Umzugskosten wegen Mietvertragskündigung

  • Hallo !


    Ich stelle diese Anfrage für meine Freundin.


    Ihre Vermieterin hat wegen Eigenbedarf den Mietvertrag zum 01.05.09 gekündigt.
    Da meine Freundin aufm Land wohnt (irgendwo im Norden) und dort absolut keine
    Jobaussichten hat möchte Sie die Gelegenheit nutzen und zu mir nach Karlsruhe ziehen.
    Ich habe Ihr fürs Erste ein Zimmer in der WG meines Kollegen besorgt, soweit kein Problem.


    Da das Amt (oder wie der Verein sich nennt) schon 4 Wochen braucht den Harzt4 Verlängerungsantrag
    zu bearbeiten (nachdem man mehrfach behauptet hat, sie hätte diesen niemals gestellt) ist sie vollkommen
    Pleite und das Loch im Magen wird stündlich größer.


    Nun zu meiner Frage: Da die Vermieterin den Mietvertrag aus genannten Gründen gekündigt hat, muss doch meine Freundin umziehen, Sie sucht sich das ja nich raus. Aus meiner sicht muss also dieser Verbrecherverein auch die Kosten für den Umzug tragen oder nicht ?


    "Dort lassen Sie sich die Angemessenheit und die Notwendigkeit des Umzugs bestätigen. Ziehen Sie ohne Zustimmung um, werden Kaution und Umzugskosten nicht übernommen (siehe auch: Hinweise des kommunalen Trägers zu § 22 SGB II). "


    "Steht man im Arbeitslosengeld II Bezug und möchte umziehen, müssen wichtige Gründe vorliegen. Zu den wichtigen Gründen laut SGB II gehören:


    * Schimmelbefall in der Wohnung (der Vermieter wird trotz Anmahnung nicht tätig)
    * gesundheitliche Einschränkungen (Treppensteigen nicht mehr möglich)
    * Arbeitsaufnahme in einer anderen Stadt"


    Sie wird hier eine Ausbildung beginnen, hat aber leider noch keine Zusage einer Schule.


    Hat jemand ne Idee ?


    Danke für Eure Hilfe.


    P.S.: ich arbeite 8 h am Tag und habe Heute keinen Cent mehr in der Tasche, nix im Kühlschrank und nix zu rauchen. Ich stelle mir so langsam die Frage ob Hartz 4 nicht besser wäre.....

  • Hallo alfadur,


    natürlich muss die ARGE (das Amt) ihr okay zur neuen Bleibe Deiner Freundin geben. Dürfte ja von den Kosten und der Größe her kein Problem sein, wenn sie vorerst in eine WG zieht. Besser wäre es, sie zöge gleich in eine eigene, angemessene Wohnung.
    Wenn der Vermieter wegen "Eigenbedarf" gekündigt hat, muss sie umziehen und das Amt hat im Falle der Angemessenheit der neuen Wohnung auch die Umzugskosten zu tragen.


    Da Deine Freundin bereits ALG II bezieht, darf auch das Amt am neuen Wohnort davon ausgehen, dass es Leistungen bezahlen muss. Entsprechend sollte sie einen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen beantragen, welcher dann wieder verrechnet wird, sobald ihr Antrag bearbeitet und bewilligt ist.


    vG Berthold