Hallo, muß man ein Stellenangebot annehmen ( Service u. Verkauf ), wo man eine 6 Tage-Woche mit mindestens 48 Std.evtl. mehr, von der Arge angeboten bekommt?
Zudem war der evtl. Arbeitgeber nicht bereit den Verdienst zu nennen. Erst wenn es zu einer Einstellung kommt, will er mit der Höhe des Gehalts rausrücken!!
Kann ich dieses Angebot ablehnen?
Vielen Dank .Lg, Rita
-
-
Du brauchst eine Stelle nicht anzunehmen wenn du nicht einmal weißt wieviel du da verdienen sollst.Lass dir doch den Arbeitsvertrag vorlegen und dann sienst du doch den Verdienst.Wenn es dir zu wenig ist brauchst du ihn doch nicht zu unterschreiben.
-
Ich müßte erst Probearbeiten um zu sehen ob ich für den Job geeignet bin, wenn es dann zu einem Arbeitsverhältnis käme, würde ich meinen Lohn erfahren.
Meine Frage ist auch: Muß ich 6 Tage die Woche und 48 Std. in der Woche arbeiten?
Ich empfinde diese Stundenzahl zu hoch und ein freier Tag in der Woche wäre mir auch lieb.
Wenn ich diese Arbeitsstelle ablehne, muß ich dann mit Sanktionen der Arge rechnen?
Lg, Rita -
@kitti121
Du hast das mit dem Ablehnen an einer anderen Stelle schon einmal geschrieben. Ist es wirklich so, dass man ablehnen kann? Ich dachte, dass man nahezu immer annehmen muss (außer in einem Fall, auf den hier kürzlich hingewiesen wurde wurde, wo es 4,50 € Stundenlohn sein sollten und die Kläger mit ihrer Ablehnung Recht bekamen). Wo ist die Grenze der Zumutbarkeit? -
Wo die Grenze der Zumutbarkeit ist frage ich mich auch. Wenn ich diese Stelle annehmen würde, wäre ich von morgens 11 Uhr bis ca. 20.45 Uhr dort anwesend. Ohne Tageslicht, nur unter Neon-Beleuchtung und das von Montags - Samstags.
Wie sieht es dann aus mit Privatleben? Ich könnte weder einen Friseur-Besuch noch Arzttermine oder Freizeitaktivitäten nachgehen.:(
Meinen Haushalt ( bin alleinstehend ) müßte ich Sonntags erledigen, so bleibt mir noch nicht mal ein Tag in der Woche zum Erholen.Kann mir vielleicht noch jemand mitteilen, ob ich unter diesen Bedingungen diese Arbeitsstelle annehmen muß?
Lg, Rita -
Ich kann mir das nicht vorstellen, zumal auch noch der Arbeitsweg dazukommt; 48 Stunden sind zu viel, und wenn das dann auch noch ohne Tageslicht ist, wird man ja im Laufe der Zeit depressiv; das ist neben allen Problemen, die durch den Zeitaufwand, und das dadurch bedingte Erliegen eines Privatlebens auf dich zukommen, eine ernstzunehmende Gesundheitsstörung. Darüber gibt es Studien (nicht ohne Grund werden viele Menschen im November, also der dunklen Jahreszeit, depressiv. Manche sind dafür besonders anfällig. (Vor einiger Zeit habe ich einen Bericht (ich glaube es war über Finnland) im TV gesehen, wo es überdurchschnittlich lange dunkel ist und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit bedingt dadurch auch überdurchschnittlich viele depressive Menschen, eine hohe Alkoholismusrate etc. gibt) . Ich kann mir nicht vorstellen, dass arbeitsrechtsschutzrechtlich unter diesem Umstand knapp 50 Stunden zulässig sind bzw. gefordert werden können (Überstunden hin- und wieder wären in Ordnung, aber dauerhaft ist das kein Zustand, den man durchhält), würde mich darüber noch genauer informieren und - je nach Ergebnis - unter Berücksichtigung dieser Dinge ablehnen.
-
Wegen des Arbeitsentgelts: Es gibt doch sicher für diese Tätigkeit Tarifverträge, die Mindestlohn etc. vorgeben?
-
Die geringfügig Beschäftigten einer großen Einzelhandelskette bekommen einen Stundenlohn von 5,38 Euro! Dafür habe ich 6 Monate lang harte körperliche Arbeit im Getränkemarkt verrichtet. Ich habs allerdings von der sportlichen Seite gesehen, da ich sowieso ein paar Kilo abspecken musste
rita : Bevor Du Dich (und andere) verrückt machst, lies Dir erstmal den Arbeitsvertrag durch bzw. erkundige Dich nach den genauen Arbeitszeiten. Selbst wenn Du 48 Std. pro Woche arbeiten musst, bekommst Du dafür sicher an anderer Stelle Freizeitausgleich (z.B. 1x im Monat 4-5 freie Tage am Stück). Dauerhaft kann sicherlich niemand von einem Artbeitnehmer eine 6-Tage-Woche mit 48 Std. verlangen.
Allerdings einfach die Stelle abzulehnen dürfte sicherlich Konsequenzen seitens der Arge haben.
Gruß -
@liralife
ich glaube kaum, dass die Begründung des mangelnden Tageslicht ausreichend ist!????
Es gibt viele Jobs die unter Kunstlicht ausgeführt werden!
-
Ich hatte mich über diese Sache mal mit meiner SB unterhalten und diese sagte mir das man unter bestimmten Umständen eine Arbeitsaufnahme durchaus ablehnen kann.Wenn der Arbeitsplatz nicht erreichbar ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln und man mehrere Stunden unterwegs ist oder wenn die Kinderbetreuung nicht gesichert ist oder die Arbeit schlecht bezahlt wird.Es ist ja in diesem Fall so das sie noch nicht einmal gesagt bekommt wieviel sie verdienen würde.Auch erscheint mir die Arbeitszeit recht hoch.Ich habe eigentlich noch nicht gehört das man 6Tage die Woche ständig arbeiten muß.Sicher kann so was vorkommen aber das ist doch nicht die Regel.Die Zumutbarkeit sieht bestimmt jeder etwas anderes erst recht die Sb aber ich würde auch nicht in einem Beruf arbeiten der mit meinem erlernten gar nichts zu tun hat wie z.B. in einem Altenpflegeheim oder Krankenhaus.Ich ziehe den Hut vor Leuten die andere sauber machen können ohne umzukippen.Ich könnte es nicht und würde sowas eben ablehnen.
-
-
@ salle
Meine Frage war nicht arbeiten ohne Tageslicht, sondern mir ging es um die 6Tage Woche und eine Arbeitszeit um mehr als wöchentlich 48 Std.
Ich habe mal nachgerechnet, es wären jede Woche, 52,5 Std.
lg, Rita -
Salle
Hier geht es nicht nur um das mangelnde Tageslicht im Normalfall, sondern zum Einen überdurchschnittlich lange - und dann auch noch in Verbindung mit anderen - zumindest bis hierher - nicht geklärten Umständen. Wenn also - sagen wir mal - Rita beispielsweise zu Depressionen neigt und/oder deswegen in Therapie ist, wird sie dauerhaft knapp 50 Stunden in einer Umgebung, ohne Tageslicht, (was nachweislich Auslöser für Depressionen sein kann) nicht auszuüben schaffen. Wenn natürlich jemand mit solchen Themen bislang noch nicht in Kontakt gekommen ist, scheint das unakzeptabel; ist es aber nicht.@Rita54
... jetzt sagst du, es ginge dir nicht um das unvorhandene Tageslicht, aber aufgeführt hast du es nu` mal auch. -
oder die Arbeit schlecht bezahlt wird.
Definiere bitte "schlechte Bezahlung"!
Dann dürfte es imho nämlich keine Zeitarbeits-Firmen geben. Und sind 1,- Euro Jobs etwa gut bezahlt?
Unter normalen Umständen bekommt man denke ich ganz sicher Sanktionen, wenn man mit solchen Argumenten einen Job ablehnt.rita : Bitte nochmal meinen ersten Beitrag lesen!!
P.S.: Ich habe zur Zeit auch eine 6-Tage-Woche mit 48 Std. (jeweils 1 Woche Früh- Spät- Nachtschicht). Dafür habe ich dann aber auch eine Woche frei.
-
Es ging hier nicht um die ein Euro Jobs das ist etwas ganz anderes.Es gibt zu schlechter Bezahlung auch bereits ein Gerichtsurteil was hier auch schon erwähnt wurde.Außerdem will ich es mal so formulieren wenn ich einen bestimmten Job nicht machen möchte dann gibt es immer einen Weg diesen auch abzulehnen.
-
Definiere bitte "schlechte Bezahlung"!
Dann dürfte es imho nämlich keine Zeitarbeits-Firmen geben. Und sind 1,- Euro Jobs etwa gut bezahlt?
Unter normalen Umständen bekommt man denke ich ganz sicher Sanktionen, wenn man mit solchen Argumenten einen Job ablehnt.rita : Bitte nochmal meinen ersten Beitrag lesen!!
P.S.: Ich habe zur Zeit auch eine 6-Tage-Woche mit 48 Std. (jeweils 1 Woche Früh- Spät- Nachtschicht). Dafür habe ich dann aber auch eine Woche frei.
Wenn man in Schicht arbeitet, hat man ja zumindest einen halben Tag frei und wie du schreibst, anschließend eine Woche frei.
Das würde ich auch akzeptieren.
Aber von 11.00 Uhr morgens bis 20.00Uhr abends, anschließend noch 45Min. zum saubermachen, ist schon heftig.
Ich werde auf jeden Fall ablehnen, nehme die Konequenzen in Kauf und werde , bei Sanktionen, Klage erheben. Rita -
Ich würde bei der Ablehnung auf jeden Fall auch mit angeben das du nicht gesagt bekommen hast wie hoch bei der Arbeit die Vergütung wäre.Denn wenn die Arbeit ordentlich bezahlt werden würde hätte ich mit der Arbeitszeit kein Problem.
Ähnliche Themen im Forum
-
- Thema
- Antworten
- Letzte Antwort
-
-
-
'angeblich keinen Anspruch, kein Geld und bald keine Wohnung 8
- Raspect
-
- Antworten
- 8
- Zugriffe
- 10k
8
-
-
-
-
"gefördertes" kostenloses Handy?? 4
- Ranger
-
- Antworten
- 4
- Zugriffe
- 7,1k
4
-
-
-
-
"kleines" Problem 3
- Kabu
-
- Antworten
- 3
- Zugriffe
- 5,8k
3
-
-
-
-
(Alt-)Autokauf, und was dann bei Eidesstattlicher Versicherung ? 4
- boromir
-
- Antworten
- 4
- Zugriffe
- 7k
4
-
-
-
-
[gelöst] Budget für Arbeit - Bundesteilhabegesetz 2
- Wolfgang14
-
- Antworten
- 2
- Zugriffe
- 5,4k
2
-