Auto zurück gegeben......

  • Hallo


    ich hoffe ihr könnt mir helfen mein Mann hat vor ca. einem Jahr
    ein Auto von der Familie geschenkt bekommen. Da er leider kein Job
    hat und die ganzen Kosten (Versicherung, Reperaturen, usw) nicht
    decken konnte (leben leider vom Sozialamt) mussten wir es der Familie bzw dem
    Vater wieder zruück geben. Er hat es dann vor ca. 1 Monat verkauft weil er es
    selber nicht halten kann. Jetzt fragte mich das Sozialamt, nach dem KFZ Schein.
    Soll ich dennen jetzt sagen das wir es aus finanziellen Gründen zurück geben mussten? Welche Nachweise wollen die dann haben wir haben es dem Vater nicht
    verkauft sondern einfach das Auto auf sein Namen schreiben lassen (KFZ Schein stand er dann als Eigentümer)


    Vielen Dank im Voraus

  • Da ihr ja weder den Kfz Schein noch das Auto habt könnt ihr das beim Sozialamt nur so angeben wie du es hier reingeschrieben hast.Es könnte allerdings sein das ihr dadurch Schwierigkeiten bekommt denn das Auto lief ja auf euren Namen war also euer Eigentum ob nun geschenkt oder nicht.Insofern hattet ihr ja einen gewissen Vermögenswert in Form des Autos.Ihr hättet also das Auto nicht einfach weggeben dürfen sondern hättet dieses verkaufen müssen wenn ihr dafür nicht mehr aufkommen konntet und dieses Geld dann für den Lebensunterhalt verwenden müssen.

  • Das ist schwierig, und zwar doppelt. Das ist richtig Sch... Einmal ist es so, dass ihr wenn ihr das Auto während des H IV/Bezuges geschenkt bekommen habt, euch dieses vermutlich als Einkommen anrechnen lassen müsst zu dem Zeitpunkt, da ihr es erhalten habt (also ein Monat Gegenrechnung) und genauso noch einmal, als ihr es wieder weggegeben habt. Verschenken wird wahrscheinlich nicht akzeptiert, so dass in dem Monat evtl. wieder ein "geschätztes Einkommen" angerechnet wird (also durch dieses Auto doppelte Gut-/bzw. Lastschrift
    anfallen könnte).