Kindergeld nach Auszug des Kindes

  • Hallo, ich habe ein dringendes Problem zur Zahlung des Kindergeldes.


    Vorab möchte ich erwähnen, dass ich mich mit dem Problem direkt an die zuständige Kindergeldkasse gewandt habe, diese mich aber einfach per E-mail abwimmelten und mir mitteilten: "... unabhängig davon, daß Sie in Ihrer Anfrage nichts von Scheidung oder Trennung angegeben haben, können per Mail nur allgemeine Auskünfte erteilt werden. Wenden Sie sich daher bitte an die Familienkasse, wenn Ihre Tochter Ihren Haushalt tatsächich verläßt." Nachdem ich nochmals per E-Mail nachhakte und auf Beantwortung bestand, weil ich mich doch "vor" Auszug meiner Tochter informieren möchte, kam keine einzige Antwort mehr! :mad:


    Und zwar hat meine volljährige Tochter vor, im Mai d. J. definitiv auszuziehen, also mit ihrem Freund zusammen eine erste eigene Wohnung zu beziehen. Durch Zufall habe ich eine Klausel im Informationsheft der Kindergeldkasse gefunden, indem es heißt: "So hat grundsätzlich nur derjenige Elternteil Anspruch auf Kindergeldauszahlung nach Auszug des Kindes, der den "höheren Barunterhalt" an das Kind zahlt. Und nur durch eine "Berechtigtenbestimmung" kann unter den Elternteilen festgelegt werden, wer von beiden das Kindergeld erhält."


    Das hieße in meinem Fall, dass, da der Kindesvater den höheren Barunterhalt an meine Tochter auszahlen wird (sobald sie eine eigene Wohnung hat zusammen mit ihrem Lebensgefährten und solange sie ihr Studium weiterführt), ich also keinen Anspruch mehr auf Auszahlung des Kindergeldes habe, solange der Kindesvater nicht zustimmt! Meine Tochter hat bereits zugestimmt, dass ich das Kindergeld weiterhin erhalten soll nach ihrem Auszug. Ob der Kindesvater dem aber auch zustimmen wird, wage ich stark zu bezweifeln. Und eine "Berechtigtenbestimmung" fand ich leider nicht online auf der Webseite der Familienkasse als Formular zum Download.


    Geschieden bin ich bereits seit über 10 Jahren von meinem zweiten Mann und seit über 20 Jahren von dem Kindesvater. (Das zur Info, weil die Kindergeldkasse das anführte.)


    Wie kann ich also die Kindergeldkasse dazu bewegen, dass die auch nach Auszug meiner Tochter "an mich" als leibliche Mutter weiterhin das Kindergeld zahlen und nicht event. an den Kindesvater? Denn durch den Wegfall des Kindesunterhaltes und den Wegfall des Kindergeldes würde ich praktisch zum Sozialfall mutieren, da mein Einkommen aus Selbstständigkeit sehr gering ist. Ich könnte zwar Wohngeld beantragen, aber das wären höchstwahrscheinlich nur um die 80,-EUR monatlich.


    Ich wäre Ihnen also für jeden Tipp sehr dankbar!!!


    Stellen Sie mir auch gerne weitere Fragen!


    Liebe Grüße und jetzt schon herzlichen Dank!



    P.S.: Im Übrigen schon einmal vielen Dank für den Artikel über den Kinderzuschlag - das lese ich zum ersten Mal! Den werde ich auch gleich noch beantragen, auch wenn es nur noch für 2 Monate sein sollte. ;)

  • Entschuldige bitte aber irgendwie hast du das Prinzip mit dem Kindergeld nicht verstanden.Das Kindergeld wird wie der Name schon sagt für das Kind gezahlt und nicht um deinen Lebensunterhalt aufzubessern.Also da deine Tochter volljährig ist und ausziehen will steht ihr das Kindergeld zu denn sie wird ja auch dieses Geld brauchen um ihren Lebensunterhalt zu sichern und dafür ist es ja auch gedacht.Wenn also deine Tochter das Geld nicht auf ihr eigenes Konto erhält und es diese Vorgabe bei der Familienkasse gibt wirst du nichts dagegen machen können und das Kindergeld geht an den Vater.Wenn deine Tochter dir das Kindergeld überläßt damit du monatlich über die Runden kommst dann kannst du es nur so machen das deine Tochter sich das Kindergeld überweisen läßt und es dir anschließend gibt.Ich muß aber mal ganz ehrlich sagen da käme ich mir als Mutter etwas komisch vor wenn ich das Kindergeld meines Kindes nehmen müßte um existieren zu können.

  • Vielen Dank, dass Sie Ihre persönliche Meinung abgegeben haben. :o


    Ich benötige jedoch sachliche und ernsthaft gemeinte Hilfe. Vielen Dank!


    Würde sich jemand die Mühe machen, ohne Vorurteile an das Thema ranzugehen, nachdem er meinen Artikel genau gelesen hat? Das würde mich sehr freuen! :)

  • 1. Es ist nun mal so, wie von dir selbst zitiert. Das staatliche Kindergeld steht demjenigen zu, der den höheren Unterhalt für das Kind leistet, daran führt kein Weg vorbei.
    2. Kitty hat sicherlich den Artikel genau gelesen; daher ihre Antwort, der ich dem Grunde nach nur zustimmen kann. Hier braucht wohl eher dein Kind Hilfe.

  • Das war nicht nur meine persönliche Meinung sondern die Antwort auf deine Frage.Tatsache ist das du vom Kindergeld deiner Tochter lebst.Dieses Geld bekommst du aber eben für das Kind und wenn du angibst das du ohne das Kindergeld und dem Unterhalt der im übrigen auch für das Kind gezahlt wird und nicht um dich selbst zu unterhalten nicht existieren kannst dann frage ich mich was du machen willst wenn deine Tochter diese Zahlungen nicht mehr bekommt.Spätestens wenn sie mit der Ausbildung fertig ist gibt es weder Kindergeld noch Unterhalt.Was machst du dann?Vielleicht solltest du sehen das du deinen Lebensunterhalt selbst decken kannst denn Kinder sind nicht dazu da um ihre Eltern zu unterhalten.Ich glaube nicht das deine Tochter recht viel von dir bekommen hat.Ganz ehrlich das Mädchen tut mir leid.

  • Hallo,


    also das Kindergeld steht deiner Tochter zu.
    Und wenn du sowenig verdienst wirst du wohl keinen Unterhalt leisten.
    Du schreibst, dass du bereits 10 Jahre geschieden bist, da sollte Frau schaffen das Leben eingenständig zu meistern.


    Wenn du von deiner Selbstständigkeit nicht existieren kannst, dann musst du das Gewerbe abmelden und dir eine Arbeit suchen.
    Das Finanzamt spielt da auch nur eine gewisse Zeit mit, wenn dein Einkommen sehr gering ist.
    Du kannst auch versuchen einen Job neben deiner Selbstständigkeit zu machen. Nicht lamentieren sondern tun.
    Schau dir mal das Wort Selbstständige an. Selbst und ständig


    Gruß Klaus


    finde es zum k... wenn jemand auf Kosten seiner Kinder lebt.

  • Ja, was soll man auch anderes erwarten im Internet. :o


    Um Sie alle zu beruhigen: Meiner Tochter geht es finanziell wie auch im Leben sehr gut.


    Natürlich nehme ich die Kritik über meine Selbstständigkeit gern an. Nur, wer meine Vorgeschichte nicht kennt, sollte nicht frühzeitig urteiln - es könnte ihn selbst treffen! Aber ich werde hier ganz sicherlich nicht meine ganze Vorgeschichte offenbaren. ;)


    Da ich mich eben sehr gut mit meiner Tochter verstehe, und mich mit ihr auf ehrlichem Wege geeinigt habe über die Auszahlung des Kindergeldes, werde ich mich wohl oder übel mit dem Kindesvater einigen müssen.


    Und gerade weil ich mein Leben dank der Vorgeschichte gerade jetzt anfange, endlich in die richtige Bahn lenken zu können, brauche ich jegliche Unterstützung von außen. Aber die finde ich wohl nicht hier im World Wide Web. Schade eigentlich.


    Ich wünsche Ihnen allen ein besseres Leben. :)

  • Tja im Internet triffst du Leute die schon Jahrelang ihr Leben meistern und das nicht auf Kosten ihrer Kinder.Ich kann mir gut vorstellen das deine Tochter gut zurecht kommt.Ich denke das muß sie auch so hat wenigstens einer von euch sein Leben auf der Reihe.Ich wünsche dir viel Glück mit dem Kindesvater und hoffe das er im Interesse seines Kindes entscheidet und dir eine lange Nase dreht.Und ich würde dir noch empfehlen an deinem Kalender den Tag rot anzumalen wo der Kindergeldbezug endet damit du dich lange vorher darauf einstellen kannst und nicht komplett untergehst wenn es das Geld nicht mehr gibt.

  • Ich hab eine Frage zu diesem Thema: Ich 18Jahre,will aus pers. Gründen bei meinem Vater( Eltern geschieden) ausziehen und mir eine Wohnung mit meinem Freund nehmen. Ihr schreibt, dass dann ich Anspruch auf das Kindergeld hätte.Ich hab jedoch schon in mehreren Foren gelesen, dass das Geld immer an die Eltern geht. Was wenn mein Vater nie freweilig das Kindergeld an mich überweisen würde?

  • FlowerRose
    Genau das Problem habe ich aus persönlichen Gründen letztens mit der Kindergeldkasse erörtert. Die Auskunft lautete, dass für den Fall, dass wir einen sogenannten Abzweigungsantrag bei der Kasse stellen, damit das Geld direkt an meinen Sohn gezahlt wird, zunächst der Vater um Auskunft gebeten wird darüber, was er an Unterhalt zahlt. Das hieße in unserem Fall, obwohl er kaum etwas zahlt, dass er dem Abzweigungsantrag widersprechen und die Zahlung an sich fordern könnte. Habe wiederholt gefragt, ob das wirklich so ist, weil der Vater das Geld garantiert nicht wieterleiten würde.

  • Kitty
    Was berechtigt dich zu einem derart unsachlichen Ton?


    Ich finde das sehr unangebracht. Auch Klaus und liralife haben trotz ihrer persönlichen Meiunung noch einen sachlichen und konstruktiven Ton.


    lustig
    Ich verurteile das nicht so sehr, wie meine Vorredner da ich wie du selber schon angebracht hast, die Vorgeschichte nicht kenne.
    Es gibt die Möglichkeit, dass deine Tochter bei der Familienkasse einen sogenannten Abzweigungsantrag stellt. Das Kindergeld wird dann auf ihr Konto überwiesen. Was sie dann damit macht, bleibt ihr überlassen.

  • Salle
    Ja schon, aber lies doch mal meinen Beitrag vom heutigen Tage. Wir wollten genau dasselbe tun und es ging nicht, weil der Vater das Kindergeld behalten könnte. Daher sollte lustig vielleicht doch besser zuvor bei der Kasse und dem Vater "vorfühlen", um nicht hinten `runter zu fallen. Was meinste?

  • @ salle


    Ich habe nur das geschrieben was so mancher gedacht hat und das ist nicht unsachlich sondern entspricht den Tatsachen.Leute die das Kindergeld dazu benutzen um sich selber einen guten Lebensunterhalt zusichern sind für mich das letzte weil es das nämlich zur Genüge gibt und die Kinder dabei auf der Strecke bleiben.Kinder sind nicht dazu da um das Geld was vom Staat für sie gedacht ist an ihre Eltern weiterzureichen.Du solltest dir vielleicht den beitrag von "lustig" richtig durchlesen und dann mal darüber nachdenken bevor du mich hier angreifst.


    Zu dem anderen Beitrag sei gesagt wenn jemand 18 ist und von zu Hause ausziehen will dann steht ihm das Kindergeld zu denn er gründet einen eigenen Hausstand.Er braucht nicht die Erlaubnis der Eltern zum Kindergeldbezug sondern muß bei der Familienkasse einen Antrag stellen das das Kindergeld auf sein Konto überwiesen wird und sollte die Ab und Anmeldebescheinigung beilegen.So wurde es mir bei der Familienkasse gesagt als mein Sohn damals ausgezogen ist.Ich mußte da nichts ausfüllen.

  • Kitty


    unter sachlich verstehe ich etwas anderes kitty!...und ja ich habe richtig gelesen! Dein Post ist aggressiv und vollkommen übertrieben...oder kennst du den tatsächlichen Sachverhalt. Wer sagt denn dass sich lustig an dem Geld zu Ungunsten der Tochter berreichert. Schon mal auf die Idee gekommen, dass die Tochter aus welchen Gründen auch immer, finanziell gesehen auf das Kindergeld verzichten kann und es ihrer Mutter gerne zur Verfügung stellen möchte? Ich persönlich würde meiner Mutter immer gerne helfen, denn schließlich hat sie eine Menge für mich getan. Vielleicht sieht lustigs Tochter das genauso!



    @liralife
    ich kenne das nur so, dass einem Absplittungantrag des Kindes (über 18 und eigener Haushalt) immer stattgeggeben wird...wie das mit Unterhaltsansprüchen und dem Einbehalt der Leistungen ist weiß ich nicht, wäre aber interessant zu wissen...

  • Der Sachverhalt ist der das "lustig" das Kindergeld braucht um ihren Lebensunterhalt zu sichern und dafür ist dieses Geld nicht gedacht.Ich glaube auch nicht das sie besonders viel für ihre Tochter getan hat denn wie sie selbst schreibt hat den Unterhalt der Vater gezahlt und sie wurschtelt selbst so dahin und das wohl schon seid einigen Jahren.Mal ganz ehrlich irgendwann sollte jeder erwachsen werden.Leider gibt es immer wieder Leute die nichts auf die Reihe kriegen.Wenn ich dann hier Fragestellungen lese die daraufhin zielen die Kindergeldkasse und den Unterhalt zahlenden Vater übers Ohr zu hauen damit man weiterhin das Geld kassieren kann fehlt mir jegliches Verständnis.Aber du verstehst sie ja und so gibt es wenigstens eine das ist doch auch schon mal was.

  • Kitty


    so kitty, so langsam überdehnst du die Grenzen des guten Geschmacks. Woher willst du bitte wissen, was lustig für ihre Tochter getan oder auch nicht getan hat. Dass du dir anmasst hier pauschal über die Mutterqualitäten und den Charakter eines vollkommen fremden Menschens und seinen Lebensweg zu urteilen, zeugt von einem unwendigen Geist und brotloser Ignoranz! Das ist einfach unglaublich!


    Den Verbleib des Kindergeldes in Frage zu stellen ist eine Sache, doch dermaßen persönlich zu werden....einfach nur vollkommen antisozial!


    Ich verspüre wenig Lust mich weiter mit dir asueinanderzusetzen...lustig hat ihre Antwort erhalten und für weiteres ist mir meine Zeit zu kostbar!

  • Ich habe ihre Mutterqualitäten nicht in Frage gestellt das hat sie schon selbst getan mit ihrem Beitrag.Ich frage mich nur weshalb du dich so für sie ereiferst denn du kennst sie doch auch nicht oder doch?Allerdings sagt ein solcher Beitrag und die Fragestellung viel über einen Menschen aus und ich lasse mir von niemanden meine Meinung verbieten auch von dir nicht Salle.

  • Salle
    Ja, dem Abspltitungsantrag bzw. Abzweigungstrag würde ja dem Grunde nach stattgegeben werden, aber (laut Auskunft der Sachbearbeiterin) würde definitiv ein Formular an den Vater (in diesem Fall) gehen, der auszufüllen hat und bei dieser Gelegenheit erfährt, dass das Kindergeld auch an ihn gehen könnte und/oder, ob er mit Überweisung an das "Kind" einverstanden ist. Und leider gibt es ja Väter, die dann nicht weiterleiten würden. In unserem Fall wäre ich da ziemlich sicher. Stünde es also außer Frage, ob der Vater Einwände oder Anspruch erheben könnte, würde man ihn doch nicht anschreiben, oder?! Dann reicht doch eigentlich die einfache Übersendung des Absplittungsantrages bzw. Abzweigungsformulares aus.

  • @liralife


    nach meiner Info, hat auch der Elternteil der Unterhalt zahlt kein Anrecht auf das Kindergeld wenn das Kind über 18 ist und eine eigene Wohnung bewohnt. Bei mir hat es damals diesbezüglich keine Probleme gegeben. Anscheinend hat sich da über die Jahre was geändert. Ist natürlich blöd für die Kinder, wenn sie nachher ihrem Geld hinterher laufen müssen....

  • Salle
    Ja, um sicher zu gehen, haben wir den Abzweigungsantrag halt nicht gestellt, sondern alles so gelassen, wie es ist - und ich habe jetzt einen Dauerauftrag eingereichtet (an Sohn). Dazu hat mir auch die (wirklich nette) Dame bei der Kindergeldkasse geraten.