Darf Amt den Wohnort betsimmen ?

  • Hallo !


    Ich werde demnächst bei der Arge Wohngeld und Unterhalt für mich und meine 16 Monate alte Tochter beantragen. Zur Zeit wohne ich noch in einer 4-Zimmer-Wohnung mit meinem Mann zusammen.
    Er ist schon auf der Suche nach einer kleineren Wohnung. Die jetzige wird auf keinen Fall übernommen, da sie auf jeden Fall zu teuer ist.


    Darf das Amt bestimmen in welcher Wohngegend ( Stadt ) eine Wohnung gesucht werden muss ?
    DasHöhe des Wohngeld ist ja, so wie ich das jetzt verstanden habt, gestaffelt je nach Gegend.
    Kann das Amt sagen, dass ich nicht eine Wohnung in Satdt A suchen darf, da dies der höchste zu zahlende Satz wäre ?
    ( Denn hier hätte ich für nachmittags und abends einen Babysitter )


    Gruß, Zara

  • Hallo,


    Unterhalt und Wohngeld allein der Arge gibt es nicht.... Für den Unterhalt musst Du zum Jugendamt und für Wohngeld zum Einwohnermeldeamt...


    Oder möchtest Du ein Antrag auf ALG2 stellen?


    Lieben Gruß, Sabine

  • Die Wohngegend kann das Amt sicher nicht bestimmen, auch wenn - wie ich es dir an anderer Stelle im Forum schrieb - die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Bemessungsgrenzen haben. Entweder suchst du erst eine passende Wohnung und gehst dann zwecks Rücksprache = Zustimmung Übernahme zum Amt, oder du erkundigst dich vorher. Ich glaube nicht, dass das Amt dir eine Gegend verwehren kann, aber je nachdem, welche Gegend du dir aussuchst, ist ja dann auch wieder u.U. ein anderes Amt zuständig. Es ist ein Hin und Her.


    Bestenfalls erkundigst du dich vor Entscheidung erst einmal in beide Richtungen, damit du keinen Schaden hast.

  • Vielen Dank für eure Antworten.


    Laut Rat der Rechtsanwältin für Familienrecht soll ich bei der Arge ALG2 beantragen.
    Momentan arbeite ich nicht, da ich im Erziehungsurlaub bin. Der Verdienst meines Mannes ( von dem ich mich trennen werde) wird wohl nicht reichen.


    Gruß,Zara

  • ZUr Grundfrage.


    Bestimmen, wo du eine Wohnung anmietes kann die Arge Nicht (Artikel 11 Grundgesetz[freizügigkeit]. Die Arge würde deinen Umzug vermutlich nur ablehen, wenn die Kosten der Unterkunft nicht angemessen sind.


    Gruß


    Diablo

    Alles was ich sage, sind persönliche Ansichten und haben keinen rechtsverbindlichen Charakter