICH SO PAMPIG WERDET

  • Ich denke das liegt in der Entscheidungsgewalt deines SB.Er kann dir eine größere Wohnung jetzt schon genehmigen muß es aber nicht.Du hast darauf eben keinen rechtlichen Anspruch.Kannst du nur nochmal ein Gespräch führen und hoffen das er in deinem Sinne nachgibt.Vielleicht erwischst du einen guten Tag.

  • Hallo Tessi,


    natürlich kan ich verstehen, dass dich/euch die Situation und die Ablehnung des Umzugs ziemlich aufregt. Würde es mich wahrscheinlich auch.


    Bei uns war es so, dass wir zu zweit ein halbes Jahr lang in 43 qm gewohnt haben. In der Zeit habe ich mich selbstständig gemacht und wir wollten deshalb in eine größere Wohnung umziehen, damit ich Platz zum arbeiten habe. Wir haben dann tatsächlich eine 64 qm-Wohnung mit drei Zimmern gefunden (übrigens sehr geräumig und schön aufgeteilt;) und waren damit bei unserem SB. Dass wir nicht mit Umzugskosten rechnen konnten, weil die Wohnung 4 qm zu groß war, wussten wir, aber es ging uns um die Übernahme der Miete.


    Der SB hat uns dann erklärt, dass er uns aufgrund meiner beruflichen Situation den Höchstsatz für zwei Personen bewilligt, dass wir aber in keinem Fall einen Anspruch darauf gehabt hätten, da unsere kleine Wohnung für zwei Personen noch ausreichend gewesen wäre. Er hätte uns also nur die bereits gezahlte Miethöhe bewilligen müssen.


    Mein Tipp an euch: Wenn ihr die Umzugskosten und Kaution - vielleicht mit Hilfe eurer Familien - alleine zahlen könntet, schaut euch nach einer geeigneten Wohnung um, am besten natürlich nur wenig teurer als die jetzige, aber sie sollte auf jeden Fall innerhalb der Richtlinien liegen. Und dann geht ihr mit dem Wohnungsangebot nochmal zu eurem SB und erkundigt euch, wieviel Miete und NK bei der neuen Wohnung übernommen werden würden. Lasst euch das schriftlich geben. Und wenn ihr dann der Meinung seid, dass ihr mit der zugesagten Miete + NK und euren Mitteln die Wohnung und den Umzug bezahlen könnt, dann tut es. Sie können euch zwar die Genehmigung verweigern, aber euch nicht am Umzug hindern.


    Wir sind auch ohne Genehmigung umgezogen, die Kaution haben wir darlehensweise von Verwandten bekommen, den Umzug von Erspartem bezahlt und wir zahlen durch die Unangemessenheit der Wohnung jeden Monat rund 30 EUR von unseren Regelleistungen zu Miete und NK zu. Aber wir haben sogar eine Erstausstattung für Küche und Waschmaschine bewilligt bekommen, da die neue Wohnung weder Gemeinschaftswaschmaschine noch Einbauküche hat.


    Und falls euer SB sich stur stellt und euch nicht einen Cent mehr als für die jetzige Wohnung bezahlen will, dann müsst ihr das leider im Moment so hinnehmen. Dann aber auf jeden Fall wenn das Kind da ist (spätestens wenn es ein halbes Jahr alt ist, wenn der SB es euch so gesagt hat) erneut Umzugsantrag stellen, dann direkt in eine Wohnung, die für 3 Personen angemessen ist.


    Viel Glück!!!


    LG, Jana