Umzug

  • Wer kann mir da helfen ?



    da ich eine Umschulung machen möchte, die von mein Wohnort gut 2 1/2 Stunden Zugfahrt morgens bzw. abends weg ist, da es dort wo ich wohne keine Arbeit mehr vorhanden ist, ist meine Frage:


    Gibt es überhaupt ne Chance vor der Umschulungsbeginn umziehen zukönnen ? Da ich auf widersprüchliche Aussagen beim Amt zur Grundsicherung höre, suche ich hier mal Rat. Laut denen ist es möglich umziehen, aber dann sagte man mir alles was 1 1/2 Stunden ist die Fahrt okay. Sehe ich auch noch irgendwo ein, nur meine 2 1/2 Stunden morgen bzw. dann abends sind nur wenn ich auch die Züge bekomme, wenn nicht wäre ich länger bis zum 3 1/2 Stunden unterwegs.Da die Fahrtkosten einen Umzug weit übertreffen würden, gibt es dann nicht irgendwelche Paragraphen auf die man sich stützen könnte.


    Bei weiteren Fragen stehen ich gern zu Verfügung :)

  • Hallo Darkware,


    den richtigen Hebel, Deinen Umzug durchzusetzen, hast Du im letzten Satz Deines Beitrages bereits angesprochen. Die Leistungsträger sind ja zum Sparen angehalten!
    Dazu zählt natürlich auch, dass die Kosten der Unterkunft am neuen Wohnort im Rahmen derer liegen, die augenblicklich für Dich bezahlt werden. Kommt also in der Summe für ARGE/Job-Center eine Ersparnis heraus, sollte Deinem Umzug nichts im Wege stehen.


    vG Berthold

  • Hallo Darkware,


    es gibt keinen für Deinen Fall zugeschnittenen Paragraphen. Es ist stets der individuelle Fall zu betrachten und anhand der Gegebenheiten zu entscheiden. Die Sozialgesetzbücher sind voll mit sogenannten KANN-REGELN. Die ARGE "kann" aus Deiner Sicht positiv entscheiden, "muss" es aber nicht!


    Für einen genehmigten Umzug bedarf es eines zwingenden Grundes. Dieser wäre aus meiner Sicht aufgrund Deiner langen Fahrtzeiten zur und von der Umschulungsstätte gegeben. Das lockende "Bonbon" für die ARGE ist die Kostenersparnis aus Fahrtkosten und billigeren Kosten der Unterkunft.
    Du solltest zu gegebener Zeit Deinen Umzug "schriftlich" beantragen, auf die unzumutbaren Fahrtzeiten verweisen und auch auf die Kostenersparnis der ARGE hinweisen.


    Somit müsste alles gut gehen!


    vG Berthold

  • Hallo
    Wie ist es denn wenn der Vermieter eigenbedarf macht ( was meiner jetzt macht da er das haus selber nutzen will )
    Wer übernimmt da die Umzugskosten ( Transporter, Umzugskartons usw.) die kann ich mir von dem Bagissatz nicht leisten . Ist nur ne ein zimmer wohnung wo nur das Bett , Klamotten und Microwelle und eine vitrine raus müssen der rest bleibt drin weil ich das zimmer möbeliert bekommen bzw. gemietet habe


    Wer übernimmt die Kosten für sowas??
    Mein bekannter sagte zur bagis gehen und beantragen


    Freu mich über antworten

  • Mußt du zu deinem SB gehen und einen entsprechenden Antrag stellen denn das du auziehen mußt ist ja nicht dein Verschulden.Die Kosten dürftest du bekommen.Alles was du nicht hast und dort zurücklassen mußt wegen der Möblierung kannst du als Erstausstattung beantragen.