Hallo,
ich bin neu hier und froh, ein Forum zu H4-Problemen gefunden zu haben.
Aktuell bitte ich um Hilfe zu folgendem Problem:
Bis Ende April beziehen meine Frau und ich noch ALG 1. Der Antrag auf
ALG 2 wurdet bereits vor einem Monat gestellt.
Das heißt, ab dem 1. Mai ist die Arge für uns zuständig.
Aus sehr wichtigen, unverschuldeten, persönlichen Gründen mußten wir
kurzfristig ausziehen und eine neue Wohnung suchen.
Die haben wir auch gefunden und vorgestern den Mietvertrag unterschrieben.
Mietbeginn, 1. Mai 2009
Diese Wohnung ist zudem mit 60qm im Rahmen und auch die Miete ist
innerhalb des örtlichen Limit's. (vorher 76qm und höhere Miete)
Meine Frage:
Kann die Arge trotzdem Schwierigkeiten machen?
Die alte Wohnung ist ja im Antrag erwähnt.
Herzlichen Dank für Eure Hilfe
Gruß