Ortswechsel bei Eigenheim

  • Kann eine Wohngemeinschaft, dei eine gemeinsame Eigentumswohnung besitzt, in eine andere Stadt umziehen ( von der Großstadt in die Kleinstadt)?
    1. Wohnung ist bezahlt, d.h. ARGE zahlt z.Zt. nur die Nebenkosten + Regelsatz
    2. kann mit dem Geld aus dem Wohnungsverkauf auch ein kleines Haus erworben werde, das aber teurer ist?
    Der Wohngunswechsel wird nicht nur wegen der günstigeren Kosten in einer Kleinstadt, sondern auch aus gesundheitlichen Gründen ( aus der 3. Etage ohne Aufzug) geplant.
    Da wir momentan sehr schlechte Chancen- ( nach 30jähriger Berufstätigkeit, Alter über 50) auf dem Arbeitsmarkt haben, möchten wir es nun mit dem Umzug aufs Land wagen, die Zukunft zu sichern.
    Für Hilfe danke ich ganz herzlich!

  • Erstmal Fragen:


    zu deinem Punkt 2.
    Ist das Haus kaufpreismäßig teurer und wenn ja - woher kommt die Differenz-? Und/oder ist gemeint, es ist für die ARGE teurer, weil dann evtl. noch ein Kredit hinzukommt, also auch Zinszahlungen (Tilgung wird nicht übernommen), und wenn ja, wer soll den Kredit unter diesem finanziellen Aspekt bewilligen? Wenn es nicht gerade Privatpersonen gibt, die das tun, wird es nichts. Banken dürfen das nicht, ist "sittenwidrig".


    Insgesamt ist es so, dass - wenn man Anlagevermögen auflöst, dies als Einkommen zählt. Beispielsweise hier zwei Fälle, die gerade im Forum Thema waren, und aus denen ihr vielleicht Parallelen ziehen könnt:


    - Auflösung Riesterrentenvertrag mit Auszahlung: wird angerechnet.
    - Autoverkauf: wird angerechnet, wenn nicht im selben Monat ein anderes von dem Verkaufserlös gekauft wird.

    Bei dem Wechsel von Eigentum stelle ich mir das äußerst schwierig vor, selbst wenn die Fälle übertragbar sein sollten (was nahezu unwahrscheinlich ist). Notarielle Kaufvertragsabwicklungen dauern nicht nur sehr lange und man weiß nie genau, wann der Kaufpreis (aufgrund der Treuhandbedingungen) auszahlungsreif ist, sondern daneben ist es ja auch total schwierig, gleichzeitig etwas passendes anderes zu finden. Das ist eine Gradwanderung, die kaum zu schaffen ist und vielleicht eine Situation, die (H IV-mäßig) vermutlich noch nicht vorkam, so dass man sich auf nichts berufen/beziehen kann.


    Die Abwicklung von gleichzeitigem Verkauf/Kauf ist wirklich auch schon ohne die Steigerung des Schwierigkeitsgrades (Arge, H IV) sehr schwierig, selbst wenn beide Verträge bei ein und demselben Notar geschlossen und abgewickelt werden.


    Mithin halte ich euer Vorhaben für nahezu unmöglich, leider. Wenn ihr dennoch versuchen wollt, es anzugehen, ist im Vorfeld ein Gespräch bei der ARGE an höherer Stelle unerläßlich. Dort kann man alle Möglichkeiten durchgehen und sie sich ggf. auch bestätigen lassen.