wohnungswechsel

  • hallo alle zusammen
    ich bin neu hier und hoffe,dass ich hier mit meiner frage richtig bin.
    folgendes,meine tochter(25) mit kind(2) bezieht hartzIV und möchte nun in eine andere wohnung umziehen,da ihre jetztig wohnung voller schimmel ist.sie hat jetzt eine wohnung in aussict 310euro kaltmiete
    allerdings 70qm,anspruch hätte sie auf 60qm.
    könnte sie diese wohnung genehmigt bekommen vom amt?
    besten dank schon vorab für antworten


    lg maria

  • Hallo maria,


    zum genehmigten Umzug bedarf es eines zwingenden Grundes. Ein solcher wäre gegeben, wenn Deine Tochter ihren Vermieter schriftlich auf die vorhandenen Mängel (in diesem Fall Schimmelbildung) aufmerksam gemacht und um Beseitigung binnen Frist aufgefordert hat, dieser aber trotz Nachfrist nicht reagiert. Sie sollte dann die vorhandenen Mängel fotografieren und mit den Fotos und den beiden Aufforderungen an den Vermieters zum Amt und den Umzug in eine andere Wohnung beantragen.
    Das wäre der Weg!


    Die 70 qm-Wohnung wird ihr das Amt so nicht genehmigen, es sei denn die Miete wäre sensationell günstig. Zieht sie dennoch dort ein, bekommt Deine Tochter nur die für 60 qm angemessenen Kosten der Unterkunft, bzw. das, was die alte Wohnung gekostet hat. Für die Umzugskosten müsste Deine Tochter selbst aufkommen.


    vG Berthold

  • hallo berthold,
    danke für deine antwort.der vermieterin sind die mängel bekannt,meine tochter hat auch ein attest vom kinderarzt vorliegen,die kleine hat ständig atemwegsinfektionen.die miete würde 310 kalt kosten,bei uns wäre in ihrem fall mietobergrenze315euro kaltmiete

  • Hallo maria,


    dann sollte Deine Tochter mit den vorliegenden Unterlagen (Schreiben an den Vermieter, Attest des Arztes, ggf. Fotos der Mängel) den Umzug "schriftlich" beantragen. Ist die neue Wohnung nicht teuerer als die alte, dürften der Umzug und die damit verbundenen Umzugskosten genehmigt werden.


    vG Berthold