Tochter in der Ausbildung, Miete wird nur zum Teil übernommen?

  • Erstmal hallo allerseits!


    Ich hoffe, dass hier jemand meine Frage beantworten kann.


    Ich befinde mich in einer Ausbildung und wohne noch bei meinen Eltern. Diese bekommen beide Hartz IV, bzw. mein Vater hat noch ein 1-Euro-Job. Vor meiner Ausbildung hat die ARGE die kompletten Mietkosten übernommen, seitdem ich aber die Ausbildung angefangen habe, übernehmen sie nur noch 2/3 der Mietkosten, also für meine Eltern, aber nicht für mich. Ist das rechtens? Kann die ARGE von mir verlangen, dass ich von meiner nicht gerade hohen Ausbildungsvergütung 1/3 der Mietkosten trage?


    Hatte jemand vielleicht so ein ähnliches Problem?


    Freue mich über eure Antworten!

  • Hallo,


    wie hoch ist deine Ausbildungsvergütung? Das Kindergeld zählt ebenfalls zu deinem Einkommen. Also Ausbildungsvergütung + Kindergeld und Wohngeld. Damit müsste dein Bedarf gedeckt sein. Eventuell besteht Anspruch auf BAB.

  • Salle
    Das Kindergeld zählt eher nicht zu salles Einkommen, denn normalerweise wird - solange Eltern und Kinder noch zusammenleben - das Kindergeld den Eltern als Einkommen angerechnet. Bei uns ist das gemäß H IV-Bescheid so und auch bei anderen, wie ich es unter anderem hier im Forum immer wieder bestätigt gesehen habe. Zwar gibt es das Kindergeld betreffend die Möglichkeit, bei der Kindergeldkasse einen "Abzweigungsantrag" zu stellen dergestalt, dass das Kindergeld dem "Kind" direkt zugebilligt und den Eltern dann nicht mehr als Einkommen angerechnet wird, so dass der ALG II-Betrag, den sie erhalten, sich dann um diese 164 € erhöht, doch dies greift meist nur, wenn die Kinder inzwischen nicht mehr zu Hause bei den Eltern leben. Aber die konkreten Fakten hierzu kennt zurzeit nur salle.


    Tati
    Dass die Miete gedrittelt wird und ein Drittel auf dich entfällt, ist richtig und wird üblicherweise vorschriftsmäßig so gehändelt.
    Wichtig für euch ist in diesem Fall aber vielleicht, dass ihr nicht mehr als eine gemeinsame BG = Bedarfsgemeinschaft zählt, sondern nur noch deine Eltern eine BG bilden und ihr Drei eine HG = Hausgemeinschaft. In diesem Fall nämlich spielt dein Einkommen und spielen auch deine Ersparnisse keine Rolle mehr und ihr müßt bei den Nachfolgeanträgen nicht mehr alles darlegen (also Konten, Sparbücher oder sonstwas) was dich betrifft. Lediglich die Mietkosten werden gedrittelt, weil du ja durch dein "Einkommen" in der Lage bist, für dich selbst zu sorgen.


    Gruß. LiRaFe

  • So weit ich informiert bin, zählt das Kindergeld der Kinder die sich in Ausbildung befinden immer als Einkommen des Kindes sofern sich aus dem sonstigen Einkommen des Kindes kein Überhang ergibt und für das Kind keine Sozialleistungen gezahlt werden.

  • Salle
    Wird das mit dem Kindergeld unterschiedlich gehandhabt, also ist es beispielsweise bei einem Studenten anders als bei jemandem in Ausbildung? Ich kenne nur die "Studentensituation".

  • Hallo zusammen,


    das Kindergeld ist für die Kinder und wird auch bei diesen als Einkommen angerechnet, ganz gleich ob es auf das Konto der Eltern geht. Deswegen wird ja auch immer auf die 211,- Regelsatz fürs Kind das KG angerechnet. Das KG wird dann auf die Regelleistung der Eltern angerechnet, wenn es "überhängt", d.h. alles vom Kindergeld, was das Kind nicht braucht um seinen Lebensunterhalt zu sichern, wird verrechnet.


    Von Tati müssten wir erfahren, wie hoch die Vergütung ist, wobei es danach aussieht, als ob sie/er sich selbst versorgen kann und aus der BG raus ist. Dann geht natürlich in Ordnung, dass die ARGE nur noch 2/3 der KdU zahlt.


    LG, Jalale.

  • Also jajale, deine Aussagen treffen auf uns hier nicht zu. Weder bei meiner noch mdj. Tochter, für die das Kindergeld trotz Nichtüberhanges vollständig mir als Einkommen angerechnet wird, und auch nicht für meinen vollj. Sohn, der ein eigenes Einkommen hat und aus der BG `raus ist. Also: Das Kindergeld für beide wird mir als Einkommen angerechnet bisher. Lediglich nach Auszug meines Sohnes - mit einer entsprechenden Erklärung von ihm, dass ich das Kindergeld an ihn weiterleite - wird/würde mir sein Kindergeld nicht mehr als Einkommen angerechnet werden.


    Habe dir nachfolgend mal die Quintessenz eines Urteiles (das man glaube ich hier im Internet bei den Urteilen des Bundessozialgerichtes nachlesen kann), rauskopiert:


    "Einkommensmindernd sei die Weiterleitung des Kindergeldes nach der Alg II-Verordnung nur dann zu berücksichtigen, wenn sie an außerhalb des Haushaltes lebende Kinder erfolge." SG München - S 52 AS 694/05 - Bayerisches LSG - L 7 AS 100/96 -


    L.G. lirafe

  • Erstmal vielen Dank an alle für eure Antworten!


    Meine Vergütung beträgt in etwa 480 Euro netto.
    Das Kindergeld bekommen meine Eltern. Ob das meinen Eltern oder mir als Einkommen angerechnet wird, weiß ich nicht. :(

  • Hallo,


    das Kindergeld wird Dir als Einkommen angerechnet auch wenns Deine Eltern bekommen... Deine Ausbildungsvergütung betragt 480 Euro +164 Euro Kindergeld macht also ein Einkommen von 644 Euro weit über der Grenze des Bedarfs von Dir... BAB wird nicht gezahlt wenn Du noch bei Deinen Eltern lebst und in der BG bist... Das einzige was Du machen kannst ist, Dich dort rausnehmen lassen und Du eine Erklärung beim Amt abgibst...


    In meiner Berechnung steht mein Sohn mit einer Ausbildungsvergütung von 352 Euro und 164 Euro Kindergeld mit einem Selbstbehalt von 140 Euro....


    Ich hoffe Dir damit etwas geholfen zu haben


    Lieben Gruß, Sabine