Hallo, ich habe ein dringendes Problem zur Zahlung des Kindergeldes.
Vorab möchte ich erwähnen, dass ich mich mit dem Problem direkt an die zuständige Kindergeldkasse gewandt habe, diese mich aber einfach per E-mail abwimmelten und mir mitteilten: "... unabhängig davon, daß Sie in Ihrer Anfrage nichts von Scheidung oder Trennung angegeben haben, können per Mail nur allgemeine Auskünfte erteilt werden. Wenden Sie sich daher bitte an die Familienkasse, wenn Ihre Tochter Ihren Haushalt tatsächich verläßt." Nachdem ich nochmals per E-Mail nachhakte und auf Beantwortung bestand, weil ich mich doch "vor" Auszug meiner Tochter informieren möchte, kam keine einzige Antwort mehr!
Und zwar hat meine volljährige Tochter vor, im Mai d. J. definitiv auszuziehen, also mit ihrem Freund zusammen eine erste eigene Wohnung zu beziehen. Durch Zufall habe ich eine Klausel im Informationsheft der Kindergeldkasse gefunden, indem es heißt: "So hat grundsätzlich nur derjenige Elternteil Anspruch auf Kindergeldauszahlung nach Auszug des Kindes, der den "höheren Barunterhalt" an das Kind zahlt. Und nur durch eine "Berechtigtenbestimmung" kann unter den Elternteilen festgelegt werden, wer von beiden das Kindergeld erhält."
Das hieße in meinem Fall, dass, da der Kindesvater den höheren Barunterhalt an meine Tochter auszahlen wird (sobald sie eine eigene Wohnung hat zusammen mit ihrem Lebensgefährten und solange sie ihr Studium weiterführt), ich also keinen Anspruch mehr auf Auszahlung des Kindergeldes habe, solange der Kindesvater nicht zustimmt! Meine Tochter hat bereits zugestimmt, dass ich das Kindergeld weiterhin erhalten soll nach ihrem Auszug. Ob der Kindesvater dem aber auch zustimmen wird, wage ich stark zu bezweifeln. Und eine "Berechtigtenbestimmung" fand ich leider nicht online auf der Webseite der Familienkasse als Formular zum Download.
Geschieden bin ich bereits seit über 10 Jahren von meinem zweiten Mann und seit über 20 Jahren von dem Kindesvater. (Das zur Info, weil die Kindergeldkasse das anführte.)
Wie kann ich also die Kindergeldkasse dazu bewegen, dass die auch nach Auszug meiner Tochter "an mich" als leibliche Mutter weiterhin das Kindergeld zahlen und nicht event. an den Kindesvater? Denn durch den Wegfall des Kindesunterhaltes und den Wegfall des Kindergeldes würde ich praktisch zum Sozialfall mutieren, da mein Einkommen aus Selbstständigkeit sehr gering ist. Ich könnte zwar Wohngeld beantragen, aber das wären höchstwahrscheinlich nur um die 80,-EUR monatlich.
Ich wäre Ihnen also für jeden Tipp sehr dankbar!!!
Stellen Sie mir auch gerne weitere Fragen!
Liebe Grüße und jetzt schon herzlichen Dank!
P.S.: Im Übrigen schon einmal vielen Dank für den Artikel über den Kinderzuschlag - das lese ich zum ersten Mal! Den werde ich auch gleich noch beantragen, auch wenn es nur noch für 2 Monate sein sollte.