Anrechnung Riesterrentenauszahlung

  • Hallo ,
    ich beziehe seit 01.01.2008 ALG 2 . Im August 2008 kündigte ich meine private Altersvorsorge *Riesterrente*, diese wurde mir dann im Oktober 2008 ausbezahlt (ca. 850 EUR) . Jetzt bekam ich ein Schreiben des Jobcenters diese Auszahlung zu belegen .( Kontoauszüge ect.)


    Nun zu meiner eigentlichen Frage :


    1: Wird diese ausbezahlte Riesterente als Einkommen angerechnet ? http://www.sozialleistungen.in…ages/smilies/confused.gif
    Wenn ja , in voller Höhe ?
    Gibt es Freibeträge?
    Fällt dieses *Einkommen* nicht unter das Schonvermögen , da die Beiträge doch von mir auch eingezahlt
    wurden ?


    Würde mich über schnelle Antwort sehr freuen . Danke schonmal in vorraus http://www.sozialleistungen.in…/images/smilies/smile.gif

  • Es ist wohl so, dass das Geld in dem Monat, in dem es dir zufließt, als Einkommen angerechnet wird. (Da es dir sozusagen schon vorher gehörte, hätte auch ich gedacht, dass es so oder so ohne irgendwie angerechnet zu werden in den zulässigen Wert, den man haben darf, fällt). Das gilt aber anscheinend genauso bei der Umwandlung anderer Güter (beispielsweise Auto in Barvermögen). Leider. Denn vermutlich hast du den Vertrag aufgelöst, weil du zurzeit keinen anderen Ausweg gesehen hast.