Krankheit

  • Ich bekomme Hartz4 seit ca 2 jahren, nun wurde ich eingeliefert ins Krankenhaus und bin jetzt anschließen zu Kur gefahren.
    Nun habe ich gehören das mir das Hartz4 gestrichen wird. nun versteh ich die Welt nicht mehr.
    Ich kann doch nix dafür das ich krank geworden bin.
    Kann mir jemand weiterhelfen, oder hat jemand erfahrung mit solch einer Situation.


    Gruß

  • Einfach nur so wird es nicht gestrichen; hast du eventuell versäumt, den Folgeantrag zu stellen oder dich abzumelden. Vielleicht wurdest du zwischenzeitlich aufgefordert, dich vorzustellen und bist dem nicht nachgekommen, weil du es nicht konntest - und "die" wußten nicht, dass du durch Krankenhausaufenthalt, Kur verhindert bist, oder oder ...

  • Einfach nur so wird es nicht gestrichen; hast du eventuell versäumt, den Folgeantrag zu stellen oder dich abzumelden. Vielleicht wurdest du zwischenzeitlich aufgefordert, dich vorzustellen und bist dem nicht nachgekommen, weil du es nicht konntest - und "die" wußten nicht, dass du durch Krankenhausaufenthalt, Kur verhindert bist, oder oder ...


    Hallo,
    ich habe esim Krankenhaus gehört. Das hatz4 die leistung streicht wenn man im Krankenhaus liegt.
    Wie nennt der Folgeantrag?

  • Wenn du im Krankenhaus liegst (oder zur Kur bist und dort vollverpflegt wirst) können sie dir einen gewissen Betrag der Regelleistungen streichen, der für Lebensmittel ist, wenn du mindestens 21 Tage in einem Monat vollverpflegt wirst. Soweit die Auskunft meines SB, weil mein LG zurzeit ebenfalls in Kur ist.


    Hast du die Streichung schriftlich? Wenn nein dürfen sie dir gar nichts streichen, wenn ja muss die Begründung mit im Bescheid stehen. Ohne die Begründung raten wir hier nur im Dunkeln rum.


    Wenn du wirklich Hilfe aus dem Forum erwartest, schau doch bitte - soweit möglich - nach, mit welcher Begründung dir die Leistungen gestrichen wurden und teile es uns mit. Und wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist, leg am besten schonmal vorsorglich Widerspruch ein, denn ich kann mir mit den bisher gemachten Angaben nicht vorstellen, dass die Streichung rechtens ist ...


    Liebe Grüße,
    Jana

  • advokat
    Kann ich deine letzte Eingabe so verstehen, dass man, wenn man länger als 6 Monate krank bzw. arbeitsunfähig ist, auf jeden Fall sozialgeld nach dem sgb XII bekommt? Stufen die beim Amt einen dann automatisch so ein, oder bedarf es eines Hinweises oder Antrages und was ändert sich finanzielll?

  • das wird in der regel durch die ARGE/JOBCENTER durch ein gutachten erzielt, bei erwerbsminderung unter 3 stunden täglich hat man anspruch auf leistungen nach dem 3.kapitel sgbXII, sofern eine besserung in aussicht ist, ist auch keine besserung in aussicht oder ein gutachten 3 mal auf das selber ergebnis kommt, werden leistungen nach sgbXII 4.kapitel gewährt... der leistungsträger istz aber immer das sozialamt (landkreis oder kreisfreie stadt)

  • Also das mich betreffende Gutachten (eines der vielen, der ARGe vorliegenden) ist aus dem letzten März und sagt, dass ich nicht mal mehr 3 Stunden täglich arbeiten kann. Daher ist Reha angesagt (zwangsmäßig sozusagen). Auf die muss ich derzeit warten, weil ich sie erst antreten kann, wenn ich wieder halbwegs hergestellt bin.


    Sämtliche Unterlagen liegen dem Amt also vor, dennoch aber habe ich gerade ein neues "normales" Formular wg. Weiterbewilligung ALG 2 / H IV bekommen und auch ausgefüllt zurückgeschickt.


    Wie sind eigentlich die Sätze beim 3. Kapitel SGB XII (meine SB glaubt an eine Besserung (bzw. sie sagte wörtlich: "Na dann gehen Sie mal schön zur Reha, und wenn Sie zurückkommen, suchen wir Ihnen nen schönen 40-Std.-Job) und das, obwohl ein älteres Gutachten vor Jahren schon sagte, dass ich aufgrund der irreparablen gesundheitlichen Schäden Vollzeit gar nicht mehr arbeiten können werde. Und gibt es dort , also das SGB XII betreffend, andere vermögensrechtliche Grundregeln (also, was man besitzen darf oder so?). Hat man dann auch andere Zuständigkeiten, also keinen SB - Arbeitsvermittlung mehr?


    Danke schon mal.
    Gruß. Lirafe

  • ja ... arbeitsvermittlung ist ausgeschlossen, damit gibt sich der örtliche sozialhilfeträger nicht mehr ab,
    auch die gesetzlichkeiten sind in eigenen normen zusammen gefasst
    http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/


    bei den HAUPTLEISTUNGEN sind die sätze identisch und die Kosten der Unterkunft ist sowieso schon mit denen der ARGE /JOBCENTER identisch, da bei auf den selben verordnungen aufbauen
    bei den einmaligen leistungen unterscheiden sich die gesetze geringfügig, auch die regelungen der BG sind anders gestrickt (gibt es so in der teminologie garnicht im SGB XII

  • Also meinst du, es ist besser, ich weise darauf hin oder eher nicht - wg. der geringfügig anderen Leistungen. Fährt man bei den Leistungen und die Regelungen BG (wie du schreibst) schlechter? Und die Hoffnung ist ja, dass ich nach Reha wieder "mehr" kann (glaube aber noch nicht wirklich dran).

  • hm, diese frage habe ich befürchtet, aber das zu beantworten traue ich mir mit dieser konsequenz nicht wirklich zu


    vorteil SGB XII: keine arbeitsvermittlungseierei mehr,
    nachteil: da kommt man nicht wirklich mehr raus (obwohl man aus sgbII genauso wenig möglichkeiten hat, wenn man krank ist), und wenn deine krankengeschichte so weiter geht fällst du in das 4.kapitel irgendwann, also ende der fahnenstange,


    das sgbXII kennt zwar keine BG in diesem sinne (erfindung der hartzIV reform wegen volljähriger kinder) aber die berechnungen sind meist identisch, leistungseinbußen sind meines erachtens nach nicht zu erkennen


    die reha wurde ja sicherlich nur deshalb gemacht, weil es erfolgsaussichten gibt von seiten des rentenversicherers (vermutlich deines lebensalters wegen), dich wieder länger als 3 stunden täglich arbeiten zu lassen, dass würde ich an deiner stelle auch zumindest in medizinischer hinsicht auch weiter mitmachen, sonst wenn du einmal "aufgegeben bist", wird es nur noch symptombehandlungen geben, alles andere wird dann abgelehnt vom kostenträger (KK sozialamt rententräger) da du ja nicht mehr in den arbeitsalltag zurückfinden "sollst"


    schwierig und von ungeheurer tragweite

  • Ja siehste, so bin ich auch ständig am hin- und herüberlegen. Habe von der Dt. Rentenversicherungsanstalt erst Ablehnung Rente erhalten, dann nach Widerspruch eine Reha verordnet bekommen. Die muss ich demnächst irgendwann antreten, wenn die OP-Folgen (die nicht mal was mit der eigentlich angedachten Reha zu tun haben) abgeklungen sind. Manchmal denke ich, es ist besser, komplett `rauszufallen aus dem ALG 2-Bereich; dann wieder nicht. Denn wenn ich mich wieder o.k. fühlen sollte, kann ich ja immer noch gucken, ob ich arbeitsmäßig etwas finde, mit dem ich mich arrangieren kann (gesundheitlich). Eigentlich sehe ich kaum `nen Nachteil. Ich habe bis letzten März trotz vieler Diagnosen immer gearbeitet, habe knapp 30 Berufsjahre hinter mir (angestellt und zuletzt selbständig).


    Aber vielen Dank erst einmal für deine Antwort(en).

  • also bist du ja mindestens um die 50 jahre alt,
    meine mutter hat das alles hinter sich und hat jetzt vollerwerbsrente, da eine wiedereingliederung nicht mehr als sinnvoll erachtet wurde, sie lebt jetzt ruhiger (hat aber noch wittwenrente, ohne würde das ganz schön eng aussehen)
    das ganze hat 5!!! jahre gedauert das hin und her

  • die frage ist ja, wie es aussieht, wenn du "jetzt" in rente gehen würdest, ob die rente evtl. höher ist, wenn du deine rentenklärung gemacht hast, bekommst du ja jedes jahr ein vorabschreiben, in welchem die höhe der vergleichbaren altersrente beziffert ist, wenn du dann noch rentensondervermögen eingezahlt hast oder iener deiner arbeitgeber von früher ist das durchaus ein rechenbeispiel wert.
    ich meine 30 jahre arbeit und kinder sollten so aus der hüfte geschossen einige rentenpunkte zusammen bringen

  • Ich weiß, würde gerne Rente bekommen, um dem Ganzen H IV - Hin- und Her auszuweichen und zur Ruhe zu kommen. Aber die haben, wie gesagt, erst mal (wie üblich) abgelehnt und nach Widerspruch jetzt die Reha verordnet. Ich glaube, es müssen einem schon mehrere Gliedmaßen fehlen, damit man Rente bekommt. Sehe das noch nicht so, dass ich die auch bekomme. Günstigstenfalls erhalte ich vielleicht eine Teilrente, aber auch das wäre schon super.

  • Kitty, danke für den Hinweis, das könnte dann auch der Grund sein, warum wir noch keine Neuberechnung haben ... Na, hoffentlich weiß unsere SB das wirklich und ich hab nicht wieder Theater mit der ...:D


    Liebe Grüße,
    Jana


    (die solche Sachen gerne dazulernt*g*)

  • Ich wußte es auch nicht und habe mich auch erst kundig gemacht weil ich demnächst mit meinen Kinder zur Kur fahre.Es ist ja auch nicht so das man obwohl man ja verpflegt wird keinerlei Kosten hat.Das letzte mal wo ich zur Kur war habe ich mehr Geld gebraucht als wenn ich mit meinen Kindern zu Hause bin.Davon mal abgesehen braucht man auch einige neue Sachen und da kriege ich auch keine Beihilfe.